Hinweis zur Corona-Lage

Die ARGE Tübingen gibt keine Empfehlung und/oder Stellungnahme zum Umgang mit Corona ab, setzt sich aber gegen jede Art von Diskriminierung/Benachteiligung in Schulen ein.

Forsa-Studie zu G9

Ergebnis der Studie, Details im Artikel vom 19. März, eine Diskussion der Ergebnisse unter TOP 5 der Frühjahrstagung 2020.

Aktuelles

18. November 2023: Herbsttagung

Details auf der Termine-Seite.

13. Februar 2023: Online-Austausch der ArGE Tübingen

Am 13. Februar fand ein Austausch der ArGE Mitglieder zu verschiedenen Themen (elektronisch per BigBlueButton) statt. Details und Protokoll auf der Termine-Seite.

12. Februar 2023: Appell „Kostenfreier Weg zur Schule“

Ein Appell an Politiker der Landesregierung, der Bezirksregierungen, der Städte und Landkreise in Baden-Württemberg: Vor der Kür bitte endlich vor allem die Pflicht!

Bildungspotentiale nutzen – kostenfreier Weg zur Schule!

Die wichtigste Ressource für unser Land, mit der wir uns für die immensen zukünftigen Herausforderungen wappnen müssen, liegt in den Potentialen unseres Nachwuchses. Politisch Verantwortliche haben den Auftrag und die große Verantwortung optimale Voraussetzungen zu schaffen, damit niederschwellig Bildungsangebote so lange und intensiv wie möglich von allen Kindern genutzt werden können.

Wir appellieren daher an Sie persönlich, wie auch an alle politischen Kräfte in Baden- Württemberg, nutzen Sie Ihren Einfluss und schaffen Sie in Ihrem Wirkungskreis Mehrheiten dafür, dass Schulkinder endlich auch in unserem Land ebenfalls nach den Gleichheitssätzen unseres GG (Artikel 3) und der Landesverfassung Baden-Württemberg (Artikel 11) behandelt werden und somit zu ihrem verbrieften Recht kommen.

Wirken Sie bitte darauf hin, dass der Landkreis- und Städtetag in Baden-Württemberg im Rahmen des Finanzausgleichs mit dem Land dahingehend neu verhandelt, endlich auch unsere Landeskinder von „verkapptem Schulgeld“ als Bildungszugangshürde zu befreien – so wie in unseren Nachbarbundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz lange schon verfassungskonform umgesetzt.

Es muss zuverlässig sichergestellt werden, dass zukünftig ausreichend Mittel zur vollständigen Kostenübernahme für den Schulbus während der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) durch das Land bereitgestellt werden. Das ist eine von der Verfassung auferlegte Pflicht.

Stephan Ertle und Brigitte Reuther
Sprecher der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“

Februar und März 2023: virtueller Austausch und Frühjahrstagung

Am 18.3.2023 wird wieder eine Frühjahrstagung in Präsenz stattfinden, zur Vorbereitung veranstalten wir ein Austauschtreffen per BBB. Details auf der Termine Seite!

9. November 2022: Tagesordnung zur Herbsttagung steht

Siehe dazu die Ankündigung unter „Termine“.

19. Oktober 2022: Anfrage zur Beschaffenheit der Abituraufgaben im Fach Mathematik

Hier die Stellungnahme des Kultusministeriums zur Anfrage aus dem Landtag bezüglich der Entwicklung der Mathematik Abiaufgaben von 2005-2022.

26. September 2022: Save the date - Herbsttagung 2022

Save the date! Derzeit in Planung: am 26.11.2022 von 16h bis ca.19h per BigBlueButton

27. Juli 2022: Protest gegen die geplante Chatkontrolle der EU

Die ARGE Tübingen unterstützt den Protest gegen den EU Entwurf zur Chatkontrolle

Es ist richtig, dass Kinderschutz im Internet und den sozialen Medien sehr hohe Priorität haben muss. Aber zu diesem Zweck muss und darf nicht das Recht auf vertrauliche private Kommunikation ausgehebelt werden, indem sämtliche digitale Kommunikation automatisiert kontrolliert und das Briefgeheimnis so de facto aufgehoben wird.

Es müssen vielmehr die herkömmlichen Ermittlungsmethoden gestärkt, konsequent genutzt und das Ermittlungspersonal aufgestockt werden. Auf diese Weise können Kinder und Jugendliche wirksam vor Übergriffen in der digitalen Welt geschützt werden, ohne die digitale Privatsphäre für alle aufzuheben.

  • Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen

  • Regine Schaub, 2. Vorsitzende der ARGE Tübingen

Offener Brief des EDRi Netzwerkes:

Für mehr Hintergrundinformationen gibt es dieses Factsheet (englisch):

18. Juli 2022: Videokonferenz „G9“ am 18.7.22

Viele Fragen wurden auf der Videokonferenz beantwortet, jetzt geht es darum daß sich die Helfer für den weiteren Fortschritt vernetzen. Dazu möchten alle Interessierten bitte unter Angabe von Name und Wohnort kurz und formlos an

schreiben. Herzlichen Dank!

10. Juli 2022: Einladung zur Videokonferenz „G9“ am 18.7.22

Einladung zur Videokonferenz an alle Eltern am

  • Monstag, den 18.07.2022. Beginn 19:30 Uhr - Ende 20:30 Uhr.

Liebe Elternbeiratsvorsitzende, liebe Eltern,

bitte leiten Sie den Aufruf für G9 an alle Eltern weiter, auch wenn Sie das bereits mit der Einladung zu unserem 1. Termin getan haben. Und gerne auch an jeden Interessierten in Ihrem Bekanntenkreis!

Auch nach über 5 Jahren Einsatz für das neunjährige Gymnasium (G9) und nach mehreren Petitionen (https://www.openpetition.de/petition/online/corona-aufholjahr-im-g9-modus-zur-rettung-der-bildungsqualitaet) lehnt die Landesregierung selbst eine Diskussion zu diesem Thema ab. Somit bleibt Baden-Württemberg das letzte westdeutsche Bundesland mit verkürzter Gymnasialzeit.

Neben allen bereits hinlänglich diskutierten Nachteilen des G8, wie kaum noch Zeit an Nachmittagen zur freien Gestaltung, kein Üben und Vertiefen des Gelernten möglich, zu frühe Vermittlung abstrakter Lerninhalte, beeinträchtigte Studierfähigkeit – um nur die wichtigsten zu nennen, werden unsere Schüler aus Baden-Württemberg zudem im bundesweiten Konkurrieren um Studien- und Ausbildungsplätze oder auch im Falle der weitergehenden Vereinheitlichung der Abiturprüfung klar benachteiligt.

Nach den Defiziten durch Corona ist ein zusätzliches Schuljahr noch wichtiger geworden und wir sollten uns dafür einsetzen, dass die Regierung endlich zuhört und für mehr zeitlichen Spielraum sorgt, damit auch die durch Corona versäumten Unterrichte aufgeholt werden können.

Agenda:

  1. Historie der G9-Bewegung, das eindeutige Umfrageergebnis der ARGEn, …

  2. Modellschulen Problematik der Verlängerung

  3. Gymnasium 2030

  4. Beschluss des LEB

  5. Haltung des PhV, dürfen Lehrkräfte teilnehmen?

  6. Konkreter Ablauf des Volksbegehrens in BaWü

  7. Nächste Schritte

  8. Fragen

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! Herzliche Grüße

Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen

28. Juni 2022: heise.de BelWü-Abschaffung – Schwabenstreich oder Arroganz der Macht?

Seit rund 20 Jahren arbeiten Schulen in Baden-Württemberg mit dem Landeshochschulnetz BelWü gut zusammen. Als während der Pandemie innerhalb kürzester Zeit der Unterricht ins digitale Klassenzimmer verlegt werden musste, spuckte die kleine Mannschaft beim BelWü in die Hände und brachte in einer Nacht- und Nebelaktion an einem durchgearbeiteten Wochenende zahlreiche Server für Schulen an den Start.

Für manche Schule wurde das BelWü regelrecht zum Rundum-Sorglos-Begleiter durch die Pandemie. Kompetent, freundlich, ansprechbar und immer ziemlich schnell – aus dem Kreis derjenigen, die für die Schul-IT in der schwierigen Zeit zuständig waren, gibt es praktisch nur Lob für die Kooperation – und nicht in jedem Land gab es solch ein Angebot.

Jetzt, zwei Jahre später und angesichts von Debatten über weitere Wellen und mögliche Schulschließungen, kündigt das BelWü den Schulen ihre Anschlüsse. Zum 1. August sollen laut Fahrplan die Schulen ihre Zugänge zum pädagogischen Netz und zum Verwaltungsnetz alleine organisieren. Den Applikationsbetrieb von Moodle hat das Kultusministerium gerade für ein externes Unternehmen neu ausgeschrieben.

12. Juni 2022: heise.de Belwue vor dem Aus

Zum 1. August schaltet Baden-Württembergs Landeshochschulnetz BelWü die Zugänge vieler Schulen zum Verwaltungs- und pädagogischen Netz ab. Betroffen von der Zwangsabschaltung sind tausende Grund- und weiterführenden Schulen in dem Bundesland. In einem letzten, verzweifelten Appell wenden sich aktuell viele Betroffene mit dem Vorschlag an die zuständigen Ministerien, die schulischen Dienste von einer speziellen Abteilung des Landeswissenschaftsnetzes erbringen zu lassen. Die Ministerien sprechen von schlecht informierten Serienbriefen und wollen Kurs halten auf ihre Bildungsplattform.

Nicht Sachzwänge, sondern irrationale Befindlichkeiten in den Ministerien seien der Grund, die Schulen auf die Straße zu setzen, heißt es daher in den Beschwerdebriefen. „Es fehlt ganz einfach der politische Wille“, unterstreicht Stephan Ertle, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern (ARGE) im Regierungsbezirk Tübingen, gegenüber heise online. Die ARGE Tübingen ist eine von mehr als einem Dutzend Organisationen, die mit ihrem Vorschlag ans Ministerium den Schulen im Land den Zwangsumzug noch ersparen möchten, beziehungsweise fürchten, dass manche Schule am 1. August ohne Anschluss an Verwaltungs- und pädagogisches Netz dasteht, weil sie es einfach nicht rechtzeitig geschafft hat, umzuschalten.

Bildung & Wissenschaft 06/2022: Fehler und Widersprüche kennzeichnen die Planung

Der erste Plan, eine digitale Bildungsplattform für die Schulen in Baden-Württemberg zu entwickeln (ella), scheiterte bereits 2018. Der zentrale Grund hierfür war ein extrem unprofessionelles Projekt- management. 2019 startete ein neuer Anlauf. Ein Gastbeitrag von Martin Lindeboom, Landesvor- sitzender der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) in Baden-Württemberg.

Martin Lindeboom zur digitalen Bildungsplattform für Baden-Württemberg

6. Juni 2022: Aufruf für ein Volksbegehren pro G9

Seit 5 Jahren setzt sich G9 jetzt BW! für das 9-jährige Gymnasium in BaWü ein. Im letzten Jahr kamen Lehrervertreter sowie Unterstützer aus Hochschulen dazu: Als Bündnis G9 jetzt! ging die Reise weiter. Inzwischen sind auch die ARGEn (Arbeitsgemeinschaften der gymnasialen Elternvertreter) mit uns für das G9 in BaWü aktiv. Die Politik lehnt mittlerweile jegliche Diskussion ab, deshalb greifen wir zum stärksten basisdemokratischen Mittel, das uns zur Verfügung steht:

Das Volksbegehren für G9 – und hierzu brauchen wir SIE!

Seit der Einführung 2004 in BaWü – als reine Sparmaßnahme ohne pädagogischen Grund – riss die Kritik am 8-jährigen Gymnasium nicht ab. Auch angebliche „Weiterentwicklungen“ waren lediglich Flickschusterei und konnten die grundsätzlichen negativen Auswirkungen des beschleunigten Bildungsgangs zum Abitur nicht abschwächen.

Unsere Regierung lehnt nicht nur diesen Strukturwandel rigoros ab, zusätzlich sieht es danach aus, dass man sogar die Laufzeit der 43 G9-Modellschulen beenden möchte. Im vom Kultusministerium einberufenen Arbeitskreis „Gymnasium 2030“ wurde zudem deutlich, dass die Innovation des Gymnasiums nichts kosten dürfe – in Zeiten von Corona und angesichts riesiger Flüchtlingsströme aus der Ukraine eine geradezu wahnwitzige Einschränkung, zumal Ausgaben für Bildung Investitionen in die Zukunft sind und keine Kosten.

Für die Gymnasiasten, die dies brauchen und wünschen, wäre es eine elegante und sofort umsetzbare Lösung, auf das neunjährige Gymnasium im Sinne eines „Corona-Aufholjahres“ umzusteigen. Zusätzlich sollte für jene Schülerinnen und Schüler, die dies möchten, weiterhin ein 8-jähriger Weg zum Abitur angeboten werden. Sehen Sie bitte Näheres hierzu in unserer Petition http://openpetition.de/!aufholjahr

Zusätzlich zu unseren bisherigen Petitionen möchten wir gerne ein Volksbegehren für G9 initiieren. Dieser Schritt bildungsaktiver Eltern, der wesentlich mehr Druck auf die Politik erzeugen kann als eine Petition, brachte in mehreren Bundesländern die Umstellung auf das neunjährige Gymnasium maßgeblich voran. Hierzu benötigen wir allerdings ein tragfähiges Netz aktiver Mitstreiter, das sich über unser ganzes Bundesland spannen sollte. Denn als Voraussetzung müssen in einem sogenannten Volksantrag zunächst mehr als 35 000 Unterschriften gesammelt werden.

Wir organisieren am Dienstag, 05.07.2022 um 19:30 Uhr eine Videokonferenz , in der wir Sie – unsere zukünftigen aktiven Mitstreiter – kennenlernen möchten und gemeinsam mit Ihnen kreative Ideen sammeln werden, wie wir die Voraussetzungen für ein Volksbegehren zügig schaffen.

Wir freuen uns auf Sie! Es grüßen Sie herzlich

  • Anja Plesch-Krubner und

  • Corinna Fellner für Bündnis G9 jetzt! und

  • die Arbeitsgemeinschaft der ARGEn

30. Mai 2022: Pressemeldung der ARGEn zur Bildungspolitik und zu G9

Die Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternvertreter in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen (ARGEn) sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein neunjähriges allgemeinbildendes Gymnasium als Regelschule ab dem Schuljahr 2022/23 aus. Dabei soll es die Möglichkeit geben, individuell auch in acht Jahren das Abitur zu erreichen.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, in dieser Legislaturperiode alle strukturellen Veränderungen im Schulsystem des Landes auszuschließen - und dies in einer Zeit dynamischer Umbrüche in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen. In einer Zeit, in der alle nachfolgenden Schüler/Schülerinnen unter zwei Jahren Pandemie leiden und zu den durch G8 erschwerten Lernbedingungen auf Dauer noch zusätzlich belastet werden.

Der Reform der gymnasialen Bildung muss umgehend eine Anpassung des Bildungsplanes folgen - entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen. Damit nehmen die ARGEn den Wähler- und Elternwunsch auf, der sich schulartenübergreifend pro G9 an den allgemein-bildenden Gymnasien manifestiert hat. Die Eltern lehnen in diesem Zusammenhang die verpflichtende Ganztagsschule an den Gymnasien ab. Die ARGEn fordern die Landes-regierung auf, diese Entwicklungen zu berücksichtigen und die eigene Vorgehensweise anzupassen.

Vor dem Hintergrund einer mangelhaften Lehrkräfteversorgung und massiver Unterrichts-ausfälle muss die Finanzierung des Bildungssystems in Baden-Württemberg auf eine neue bessere Grundlage gestellt werden. Damit jede Schulart ihre bildungspolitischen Aufgaben umsetzen kann, muss die Landesregierung zusätzlich investieren und jede Schulart aus-reichend finanzieren.

Bildung hat für die individuelle Entwicklung und für die gesellschaftliche Zukunft eine zentrale Bedeutung. Ein hohes Bildungsniveau ist die wesentliche Grundlage für den Wohlstand unserer Gesellschaft. An dieser Grunderkenntnis sollte sich die Bildungspolitik des Landes primär ausrichten.

  • Michael Mittelstaedt, Vorsitzender der ARGE Freiburg

  • Yvonne Blessing, Vorsitzende der ARGE Karlsruhe

  • Michael Mattig-Gerlach, Vorsitzender der ARGE Stuttgart

  • Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen

Die Pressemeldung als PDF

11. Mai 2022: StS Boser zum Einsatz von MS365

Eine datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft 365 an Schulen ist laut Kultusministerium nicht möglich.

10. Mai 2022: Zwischenbericht Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“: Zwischenbericht der Länder zum 31.03.2022.

2. Mai 2022: Microsoft-Software in Schulen steht vor dem Aus

Kara Ballarin, Landes-Korrespondentin, 02.05.2022, 18.59 Uhr

Die Schonzeit scheint vorbei: Nach den Sommerferien soll Schluss sein mit dem Einsatz von Microsoft-Produkten beim digitalen Lernen im Südwesten. So erklärt es der Datenschutzbeauftragte des Landes. Ein Verbot sei das aber nicht, betont indes das Kultusministerium. Etliche Schulen in Baden-Württemberg stellt das vor ernsthafte Probleme – und sorgt für Unsicherheit.

Überraschend kommt die Ansage von Baden-Württembergs oberstem Datenschützer Stefan Brink nicht. Schon zum Ende des vergangenen Schuljahres hatte er angekündigt, sich einmischen zu wollen, wenn es an einer Schule zu Konflikten wegen des Einsatzes von Microsoft kommen sollte.

Ein Pilotprojekt an Beruflichen Schulen, an dem sich auch die US-Firma beteiligt hatte, hatte Brink nicht von datenschutzkonformen Einsatz der Software-Dienste überzeugen können. Er hatte sich daraufhin klar gegen Microsoft an Schulen ausgesprochen.

Beschwerden von 40 Schulen

Vor einem Jahr hatte er von einer zweistellige Zahl schriftlicher Beschwerden von Schülern und Eltern gesprochen, die seiner Behörde im Zusammenhang mit Microsoft vorlägen – und die er nach den Sommerferien im vergangenen Jahr bearbeiten wolle. Konsequenzen scheint er bislang aber keine gezogen zu haben.

Auf Anfrage erklärt Brink: „Wir haben noch keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen.“ Das mag wohl auch daran liegen, dass er einem reibungslosen, vielfach noch digitalen Unterricht während der anhaltenden Corona-Pandemie im laufenden Schuljahr nicht im Weg stehen wollte. In Rheinland-Pfalz hatte der Datenschutzbeauftragte einen Microsoft-Stopp vom vergangenen Sommer auf diesen verschoben, um die Schulen in dieser schwierigen Zeit nicht zusätzlich zu belasten.

Nun schlägt Brink schärfere Töne an. „Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen“, hat er jüngst erklärt. Auf 40 Schulen, an denen es Beschwerden zum Cloud-Dienst Microsoft 365 oder zur Kommunikationsplattform MS Teams gebe, werde er zugehen und mit ihnen über einen „verbindlichen Zeitplan für den Umstieg auf Alternativen“ sprechen.

Open-Source-Software soll zum Einsatz kommen

Die gibt es auch. Zum einen können Schulen die Open-Source-Produkte Moodle und BigBlueButton nutzen, die keinem Unternehmen gehören und daher vor allem Datenschützer befürworten. Ein breites Bündnis aus Eltern-, Schüler- und Lehrerverbänden sowie IT-Fachleuten bekennen sich lange schon klar zu diesen Programmen.

Zudem bietet das Land den Schulen inzwischen alternativ auch die Software itslearning an. Sie steht allen Schularten außer den Gymnasien zur Verfügung steht, weil deren Personalräte dem Einsatz ebenfalls aus ungeklärten Datenschutzfragen nicht zugestimmt haben. Datenschützer Brink jedenfalls nennt itslearning aber auch als Alternative zu Microsoft.

In seiner Reaktion auf Brinks Erklärung betont das Kultusministerium: „Es geht also nicht um eine pauschale Untersagung der Microsoft-Produkte.“ Jeder Einzelfall werde genau betrachtet, die Beratung der Schulen stehe dabei im Vordergrund. Auch Brink erklärt:

Wir werden zunächst jeden Einzelfall gesondert betrachten und mit den Schulen Einsatzzwecke und bestehende Alternativen besprechen.

Betroffen scheinen aber alle Schulen, die Microsoft verwenden. Daten könnten im Extremfall an US-amerikanische Behörden fließen, wenn diese das verlangten – so sieht es das geltende Recht in den USA für Firmen mit Sitz im Land vor. Wie viele Schulen Microsoft nutzen, kann das Ministerium noch immer nicht beziffern.

Viele Schulen hinken hinterher

Der Verein „Digital souveräne Schule“ hatte einst von mindestens 700 der 4500 Schulen im Land gesprochen. „Knapp die Hälfte der allgemeinbildenden Schulen muss noch umstellen“, hatte derweil Brink vor einem Jahr erklärt.

Stellt Brinks Behörde Datenschutzverstöße fest, kann sie die weitere Nutzung von Microsoft untersagen. Bußgelder könne seine Behörde hier nicht verhängen, hatte Brink eins erläutert. Betroffene Schüler könnten indes wegen Datenschutzverstößen Schadenersatz verlangen.

Brinks Ankündigung einer härteren Gangart komme nicht überraschend, erklärt Cord Santelmann, IT-Fachmann des Philologenverbands, der die Gymnasiallehrer im Land vertritt. Lange schon sei der Einsatz von Microsoft von Brink lediglich geduldet worden. „Wir haben schon im September 2020 auf die Probleme bei der Nutzung von MS 365 hingewiesen“, erklärt Santelmann.

Der Umstieg bereite Probleme, erklärt Thomas Speck, Landeschef des Berufsschullehrerverbands. „Der geplante Zeitraum bis zu den Sommerferien ist zu kurz. Am Ende könnten gerade die beruflichen Schulen die großen Verlierer sein.“ In den vergangenen Jahren hatte sich vor allem Specks Verband für Microsoft eingesetzt. Zum einen, weil an den beruflichen Schulen die IT-Fachkräfte von morgen ausgebildet werden.

Zum anderen, weil viele berufliche Schüler auch in ihrer Unternehmen mit Microsoft arbeiteten. Dass der Einsatz dort funktioniere, an Schulen aber nicht möglich sein solle, können viele Lehrer und Leiter beruflicher Schulen nicht nachvollziehen. „Unsere Ausbildungsbetriebe erwarten, dass wir Software einsetzen, die in Industrie-, Handels-, und Handwerksbetrieben üblich ist“, betont Speck.

Zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages brauchen wir Open-Source-Produkte und Lizenzsoftware.

Das wird offenbar an maßgeblicher Stelle im Kultusministerium ähnlich gesehen. So hat etwa der Leiter des Bereichs „Digitale Bildungsplattform“ jüngst privat auf Twitter ein Bild eines Mafioso geteilt, der Brink darstellen soll. Die Botschaft, die hier wohl vermittelt werden soll: Brinks Behörde setze Schulen beängstigend unter Druck.

Das sei eine private Äußerung des Mitarbeiters, erklärt ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Die in dem Artikel dargestellte Sichtweise bzw. zugespitzte Aussage, bei der die Kommunikation des LfDI als „Kommunikation wie bei der Mafia“ dargestellt wird, entspricht nicht der Sichtweise des Kultusministeriums“, erklärt er.

Quelle: Schwäbische.de

25. April 2022: Nutzung von MS 365 an Schulen

LfDI erwartet von Schulen, dass sie Schüler_innen bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten.

Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen.

31. März 2022: MD-Schreiben zum Schulbetrieb ab dem 4. April 2022

Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 und schulische Abschlussprüfungen - Schreiben vom 31.03.2022 von Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann (KM) zum Schulbetrieb

19. März 2022: Eltern-Befragung zu aktuellen bildungspolitischen Themen in Baden-Württemberg

Im Auftrag des Philologenverbands Baden-Württemberg e.V. hat forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH eine repräsentative Befragung zu aktuellen bildungspolitischen Themen in Baden-Württemberg durchgeführt.

Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.006 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die in Baden-Württemberg zur Schule gehen, befragt. Eltern, die mehrere Kinder haben, die in Baden-Württemberg zur Schule gehen, sollten die Fragen nur mit Blick auf dasjenige Kind beantworten, das zuletzt Geburtstag hatte und Gegebenheiten, die auf ihre anderen Kinder zutreffen, ausblenden.

Die Erhebung wurde vom 2. bis 22. Februar 2022 als Online-Befragung im Rahmen des repräsentativen Online-Panels forsa.omninet durchgeführt. Die Untersuchungsbefunde werden im nachfolgenden Ergebnisbericht vorgestellt.

18. März 2022: Aktuelle Unterlagen aus dem KM

MD-Schreiben - Anpassung Corona Regeln Schule

Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen

CoronaVO Schule_konsolidiert

CoronaVO Kita_konsolidiert

22. Februar 2022: Anpassung der Corona-Maßnahmen

Anpassungen der aktuellen Regelungen im schulischen Bereich sind für den Sportunterricht zur Prüfungsvorbereitung und in der Prüfung sowie für den Unterricht in Gesang und mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen vorgesehen. Diese Änderungen treten am Montag, den 28. Februar 2022 in Kraft. Die übrigen Regelungen gelten zunächst unverändert fort. Welche Schutzmaßnahmen nach dem 19. März gelten, wird wesentlich davon abhängen, welche Rechtsgrundlagen und damit welchen „Instrumentenkasten“ der Bund dann noch zur Verfügung stellt.

14. Februar 2022: Übersicht über die aktuellen Regelungen für die Schulen

Tabellarische Übersicht über die aktuellen COVID Regelungen für die Schulen. Hilft den Überlick zu behalten…

9. Februar 2022: Anpassungen bei den Abschlussprüfungen

Auch 2022 gibt es aufgrund der Corona-Pandemie Anpassungen bei den Abschlussprüfungen: Die Gesamtarbeitszeit wird verlängert und es stehen zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Wahl. „Es ist keine Frage, dass wir den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr faire Bedingungen für die Abschlussprüfungen zusichern“, begründet dies Kultusministerin Theresa Schopper.

Termine der Abiturprüfungen:

  • Haupttermin: 25. April bis 10. Mai

  • Nachtermin: 11. Mai bis 27. Mai

  • Mündliche Prüfungen: 27. Juni bis 8. Juli

8. Februar 2022: Anpassungen Corona-VO Schule und Arbeitgeberbescheinigung

In dem angehängten Schreiben informiert Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann über Anpassungen der Corona-Verordnung Schule zum 14. Februar 2022. Als Anlage angefügt ist ebenfalls die Arbeitsgeberbescheinigung für die Notbetreuung.

3. Februar 2022: Aktuelle Informationen zur Anpassung der Corona-Maßnahmen aus dem KM

Das komplette Schreiben zum Download: Aktuelle Informationen zur Anpassung der Corona-Maßnahmen

13. Januar 2022: Pressemitteilung weiterentwickeltes G9-Gymnasium überfällig

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter (ARGE) in Baden-Württemberg und des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW) zur Einführung von G9 im Saarland und zur Umfrage des Deutschen Philologenverbands unter Lehrkräften zum Bildungsstand

Zwei Jahrzehnte nach der Einführung des achtjährigen Gymnasiums im Saarland hat die saarländische CDU-Landesregierung nun beschlossen, zum neunjährigen Gymnasium zurückzukehren. Diese Regelung soll im Saarland ab dem Schuljahr 2023/24 gelten, wobei es ausdrücklich nicht ein „zurück zum alten G9“ geben werde, sondern eine Weiterentwicklung des Gymnasiums zu mehr Studierfähigkeit der Schüler*innen.

Damit wird im Saarland umgesetzt, was in Baden-Württemberg seit vielen Jahren gefordert wird. Per Petition und zuletzt mit einer 90-prozentigen Befürwortung einer neunjährigen Gymnasiums-Laufbahn mit der Möglichkeit, individuell auf acht Jahre bis zum Abitur abzukürzen, hatten gymnasiale Eltern in einer Umfrage des Landeselternbeirates ihr eindeutiges Votum abgegeben. Ebenso eindeutig hatte sich der Philologenverband in Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, den „Fehler G8“ endlich auch in Baden-Württemberg zu korrigieren.

Im Zusammenhang mit dem Unterricht unter Pandemiebedingungen und den an allen Schulen beklagten Covid-bedingten Lernrückständen hatten Elternvertreter und Lehrerverbände erneut gefordert, ein zusätzliches Schuljahr für alle Schulformen einzufügen, um den Schüler*innen die Gelegenheit zu geben, die nicht von ihnen verschuldeten Lernrückstände vernünftig aufholen zu können. Für die Gymnasien wäre das die Gelegenheit, zu einem G9-Gymnasium zurückzukehren, das nun auch von der CDU-geführten Regierung im Saarland als einzig vernünftig erachtet wird.

Die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter (ARGEn) in Baden- Württemberg sind sich mit dem Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) darin einig, dass ein weiterentwickeltes G9-Gymnasium nicht nur aus Sicht zahlreicher wissenschaftlicher Studien zur Entwicklung der Schüler*innen überfällig ist, sondern auch die einzig richtige Lösung für die aktuellen Bildungsprobleme im Zusammenhang mit Corona bedeutet.

Eine gerade veröffentlichte Umfrage des Deutschen Philologenverbands (DPhV) zeigt zudem: Ein Großteil der gymnasialen Lehrkräfte sorgt sich nach den Corona-Einschränkungen im Schulbetrieb um den Bildungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler.

Die im November durchgeführte Umfrage, an der rund 7.000 Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und zum Abitur führenden Schulen teilnahmen, ergab, dass rund 64% der Befragten die bisherigen politischen Maßnahmen für nicht ausreichend halten, um das Versäumte bis zum Ende dieses Schuljahres nachzuholen. Zudem gab fast die Hälfte der befragten Lehrkräfte (49%) an, dass ihre Schule nicht mit ausreichend Fachlehrkräften für den regulären Unterricht ausgestattet ist.

Die Pressemitteilung zum Download

13. Januar 2022: Petition zur Bildungsplattform angenommen

am 23.12.21 wurde unsere gemeinsame Petition zur Bildungsplattform beim Landtag eingereicht und dort unter dem Aktenzeichen 17/00783 registriert. Hierfür vielen Dank an unser ehemaliges Vorstandsmitglied Martin Lindeboom und an Inga Klas.

Leitgedanken der Petition

Die digitale Souveränität des Staates ist eine wichtige Voraussetzung für vertrauenswürdige IT- Systeme der öffentlichen Verwaltung und eine notwendige Bedingung für unabhängiges staatliches Handeln. Hinsichtlich der Bildungsplattform umfasst die digitale Souveränität des Landes zwingend das Wissen und die Fähigkeit, eine digitale Bildungsplattform selbstständig, sicher und selbstbestimmt zu betreiben, sowie deren Komponenten zu verändern, zu kontrollieren und ggf. durch andere Komponenten zu ergänzen. Eine landeseigene IT-Abteilung für den Betrieb der Bildungsplattform, z.B. direkt beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport angesiedelt, ist aus sachlogischen Gründen mit Abstand die sicherste Möglichkeit, damit das Ministerium seine Pflichten im Bildungsbereich uneingeschränkt und souverän erfüllen kann.

Nach unserem Staats- und Rechtsverständnis sollten sensible Daten von Schüler/innen und Lehrer/innen ausschließlich in einem öffentlich-rechtlich geprägten Einflussbereich verbleiben. Staatliche Souveränität – auch im digitalen Raum – hat Verfassungsrang. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe die digitale Souveränität seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern auch die eigene. Als Ausdruck dieses Grundsatzes zur digitalen Souveränität und wegen der besonderen Verantwortung des Landes für die Daseinsvorsorge bei einer kritischen Infrastruktur lehnen wir einen Betrieb der digitalen Bildungsplattform über private IT-Dienstleister ab. In vielen anderen Fällen, u. a. bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von freier Software, ist eine Zusammenarbeit des Staates mit der IT-Wirtschaft hingegen sehr wichtig und für alle Seiten vorteilhaft.

Der Einsatz von freier und quelloffener Software bietet viele Vorteile und stärkt das Vertrauen in die digitale Infrastruktur. Deshalb und aus digitalstrategischen Gründen sollte die digitale Bildungsplattform Baden-Württembergs konsequent auf der Basis von freier und quelloffener Software entwickelt werden. Nur wenn die Bildungsplattform in der Ausgestaltung höchsten Ansprüchen genügt, wird das Kultusministerium seiner besonderen Vorbildfunktion gerecht.

Die komplette Petition im Original zum Download

10. Januar 2022: Umfrage ergibt: Lehrkräfte besorgt um Bildungsniveau in Deutschland

Ergebnisse der DPhV-Umfrage zum Lehrkräftemangel und zu politischen Maßnahmen „Aufholen während Corona!“ an Gymnasien

Nach den Einschränkungen und Veränderungen im Schulbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie sorgen sich viele Lehrkräfte um das Bildungsniveau ihrer Schülerinnen und Schüler, wie aus der Umfrage des Deutschen Philologenverbandes hervorgeht. Knapp 64 Prozent der Lehrkräfte an Gymnasien und zum Abitur führenden Schulen gehen davon aus, dass die politischen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, damit die Schülerinnen und Schüler das Versäumte bis zum Ende dieses Schuljahres nachholen. Fast die Hälfte der befragten Lehrkräfte (49%) gab außerdem an, dass an ihrer Schule nicht ausreichend Fachlehrkräfte für den regulären Unterricht eingestellt worden sind.

Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Philologenverbandes (DPhV) unter rund 7000 Lehrkräften im gesamten Bundesgebiet vom November 2021 hervor.

„Wir brauchen endlich bessere Rahmenbedingungen für guten Unterricht in Deutschland, der den gestiegenen Anforderungen gerecht wird“, mahnt Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes. „Die Kultusminister müssen das Bildungssystem langfristig personell und materiell qualitätsorientiert stärken.“

Sie fordert deshalb langfristig eine bedeutend höhere Unterrichtsversorgung mit personellen Reserven, im Idealfall eine Unterrichtsversorgung von 130 Prozent. „Wir brauchen diese Unterrichtsversorgung, um allein das reguläre Unterrichtsgeschäft abdecken zu können, wenn z.B. Kollegen und Kolleginnen auf Klassenfahrt sind, Projekte begleiten und in der Elternzeit vertreten werden. Hier fehlt die vorsorgliche langfristige Bildungsplanung und die konkrete politische Umsetzung – nicht erst während Corona!“

Lin-Klitzing kritisiert die zunehmende Entprofessionalisierung des Lehrerberufs, weist auf die Nöte insbesondere in den Mangelfächern an den Gymnasien hin und mahnt zudem die Kultusministerkonferenz, die seit Jahren benötigten Standards für die Nachqualifikation der quer- und seiteneinsteigenden Lehrkräfte angesichts des Lehrkräftemangels endlich 2022 fertigzustellen, damit die Ausbildungsqualität der nachzuqualifizierenden Lehrkräfte in allen Bundesländern auf hohem Niveau gewährleistet werden kann.

Siehe auch unseren Artikel: Bisher sind rund 500 Stunden Unterricht ausgefallen - Und jetzt? vom 22. Februar 2021 weiter unten.

9. Dezember 2021: Lehren und Lernen in der digitalen Welt

Hier der KMK-Beschluß "Lehren und Lernen in der digitalen Welt" im Original.

9. Dezember 2021: KMK wirbt für Lehrerberuf – ohne auf Arbeitsbedingungen oder Corona-Schutz einzugehen

Die Kultusminister der Länder haben vor dem Jahreswechsel noch einmal ein großes Programm vor sich: Bei ihrer Konferenz an diesem Donnerstag geht es wieder einmal um die Corona-Lage an Schulen, daneben aber auch um mehrere andere mehr oder weniger wichtige Themen – wie die Sommerferien ab 2025. Auch der Lehrermangel steht auf der Tagesordnung. Getagt wird wieder virtuell: als Videokonferenz.

Weiteres in der Meldung bei News4teachers.

7. Dezember 2021: Distanzunterricht und digitale Unterstuetzungsangebote

MD Hager-Mann hat folgendes Schreiben mit Informationen zum Distanzunterricht und zu digitalen Unterstützungsangeboten sowie weiteren aktuellen Corona-Regelungen im Schulbereich an die Schulleitungen in Baden-Württemberg herausgegeben. Darin auch der Hinweis, daß derzeit nicht geplant ist die Weihnachtsferien vorzuziehen, aber die Möglichkeit einer selbstgewählten Quarantäne eröffnet wird.

Bitte beachten, da es im Lesefluß eventuell nicht auffällt: das ab Seite vier beworbene itslearning LMS steht für allgemeinbildende Gymnasien nicht zur Verfügung. Diese, wie alle anderen Schularten, haben mit Moodle ein bewährtes und datenschutzkonformes LMS.

3. Dezember 2021: Gemeinschaftsschule durch die Hintertür? Stress in Baden-Württemberg

Hörbeitrag (knapp 5min) auf der Webseite des Deutschlandfunks.

2. Dezember 2021: PhV, RLV und Elternvertretungen zu Umstrukturierung im KM

In Hinblick auf die mit Hochgeschwindigkeit durchgezogenen Umstrukturierungsmaßnahmen im Kultusministerium richten der der Realschullehrerverband Baden-Württemberg (RLV), der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR), der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV) und alle vier Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternbeiräte (ARGEn) im Land einen dringenden Appell an Kultusministerin Schopper und schlagen gleichzeitig Alarm!

Bislang ist jede Schulart im Land eigenständig mit einem Referat im Kultusministerium vertreten. Nun soll ein ‚Einheitsreferat‘ für die Sekundarstufe 1 für alle Schularten installiert werden. Der zunächst nur administrativen Vereinheitlichung der unterschiedlichen und starken Schularten Baden-Württembergs wird die äußere Vereinheitlichung auf dem Fuß folgen. Deshalb schlagen die Verbände, Beiräte und Eltern jetzt Alarm!

Als die FDP in einer Landtagsdebatte am 11.11.2021 völlig überraschend die Vorhaben zur Umstrukturierung im Kultusministerium ans Licht der Öffentlichkeit brachte, reagierte Ministerin Theresa Schopper scheinbar erstaunt. Doch während sie bemüht ist, durch Freundlichkeit und Gesprächsbereitschaft Schadensbegrenzung zu betreiben, werden vom MD im Kultusministerium weiterhin vollendete Tatsachen geschaffen. Die Meinungen der Lehrerverbände, der Beiräte und Eltern sind hier weder gefragt noch erwünscht. Die Umstrukturierung geschieht hinter verschlossenen Türen und fernab von allen, die in Zukunft die Folgen zu tragen haben. Schon in den nächsten Tagen soll die Umstrukturierung festgezurrt werden.

„Zusammenlegung der Referate zur Arbeitserleichterung und besseren Effektivität!“ lautet die verniedlichende und wirklichkeitsfremde Begründung für etwas, das über kurz oder lang faktisch zur Abschaffung der Eigenständigkeit und Unterschiedlichkeit der Schularten und damit zur Abschaffung von Bildungsvielfalt führt.

Dass die Sekundarstufe I in allen Schularten zudem unter die personelle Führung des Gemeinschaftsschulreferats gestellt werden soll, ist völlig unverständlich und nur ideologisch zu erklären. Schließlich gibt es an den Gemeinschaftsschulen mit 84.937 Schülerinnen und Schülern nicht einmal halb so viele Schülerinnen und Schüler wie an den Realschulen mit 209.552 (Daten des statistischen Landesamts für das letzte Schuljahr.)

„Hier soll der Schwanz mit dem Hund wedeln, weil die Gemeinschaftsschulen von den Eltern nicht so angenommen werden, wie sich das einige grüne Ideologen erhofft hatten“, erklärt Ralf Scholl, der PhV-Landesvorsitzende als Vertreter der Gymnasiallehrkräfte.

Mitarbeiter im KM werden zum Schweigen verdonnert und im medialen Windschatten von Corona sollen Weichenstellungen vorgenommen werden, welche den Bildungszug in unserem Land in eine völlig neue Richtung lenken. Ein riesiger Schulunfrieden ist damit abermals vom Zaun gebrochen. Wie seinerzeit unter Grün-Rot geschieht auch dieser Eingriff in bestehende Schulstrukturen ohne jegliche faktisch begründete Not, er ist erneut lediglich ideologisch motiviert!

„Deshalb stellt sich für uns die Frage: Hat die Kultusministerin ihren MD noch im Griff?“ erklären Karin Broszat, RLV-Landesvorsitzende und Ralf Scholl, der PhV-Landesvorsitzende.

„Lasse sich täuschen, wer getäuscht werden will. Diese ‚Vereinheitlichung‘ wird in Folge die Abschaffung differenzierter Bildungswege für die unterschiedlichen Kinder in Baden-Württemberg bedeuten. Das ist das Aus für die schulische Vielfalt! Das Aus für unterschiedliche Schul- und Lernwege für die unterschiedlichen Kinder in unserem Lande “, bemerkt die Landesvorsitzende des Realschullehrerverbands (RLV), Karin Broszat.

„Selbstverständlich wird man den Schularten ihren Namen lassen, so dass die Form nach außen gewahrt bleibt, inhaltlich aber werden sie entkernt und ihres eigenen Profils beraubt.“, ergänzt der Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Realschullehrer, Jürgen Böhm (VDR).

Stephan Ertle, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternbeiräte (ARGE) Südwürttemberg fügt hinzu: „Es ist empörend, in welcher Form die Landespolitik ohne Zustimmung der beratenden Gremien und Arbeitsgruppen solch einschneidende Umstrukturierungsmaßnahmen umsetzen will und damit gegen den Elternwillen weiterhin auf die Einheitsschule setzt.“

Und warum wird ein so grober Verstoß gegen die Koalitionsvereinbarungen vom Koalitionspartner CDU hingenommen? Im Vertrag wurden ausdrücklich Strukturveränderungen für diese Legislaturperioden ausgeschlossen!

Die Abschaffung bestehender Referate im Kultusministerium, die entscheidend wichtig sind für die Profilierung der jeweiligen Schularten, ist aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen eindeutig eine Strukturveränderung. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum!

Es ist allerhöchste Zeit für die CDU, in dieser Sache deutlich Stellung zu beziehen. Sonst liefert ausgerechnet sie die Sargnägel für das differenzierte und vielfältige Schulsystem in „the Länd“!

Alle Unterzeichnenden bitten die Ministerin eindringlich, sofort ein Machtwort zu sprechen und die Umstrukturierung zu einem SEK-1-Referat im Kultusministerium nicht umzusetzen. Jede eigenständige Schulart in unserem Schulsystem in Baden-Württemberg muss mit einem eigenständigen Referat im Kultusministerium vertreten sein. Sonst wird die Vielfalt in unserem Schulwesen langfristig beschnitten, und das dient nicht dem Wohl der unterschiedlichen Kinder im Land!

  • Karin Broszat, Vorsitzende RLV BW

  • Jürgen Böhm, Vorsitzender Verband deutscher Realschullehrer

  • Ralf Scholl, Vorsitzender PhV BW

  • Stephan Ertle, Vorsitzender ARGE Südwürttemberg

  • Michael Mattig-Gerlach, Vorsitzender ARGE Nordwürttemberg

  • Yvonne Blessing, Vorsitzende ARGE Nordbaden

  • Michael Mittelstaedt, Vorsitzender ARGE Südbaden

25. November 2021: 3G am Arbeitsplatz Schule

Im Schreiben "3G am Arbeitsplatz Schule" des MD Hager-Mann finden Sie Hinweise zur Dokumentation der Testungen sowie geplante Änderungen der CoronaVO Schule.

Falls wieder Heimbeschulung per Videokonferenz stattfinden sollte „[..] ist zu beachten, dass eine digitale Übertragung von Bild und Ton nur mit Einwilligung der Schülerinnen und Schüler möglich ist. Für die Übertragung aus dem häuslichen Bereich müssen auch die mit dem Schüler oder der Schülerin zu Hause wohnenden mitbetroffenen Personen, z. B. die Eltern (wegen des Schutzbereichs der Wohnung auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern) in die Datenverarbeitung einwilligen.“

Das Muster für eine Einwilligung mit Nutzungsordnung zum Download.

c´t Heft 23/2021: Der lange Weg zum Pflichtfach Informatik

Informatische Bildung für alle

Der lange Weg zum Pflichtfach Informatik (Bezahlschranke)

Weil Bildung Ländersache ist, regelt jedes der 16 deutschen Bundesländer den Informatikunterricht auf seine Weise. Wahlpflichtkurse und Angebote in der gymnasialen Oberstufe gibt es schon länger, doch das ist zu wenig und kommt zu spät, sagen Informatik-Didaktiker. Nordrhein-Westfalen hat deshalb jetzt ein Pflichtfach Informatik eingeführt und macht dabei vieles ganz anders als andere Länder.

„Wo man klickt, ist hier nicht der Bildungsauftrag“

Interview: Warum Informatik Pflichtfach sein sollte (frei verfügbar)

Noch haben längst nicht alle Bundesländer Informatik als Schulfach eingeführt und dort, wo das Fach bereits im Stundenplan steht, fehlen die Fachlehrer. Die Informatik-Didaktikerin Ira Diethelm setzt sich dafür ein, dass es zügig vorangeht mit dem Pflichtfach Informatik. Was das mit mündigen Bürgern, Chancengerechtigkeit für Mädchen und Qualität in der Lehrerbildung zu tun hat, erklärt sie im Gespräch mit c’t.

Zahlen, Daten, Fakten

Informatische Bildung in der Schule (Bezahlschranke)

Die IT-Kenntnisse und -Fähigkeiten der Schüler in Deutschland reichen im internationalen Vergleich nur fürs Mittelfeld – so die Ergebnisse der Vergleichsstudie „International Computer and Information Literacy Study“, kurz ICILS.

c´t Heft 22/2021: Digitalisierung an Schulen

Geld auf der Straße

Wie Schulen jetzt vom Digitalpakt profitieren – und wo es klemmt (Bezahlschranke)

Mit dem Digitalpakt Schule wollen Bund und Länder die Schulen mit frischer Technik ausstatten. Allein vom Bund kommen 5 Milliarden Euro. Doch längst nicht alle Schulen haben bereits Anträge auf den Weg gebracht, viele klagen über die Bürokratie. Politische Hintergründe und pragmatische Tipps für beschleunigte Umsetzung.

15. Oktober 2021: Änderungen Corona-VO Schule ab dem 18. Oktober 2021

Ab dem kommenden Montag wird eine neue Corona-Verordnung Schule gelten. Die wesentlichste Änderung dürfte Ihnen bereits bekannt sein: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Maskenpflicht nun im Klassenzimmer bzw. Betreuungsraum.

12. Oktober 2021: Prüfungsverordnung CPPVO Schuljahr 2021/22

Aus dem Anschreiben an die Schulen: Die Neufassung der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2021/22 setzt u.a. die bereits mit Schreiben vom 21. Juli bekannt gegebenen Eckpunkte zu den Leistungsfeststellungen und Prüfungen im neuen Schuljahr um. Darüber hinaus enthält die Neufassung der Verordnung neben redaktionellen Änderungen auch Anpassungen der Bestimmungen zur Lehramtsausbildung und -prüfung.

Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb können die besonderen Bestimmungen zu den schulischen Abschlussprüfungen weitestgehend entfallen. Trotzdem werden die Sonderregelungen zu den Leistungsfeststellungen sowie zu Versetzungsentscheidungen, Niveauzuordnungen, Wiederholungen und Gremiensitzungen im Wesentlichen fortgeschrieben, um pandemiebedingte Nachteile für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden und Ihnen die nötige Rechts- und Planungssicherheit zu geben.

5. Oktober 2021: Thesenpapier zur IT-Infrastruktur für Schulen

Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sind ein besonders schützenswertes Gut, das eine technische Infrastruktur unter rechtlicher Hoheit des Landes erfordert. Datenschutz schützt keine Daten (das leisten die Maßnahmen für Datensicherheit), sondern elementare Grundrechte wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Hoheit über die eigenen Daten und die Privatsphäre. Daher wäre es wichtig und zielführend, die schulische IT-Infrastruktur in öffentlicher Hand zu betreiben.

Das Landeshochschulnetz (BelWü) könnte technisch, personell und organisatorisch weiterentwickelt werden (ohne Nachteile für das Hochschulnetz); alternativ könnte auch ein eigenes Rechenzentrum für Schulen aufgebaut werden, welches ggf. in enger Kooperation mit BelWü ein Landesbildungsnetz werden könnte. Ausschreibungen für Komponenten der digitalen Bildungsplattform sind bei einer landeseigenen Lösung nicht notwendig (vgl. §108 GWB bzw. den Rechnungshofbericht zur Digitalen Bildungsplattform 2019: S. 75f.).

Der hier skizzierte Problemaufriss macht deutlich, dass es einer umfassenden Diskussion der Anforderungen und Ausgestaltung der zukünftigen digitalen schulischen Infrastruktur bedarf.

9. September 2021: Brief zum Schuljahresbeginn 2021/2022

Zwei Schreiben der Ministerin zum Schuljahresbeginn 2021/2022 und zur Stärkung der Gesundheitsschutzmaßnahmen an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege.

8. September 2021: Lernen mit Rückenwind

Informationen zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums - Stand vom 8.09.2021

27. August 2021: Neuerungen für die Schulen durch die Corona-Verordnung Schule

Das Schreiben des Ministerialdirigenten zu den Neuerungen für die Schulen durch die Corona-Verordnung Schule.

18. August 2021: Dynamik-Ranking der Bundesländer im Bildungsmonitor der INSM

15. August 2019: Zeugnistag für die Kultusminister: Sachsen ist spitze, Berlin ist am Ende – und zwei Bundesländer gelten als große Aufsteiger

Quelle: https://www.news4teachers.de/2019/08/zeugnistag-fuer-die-kultusminister-sachsen-ist-spitze-berlin-ist-am-ende-und-zwei-bundeslaender-gelten-als-grosse-aufsteiger/

Baden-Württemberg rutscht bei der Bildung im Ländervergleich ab. Erstmals seit dem Beginn der jährlichen Untersuchung im Jahr 2004 liegt der Südwesten im «Bildungsmonitor» nicht auf einem der ersten vier Plätze und muss sich dieses Jahr (2019) mit dem sechsten Rang begnügen. Wenige Kinder in Ganztagsbetreuung, überdurchschnittlich viele leistungsschwache Grundschüler und Schulabbrecher – das sind nach Angaben der Autoren Probleme in Baden-Württemberg. In vielen Bereichen wie etwa der Berufsbildung schneide das Land dennoch sehr gut ab.

Quelle: https://www.insm-bildungsmonitor.de/

18. August 2021: Das Dynamik-Ranking vergleicht die Bundesländer an Hand der Veränderungen bei einzelnen Indikatoren zwischen dem Bildungsmonitor 2021 und dem Bildungsmonitor 2013, hier liegt Baden-Württemberg auf Platz 13 der 16 Bundesländer.

Quelle: https://www.insm-bildungsmonitor.de/2021_dyn_i_gesamtranking.html

15. August 2021: Aktion „Schule braucht Zeit“

„Schule braucht Zeit“ ist ein Zusammenschluss von Eltern, Elternvertretungen und in der Wissenschaft tätiger Menschen verschiedener Bundesländer. Die Initiatorinnen und Initiatoren fordern eine „Rückgabe“ des Schuljahres, um die pandemiebedingten Folgen aufzufangen – um den Kindern und Jugendlichen mehr Zeit für Ihre persönliche Entwicklung, innerhalb und außerhalb der Schule, einzuräumen, Lernrückstände auszugleichen und emotional-soziale Kompetenzen zu stärken.

5. August 2021: Netzwerk Freie Schulsoftware – Schulen helfen Schulen

Finden Sie besorgniserregend wie unterschiedlich die Digitalisierung von Schulen voranschreitet? Haben Sie das Gefühl, dass Schulen in einem Dschungel aus Technik und Gesetzen allein gelassen werden? Haben Sie es satt, dass so viel datensammelnde Software an Schulen eingesetzt wird? Wollten Sie sich schon längst über bessere Alternativen informieren? Oder haben Sie bereits quelloffene, lizenzfreie und datenschutzfreundliche Software im Einsatz und möchten diesen Weg weiter ausbauen?

Überall im Land haben sich Schulen bereits auf einen guten Weg gemacht – helfen Sie uns jetzt, diese Schulen miteinander zuvernetzen!

Machen Sie Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen auf diese Webseite aufmerksam oder werden Sie selbst Teil des Netzwerks Freie Schulsoftware!

Schulen befinden sich bei der Auswahl von Software in einem scheinbar unauflösbaren Dilemma. Die Programme müssen für alle funktionieren, günstig sein, angemessenen Datenschutzstandards entsprechen, technisch gepflegt werden und, und, und. Wer blickt da noch durch? Am ehesten diejenigen, die schon erste Erfahrungen gesammelt haben.

Mit diesen Schulen möchten wir Sie in Austausch bringen.

Weiterlesen und alle Details bei Digitalcourage

Pressebericht bei Heise

3. August 2021: Gemeinsame Positionen und Forderungen zur IT-Infrastruktur der Bildungsplattform

Die Kultusministerin Theresa Schopper hat in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2021 allen Schulen, die aktuell IT-Dienste von BelWü nutzen, einen Fahrplan für den angeblich notwendigen Übergang zu anderen Anbietern angekündigt und erklärt, dass es für die Schulen und ihre Schulträger „eine klare Perspektive“ geben wird.

Die unterzeichnenden Organisationen weisen darauf hin, dass es bei der Vielzahl an Leistungen, die von BelWü für Schulen erbracht werden, exakt an dieser „klaren Perspektive“ fehlt. Außerdem bestehen begründete Zweifel an der Notwendigkeit für einen Umzug dieser Dienstleistungen. […]

Thesenpapier IT-Infrastruktur der Bildungsplattform

1. August 2021: Offener Brief an Ministerin Schopper zum Organisationserlaß Klassenteiler

Kleiner Auszug aus dem offenen Brief an Frau Kultusministerin Theresa Schopper:

Sehr geehrte Frau Ministerin Schopper,

die Reaktionen der Politik auf die Pandemie sind besonders zu Lasten der Kinder und Jugendlichen gegangen. [..] Die Mehrzahl der Eltern ist äußerst besorgt, dass die durch die Corona-Pandemie verursachten kognitiven Defizite mit den vom KM intendierten Förderprogrammen kaum oder gar nicht aufgeholt werden können. „Lernbrücken“, bei denen die Kinder wieder nur vor Bildschirme gesetzt werden und zentral konzipierte, statt individuell zugeschnittene Aufgaben selbständig lösen müssen, können dabei nur wenig unterstützen. „Bridge the Gap“ ging an den Schulen im ländlichen Raum gänzlich vorbei und „Rückenwind“ startet wohl frühestens im November. [..]

Als wäre diese vom Land geplante eingeschränkte Förderung nicht bereits Anlass zur Sorge genug, erhalten die Eltern nun auch noch Briefe von den Schulleitungen mit der Information, dass die Regierungspräsidien dazu auffordern, den Organisationserlass zu den Klassenteilern strikt einzuhalten. Schulen werden folglich gezwungen, kleinere Klassenverbände aufzulösen und zu Klassen mit 30 Schülern und mehr zusammenzulegen. Dieses Auseinanderreißen und Zusammenlegen von Klassen zu Großgruppen ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv und lässt eine individuelle Förderung der Schüler weder im kognitiven noch -im gerade jetzt so wichtigen- sozial-emotionalen Bereich zu.

Größere Klassen und Sparmaßnahmen bei der Lehrereinstellung sind definitiv der falsche Weg, um geeignete Maßnahmen bei der Kompensation Corona bedingter Lernrückstände einzusetzen. Daher bitten wir Sie im Namen der Eltern, Frau Ministerin Schopper, für gute Bildung in einer sicheren Schule all Ihren Einfluss geltend zu machen, um in Zeiten der Pandemie folgenden Forderungskatalog umzusetzen:

  • Rücknahme aller bereits beschlossener Sparmaßnahmen [..]

  • Orientierung und Sicherheit für die Schulen in Zeiten von Corona [..]

  • Verlässlichkeit und Planbarkeit für Schule und Elternhaus [..]

  • Abbau von Benachteiligung einzelner Schularten [..]

  • Generierung zusätzlicher Lernzeit und verbindlicher Förderangebote [..]

Mit freundlichen Grüßen, Stephan Ertle und Regine Schaub

Der ganze Brief zum Download:

22. Juli 2021: Das KM zum weiteren Vorgehen bei der Nutzung von Microsoft Office 365 im Schulbereich

Kultusministerin Theresa Schopper hat das angehängte Schreiben zum weiteren Vorgehen bei der Nutzung von Microsoft Office 365 im Schulbereich veröffentlicht.

9. Juli 2021: Umfrage unter Abiturient*innen wirft Fragen zur Distanzlehre auf

Wissenschaftler der Universität Paderborn haben Abiturient*innen des Corona-Jahrgangs im Rahmen einer bundesweiten Umfrage zu Belastungen und Herausforderungen durch die Distanzlehre befragt. Die Ergebnisse deuten auf Uneinheitlichkeit in der Beschulung, schlechte Medienkompetenzen der Lehrkräfte und mangelndes Vertrauen in die Politik hin.

https://www.uni-paderborn.de/nachricht/96151

21. Juni 2021: Distanzunterricht genauso effektiv wie Sommerferien

„Wir haben nur forschungsmethodisch hochwertige Publikationen berücksichtigt, die eindeutige Rückschlüsse auf die Wirkung coronabedingter Schulschließungen auf den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern erlauben und geeignete Tests zur Leistungs- oder Kompetenzmessung einsetzten“, erklärt Prof. Dr. Andreas Frey, der an der Goethe-Universität Pädagogische Psychologie mit Schwerpunkt Beratung, Diagnostik und Evaluation lehrt und einer der Verfasser der Studie ist. Dabei habe sich gezeigt, dass der Kompetenzerwerb während der Schulschließungen im Vergleich zu Präsenzbedingungen deutlich geringer ausfiel. „Die durchschnittliche Kompetenzentwicklung während der Schulschließungen im Frühjahr 2020 ist als Stagnation mit Tendenz zu Kompetenzeinbußen zu bezeichnen und liegt damit im Bereich der Effekte von Sommerferien“, sagt Frey. Besonders stark zu beobachten seien Kompetenzeinbußen bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Elternhäusern. „Hiermit sind die bisherigen Vermutungen durch empirische Evidenz belegt: Die Schere zwischen Arm und Reich hat sich während der ersten coronabedingten Schulschließungen noch weiter geöffnet“

Die gesamte Studie (Preprint) zum Download hier: https://www.puk.uni-frankfurt.de/102477066/Distanzunterricht_genauso_effektiv_wie_Sommerferien

29. Mai 2021: „Ich bin gewillt, das durchzusetzen“

Der Landesbeauftragte Stefan Brink über Grundrechte in Corona-Zeiten, den Druck der Pandemie-Bekämpfung und rechtswidrige Software im Schulunterricht.

Von Axel Habermehl tagblatt.de 29.5.2021

Das Smartphone zeichnet permanent alle Kontakte auf, damit sie im Fall der Fälle nachverfolgbar sind. Der morgendliche Corona-Tests findet halböffentlich statt, beim Mittagessen im Restaurant kontrolliert der Kellner Impfpässe. Wie andere Grundrechte wird auch der Datenschutz im Zuge der Pandemie-Bekämpfung beschnitten. Trotzdem steht er im Ruf, die Corona-Eindämmung zu stören und zu hindern. Ein Gespräch über Prinzipien und Pragmatismus.

Herr Brink, Ihre Zunft ist in die Kritik geraten. Bremst der Datenschutz die Pandemiebekämpfung aus?

Stefan Brink: Sicher nicht. Wir hatten bisher keine Situation, in der wir keine Lösung gefunden hätten. Im Gegenteil: Der Datenschutz ist durch die Pandemie stark unter Druck geraten. Wir müssen hart um Verständnis für unsere Position kämpfen. Natürlich wären manche Dinge ohne Datenschutz einfacher, man könnte quasi besser durchregieren. Wir wollen aber, dass möglichst viele unserer Freiheiten trotz Pandemie erhalten bleiben. Der Datenschutz darf nicht untergepflügt werden.

Können Sie den Eindruck nachvollziehen, dass der Datenschutz mit Zähnen und Klauen verteidigt wird, während viele andere Grundrechte massiv beschnitten sind?

Absolut. Das hängt mit der besonderen Konstellation zusammen, dass nur sehr wenige Grundrechte von Institutionen verteidigt werden. Wir Datenschützer sind beauftragt, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hochzuhalten und zu verteidigen. Versammlungs- oder Meinungsfreiheit haben keine institutionellen Fürsprecher. Aber nochmal: Der Datenschutz hat auch gelitten. Wir müssen Kontaktdaten angeben, wenn wir essen gehen, müssen ständig unsere Identität offenbaren, sollen nachweisen, ob wir geimpft, getestet oder genesen sind. Das sind höchst persönliche Daten, über die wir andere Menschen in Kenntnis setzen.

Behörden bemühen sich auf Social Media um Transparenz der Corona-Maßnahmen. Sie stellen das in Frage. Wo ist das Problem?

Natürlich sollen öffentliche Stellen mit Bürgern kommunizieren. Das Problem liegt darin, dass Facebook, Twitter und Co. regelmäßig Daten der Nutzer zweckentfremden. Die datenschutzkonforme Nutzung solcher Dienste ist so unmöglich. Öffentliche Stellen, die sich auf solche Plattformen einlassen, zahlen ihre Reichweite mit Rechten der Nutzer. Das geht nicht. Es gibt datenschutzkonforme Alternativen. Meine Behörde hat Anfang 2021 einen Mastodon-Account eröffnet. Das ist ein komplettes Äquivalent von Twitter – aber rechtskonform. Wir haben eine schöne Resonanz, rund 1200 Follower, und es ist gelungen, andere öffentliche Stellen dazu einzuladen.

Viele Schulen nutzen Microsoft-Teams für Fernunterricht. Sie sind dagegen. Warum?

Schulen sind in besonderer Weise verpflichtet, mit persönlichen Daten von Schülern sorgsam umzugehen. Schulen haben eine Schutzverpflichtung und dürfen nicht aus Pragmatismus in rechtswidrige oder nicht verantwortbare Bereiche ausbrechen. Schülerinnen und Schüler sind oft minderjährig und unterliegen der Schulpflicht. Sie können nicht ausweichen. Also müssen Schulen rechtskonforme Kommunikationswege anbieten. Es gibt Alternativen: etwa die Plattform Moodle oder den Videokonferenz-Dienst Big-Blue-Button.

Diese scheinen oft nicht so zu funktionieren wie Programme großer IT-Konzerne.

Entscheidend ist ob man einen Dienst gut unterstützt. Wenn man genügend Bandbreite erwirbt, Server zur Verfügung stellt, Rechenleistung hat, laufen so gut wie alle gängigen Plattformen, Videokonferenz-Systeme, Messenger oder Speicher-Angebote. Anfangs gab es bei Moodle Probleme, dann wurde stark nachgebessert, auch vom Kultusministerium. Und siehe da, die Schulen kommen sehr gut mit den Programmen zurecht. Schulen, die sich kümmern, sind sowieso schon lange auf dem Weg, sich autark zu machen. Schulen, die sich bislang nicht genug gekümmert, sondern gehofft haben, dass das Land ein einheitliches, passgenaues Angebot liefert, müssen sich umorientieren. Mit einem Microsoft-Produkt, das nicht rechtssicher genutzt werden kann, soll an Schulen in Zukunft nicht mehr gearbeitet werden.

Und wenn Schulen es trotzdem tun?

Wir haben in Absprache mit dem Kultusministerium zugesagt, dass wir im laufenden Schuljahr keine Schritte unternehmen, um die Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Eltern zu erschweren. Wir haben aber auch klar gesagt, dass sich das ändert. Mit dem neuen Schuljahr werden wir allen Beschwerden nachgehen – und wir haben sehr viele Beschwerden von Eltern und Schülern über die Nutzung bestimmter Produkte. Falls wir rechtswidrigen Einsatz von Tools feststellen, untersagen wir ihn.

Damit verlieren hunderte Schulen digitale Infrastruktur. Warum sollte der Datenschutz das Grundrecht auf Bildung stechen?

Unser Verfassungssystem sieht keine Rangordnung der Freiheiten vor. Das ist hier kein Pokerspiel, in dem das Recht auf körperliche Unversehrtheit das auf informationelle Selbstbestimmung schlägt. Wir müssen versuchen, eine Situation herzustellen, in der möglichst viel von allen Grundrechten bewahrt wird. Bildung geht datenschutzkonform, da steckt kein Widerspruch drin.

Viele Schüler nutzen Smartphones mit Tiktok, Instagram, Whatsapp. Aber Microsoft im Unterricht ist verboten. Ist das nicht weltfremd?

Was Bürger, auch Schüler, in ihrer Freizeit machen, steht ihnen frei. Aber Schulen dürfen nicht Rechte von Schülern verletzen. Und ich bin gewillt, das durchzusetzen. Wenn man es so erklärt, ist das Verständnis dafür auch da. Wir haben Flexibilität unter Beweis gestellt, indem wir über ein Jahr lang geduldet haben, dass zweifelhafte Produkte genutzt werden. Wir haben uns konstruktiv eingebracht, mit dem Ministerium und Microsoft intensiv nach Lösungen gesucht. Aber wir sind zum Ergebnis gekommen, dass das, was das Ministerium vorhatte, rechtswidrig und damit gescheitert ist.

Berater und Aufseherin einer Person

Stefan Brink ist seit Anfang 2017 Baden-Württembergs Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Landtag hat den heute 54-Jährigen 2016 für sechs Jahre gewählt. Vorher war der promovierte Jurist unter anderem beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz tätig, als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz, als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht und zuletzt als stellvertretender Landesbeauftragter für Datenschutz in Rheinland-Pfalz.

21. Mai 2021: Studienergebnisse „Lernen unter COVID-19 Bedingungen“

Die Ergebnisse der 4 Befragungen der Studie „Lernen unter COVID-19 Bedingungen“ sind hier bei der Universität Wien zu finden.

28. April 2021: Warum nicht 42?

Das Hyperventilieren der Beteiligten angesichts des Missmanagements der Schule@Corona ist einer tiefen Erschöpfung gewichen. Denn auch in der Corona- Politik hinterlässt die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft breite Spuren: Kinder und Jugendliche sind die Vergessenen dieser Pandemie.

Ein Eltern-Rant von Dr. Ulrike Felger.

27. April 2021: Ergänzende Informationen zu den Abschußprüfungen im SJ 20/21

Ergänzende Informationen zu den Abschußprüfungen zu den vorherigen Schreiben vom 7.4. und 19.4.2021.

23. April 2021: Gemeinsame Forderungen zur Bildungsplattform für Baden-Württembergs Schulen

Die mehr als 20 unterzeichnenden Organisationen, darunter die ArGE Tübingen, haben sich aus Gründen des Datenschutzes, der digitalen Souveränität und der an der Erziehung zum mündigen Bürger orientierten Medien- und Verbraucherbildung am 13. Januar 2021 öffentlich für die ausschließliche Verwendung von Open-Source-Software an Baden-Württembergs Schulen eingesetzt: https://unsere-digitale.schule/.

Wir fordern Bündnis90 / Die Grünen und CDU vor Beginn der neuen Legislaturperiode dazu auf, ihre im Vorfeld der Landtagswahl gemachten Versprechen zur Bildungsplattform in ihren Koalitionsvertrag uneingeschränkt einzubringen und tatsächlich umzusetzen.

Die Forderungen in Kürze:
  1. Landeseigene Schul-IT-Infrastruktur

  2. Bereitstellung zusätzlicher Open-Source-Komponenten für die baden-württembergische Bildungsplattform mit insbesondere folgenden Funktionen:

    • Schulische Cloudlösung für Online-Dateiablage und Dokumentenbearbeitung

    • Datenschutzkonforme Mailkonten für Lehrer- und Schülerschaft

    • Einfache Benutzerverwaltung für die Schulen

  3. Qualitativ hochwertige und praxisnahe Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte

Die Pressemeldung mit dem Forderungskatalog zum Download

Erstes Presseecho in der Südwestpresse

14. April 2021: Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

MD Föll: Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

1. April 2021: Schulbetrieb nach den Osterferien

Schulbetrieb nach den Osterferien

31. März 2021: Erste Infos aus dem KM zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Gorona-Pandemie - Schulbetrieb nach den Osterferien ab dem 12. April 2021

30. März 2021: Offener Brief des GEB Tübingen

Schule muss jetzt neu gedacht werden, denn die aktuelle Situation hat sowohl massive Auswirkungen auf die schulische Bildung aller Schüler*innen als auch entwicklungspsychologische Folgen, weshalb wir uns fragen müssen, wie ein verlässlicher Schulalltag in Pandemiezeiten unter Einhaltung der AHA-Regeln gelingen kann. Gleichzeitig sehen wir Konzepte, die nur die Bildung in den Blick nehmen, als zu kurz gegriffen, denn der Aspekt der psychosozialen Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen muss gleichermaßen mitgedacht werden.

Folglich brauchen wir kreative und tragfähige Konzepte, die die Lernfähigkeit, Belastbarkeit und Anstrengungsbereitschaft wiederherstellen und die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung sehen und stärken. Der großen Leistung und Belastung von Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeit, weiterem pädagogischen Personal und Familien muss endlich adäquat begegnet werden.

Die 12 Forderungen im offenen Brief

26. März 2021: Wissenschaftlicher Dienst zu Luftreinigern

Zum Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Schulräumen

8. März 2021: Update zur Auswertung der Umfrage zu G8/G9 unter Eltern

Die Autorengruppe aus den Vorsitzenden der ArGEn aus Baden-Württemberg hat die Auswertung der Umfrage überarbeitet, um diese als Artikel "Kultuspolitik geht an Eltern vorbei" in der nächsten Ausgabe von „Schule im Blickpunkt“ zu veröffentlichen.

24. Februar 2021: Inhalte der Wahlprogramme zu Datenschutz, Open Source und Lernplattformen

Ausgewertet wurden die Wahlprogramme der vier Parteien, bei denen eine erkennbare Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, dass sie der nächsten Landesregierung angehören (Grüne, CDU, SPD, FDP).

1. Datenschutz

Grüne: “Selbstbestimmung über die eigenen Daten und höchste Standards beim Datenschutz und der IT-Sicherheit – darin soll Baden-Württemberg ganz vorne stehen.“ (Seite 147)

„Unser Fokus liegt auf Datensparsamkeit und Datensicherheit. Daten müssen an sicheren Orten gespeichert werden, die strengen Datenschutz- und Zugriffsregelungen unterliegen.“ (Seite 265)

CDU: “Datenschutz darf kein Täterschutz sein. In einer Welt, in der verschlüsselte Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ zunehmend Telefon und SMS ersetzen, braucht es die Möglichkeit, digitale Endgeräte nach gespeicherten Daten rechtsicher und online zu durchsuchen.“ (Seite 23)

SPD: “… Dabei müssen persönliche und schulische Daten sicher sein. “ (Seite 16)

FDP: “Bürgerrechte und Datenschutz sichern Freiheit und Selbstbestimmung.“ (Seite 76)

2. Open Source

Grüne: “Um die digitale Souveränität des Landes und der Kommunen sicherzustellen, setzen wir in der Beschaffung und Entwicklung von Software konsequent auf Open-Source-Lösungen. In der IT-Infrastruktur des Landes verhindern wir digitale Monopole und stellen uns gegen beherrschende Marktstrukturen.“ (Seite 149)

CDU: Ø

SPD: “Softwareprojekte, welche das Land finanziert, sollen nach dem „Open-Source“-Prinzip entwickelt werden. So ist es allen Bürger*innen möglich, vom Kompetenzgewinn zu profitieren. Die entwickelten Programme sind von der Bevölkerung auf Korrektheit und Sicherheit überprüfbar.“ (Seite 44)

FDP: „“Wir werden uns beim E-Government für die Verwendung von Open-Source-Software einsetzen. Durch die offene Lesbarkeit des Quellcodes kann jeder diesen überprüfen und bei Bedarf Änderungen oder Verbesserungen vorschlagen. Die Stabilität der Software kann dadurch verbessert und die Fehleranfälligkeit reduziert werden.“ (Seite 87)

3. Lernplattform & Bildungscloud

Grüne: „Die digitale Autonomie ist uns insbesondere im Bildungsbereich wichtig, etwa beim Aufbau digitaler Lernplattformen. Wir wollen Abhängigkeiten von IT-Großkonzernen vermeiden.“ (Seite 149)

CDU: Ø

SPD: “Wir schaffen eine zuverlässige digitale Lernplattform.“ (Seite 16)

FDP: “Wir werden…dafür sorgen, dass auch der praktische Einsatz von Lernplattformen vom Land Berücksichtigung in Lehrerausbildung und Schulalltag findet.“ (Seite 25)

Kurzer Kommentar

  1. Während sich Grüne, SPD und FDP zu den Punkten Datenschutz, Open Source und Lernplattformen in ihren Wahlprogrammen äußern, fehlen diesbezügliche Aussagen im Wahlprogramm der CDU. Dies wirft die Frage auf, ob die baden-württembergische CDU beabsichtigt, die Digitalcharta der CDU vom 23.11.2019 umzusetzen. In dieser finden sich u.a. folgende Ziele: „Offenheit als Standard … Deshalb gilt künftig für alle (öffentlichen) Digitalisierungsprojekte in Deutschland: Auftragsvergabe und Förderung sind an die Ein-haltung der Prinzipien Open-Source und offene Standards gebunden.“ (Seite 10 der Digitalcharta)

  2. Die Tatsache, dass sich die Grünen ausführlicher zu ihren Zielen äußern als CDU, SPD und FDP hängt zumindest auch mit dem deutlich längeren Wahlprogramm der Grünen zusammen. Um diesbezügliche Verzerrungen zu vermeiden wurden Gespräche mit den bildungspolitischen Sprecher/innen dieser vier Fraktionen geführt. Darüber hinaus haben wir neun Fragen mit Bezug zur „Gemeinsamen Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ an die bildungspolitischen Sprecher/innen übermittelt. Die entsprechenden Antworten der Fraktionen werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.

Quellen:

Wahlprogramm B90/Grüne: Wachsen wir über uns hinaus.

Wahlprogramm der CDU: Neue Ideen für eine neue Zeit.

Digitalcharta der CDU

Wahlprogramm der SPD: Das Wichtige jetzt.

Wahlprogramm der FDP: Landtagswahlprogramm

Herzlichen Dank an Martin Lindeboom für die Zusammenstellung.

22. Februar 2021: Bisher sind rund 500 Stunden Unterricht ausgefallen - Und jetzt?

In Anlehnung an einen aktuellen Beitrag von Prof. Dr. Rainer Dollase

Ob es am Ende 500 Stunden sind oder weniger, das spielt keine Rolle: was ausgefallen ist, muss nachgeholt werden. Wer meint, nachholen sei unnötig, hält offenbar große Teile des schulischen Unterrichtes für überflüssig. Kann man meinen - nicht wahr? Stellen Sie sich eine Medizinstudentin vor, die während des Studiums die Hälfte einer Lehrveranstaltung mit praktischen Übungen zur Onkologie aufgrund einer hartnäckigen Erkältung verpasst hat. Soll die spätere Ärztin nie gezwungen werden, dass Ausgefallene nachzuholen? Soll sie später wie im Witz sagen „Ach von Onkologie habe ich kaum Ahnung - da habe ich gefehlt!“ Nein – das ist im Medizinstudium nicht möglich. Nein – das ist auch nicht Praxis in der Ausbildung zum Maurer. Wer beim Thema „Verschalung“ fehlte, muss dieses Thema nachholen und vor allen Dingen praktisch üben, wenn die Fehlzeiten während der praktischen Ausbildung passierten. Nein – das ist in keinem Ausbildungsgang auf der ganzen Welt üblich, dass man den Unterrichtsstoff, der ausfiel, nicht nachholen müsste.

Zunächst aber muss man recherchieren, wie viel tatsächlich wo ausgefallen ist. Es kann ja durchaus sein, dass es hier regionale und lokale Unterschiede gibt – die Schulleitungen und die Lehrkräfte müssen hier selbst entscheiden. Es kann ohne weiteres sein, dass man trotz Distanzlernen den Unterrichtsstoff vollständig bearbeiten konnte, weil die Schüler und Schülerinnen zu Hause genügend Unterstützung hatten bzw. der Distanzunterricht sehr wirksam war. Also können Lernende ihr Abitur, also können sie ihre Abschlussprüfungen zur selben Zeit wie früher absolvieren.

Allerdings – es mehren sich die Anzeichen (auch empirische Untersuchung zeigen in diese Richtung) das bestimmte Schülergruppen (seltener Schülerinnengruppen) auch im Distanzlernen Defizite anhäufen. Die Überlegungen, wie Ausgefallenes und nicht Gelerntes nachgeholt werden kann, sind also hochaktuell - egal wie wirksam der Distanzunterricht war. Je länger die Pandemie dauert, umso wichtiger wird das Nachholen von Unterricht. Und Bildungsgerechtigkeit qua Notenfindung spielt genauso eine entscheidende Rolle wie evidenzbasierte empirische Aussagen.

Zunächst lassen sich zwei grobe Kategorien von Argumenten unterscheiden:

1. Universal gültige Bildungsstandards.

Die meisten gehen davon aus, dass Bildungsstandards universal gelten müssen und dass keine Änderungen an den Anforderungen für Abi oder Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss erlaubt sind. Wenn diese Bildungsnormen, -kriterien etc. nicht erreicht werden - ob Unterricht ausgefallen ist oder nicht - sind Lernende defizitär. Also muss man nachholen, fördern oder sonst was.

2. Bildungsstandards als beliebig anpassbare Zielformulierung.

Wenn junge Menschen an den Bildungsstandards scheitern - dann sind sie nicht defizitär, sondern die Standards sind falsch. Wenn es wegen der Pandemie nicht anders möglich war, dann müssen die Standards gesenkt - oder im Falle von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen - geändert werden.

1. Universal gültige Bildungsstandards.

Hierunter fallen drei Argumentationsgruppen.

Typus A: „Das ist alles nicht so schlimm - es muss nichts nachgeholt werden“ – Dieser Argumentationstypus leugnet die Notwendigkeit des Nachholens - selbständiges Lernen, Kompetenzförderung, informelles Lernen und beruflicher wie universitärer Alltag werden dafür sorgen, dass die Lücken sich schließen. Er glaubt weiterhin an die universal gültigen Standards, denkt aber, dass diese sich außerhalb von Schule durch Umwelt und Gesellschaft und Eigeninitiative erreichen lassen. Ein paar Statements: „Wir brauchen gar nichts zu tun, das wird sich alles automatisch richten“- „Da brauchen wir nicht reagieren, was man in der Schule lernt, vergisst man sowieso alles“- „Die schulischen Inhalte sind eigentlich unwichtig, wichtiger sind die Kompetenzen der Schüler und die haben wir gefördert, da kann ruhig mal etwas ausfallen“ und „Die Intelligenz wird in der Schule ohnehin nicht gefördert.“ - „Es ist völlig egal, was man lernt- der Gewinn an Kompetenz ist wichtig“- „Die Pandemie verschlechtert weltweit die Schulausbildung- also hat dies keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit“.

Typus B: „Beim Übergang von G9 nach G8 haben wir auf 1260 Unterrichtsstunden verzichtet - und es hat alles geklappt.“ Na - „geklappt“ ist euphemistischer Kabarettismus - über 80% der Eltern wollten in NRW die Rückkehr zu G9, weil sie gemerkt haben, das alles mehr oder weniger falsch läuft: Stress, ungerechte Benachteiligung bestimmter Schichten, Studien- und Berufsfindung, Verlängerung des Studiums. Politik hampelte bei der damaligen Entscheidung wie so oft als Marionette ökonomistischer und neunmalkluger Experten in den Supergau. Dadurch haben sie die Akzeptanz für G8 im großen Stil im Volke verloren. Wer damals für 1260 ausgefallene Unterrichtstunden gestimmt hat, den werden weitere 500 Stunden Pandemie-Ausfall auch nicht aus der Bahn werfen. Noch 2017 wurde in NRW der Re-Start ins G9 auf viele Jahre verschoben. Dieser Typus hält also große Teile des Unterrichtsstoffes für überflüssig oder billig kompensierbar, z.B. durch stramme selbständige Lernhaltung. Er hält aber eisern an den Bildungsstandards fest.

Typus C: „Flexible Schulzeitverlängerung“ Kern dieser Argumente: wenn Unterrichtszeit ausgefallen ist, muss Unterricht nachgeholt werden. Die Bildungsstandards gelten und sind wichtig - deshalb muss durch Schulzeitverlängerung nachgeholt werden, was verpasst wurde. Wenn 500 Stunden ausgefallen sein sollten, dann müssen wir 500 Stunden länger (freiwillig) unterrichten – aus G8 wird G9, aus vier Jahren Grundschule werden fünf Jahre (4 plus 1 = schon empirisch positiv evaluiert), aus 6 Jahren HS oder RS werden 6+1 usw. Diese Grundidee kann man beliebig flexibilisieren – das Ausgefallene kann durch Distanzunterricht nachgeholt werden, wir können Repetitorien (ähnlich wie an der Uni in Jura) einführen, also Zusatzveranstaltungen, wir können die Prüfungstermine von den Schulbesuchsterminen entkoppeln (die Unis können die Organisation einer solchen Regelung als Beispiel vorgeben), eine „Freischuss“ Regelung erlauben – wir können den Unterricht auch samstags und in den Ferien einführen.

2. Bildungsstandards als beliebig anpassbare Zielformulierung

Typus D: „Unterrichtsstunden nicht nachholen - sondern den Stoff von Überflüssigem befreien.“ In den allgemeinbildenden Schulen werden ja derartig viele überflüssige, nebensächliche und unwichtige und nicht systemrelevante Inhalte transportiert und aufgrund der Leistung darin Selektionen durchgeführt, dass man zunächst einmal daran denken muss, diese Inhalte zu entschlacken. Wir müssen uns sofort auf das systemrelevante Wissen konzentrieren, also vermutlich auf die Hauptfächer oder Kernfächer. In der Tendenz ist das in einigen Bundesländern schon verordnet. Also: man holt in dieser Gruppe von Argumenten keinen Unterricht nach, sondern wir entschlacken den Stoff, konzentrieren uns auf das Wichtigste und darin machen wir auch Prüfung. Problem durch Senkung oder Prioritätensetzung der Ansprüche gelöst.

Typus E: „Wir lassen alles die Schulen selbst entscheiden“, d. h. die Schulleitung, die Schulkonferenz, die Lehrerkonferenz, die Fachkonferenz, die Lehrkräfte, die Abschlussklassen unterrichten - entscheiden, wie es weitergeht. Weil die Bildungsstandards alle spezifisch auf jede Klasse, jede Lehrkraft, jede Schülerpopulation angepasst werden müssen. Universale Vergleichbarkeit von Leistungen ist sowieso eine Illusion. Wir müssen dem Geschehen vor Ort maximal gerecht werden.

Nun, diese Aufzählung muss nicht vollständig sein- die Schubladen der Argumente können auch beliebig anders sein oder alle nochmals in Unterschubladen differenziert werden.

Entscheidungshilfen aus der evidenzbasierten empirischen Forschung

Hilft uns die empirische Forschung bei der Beantwortung einer so schwierigen Frage - auf welche Art und Weise wir die ausgefallenen Stunden nachholen könnten? Antwort: nur bedingt. Ein paar Befunde:

  • Die Jahre der Schulzeit haben auch unabhängig vom durchlaufenen Curriculum einen positiven Effekt auf Intelligenz und Leistungsfähigkeit (Bergold u.a. 2017)

  • Die „echte“ Lernzeit, die „aktive Lernzeit“, die „time on task“ hängt mit der Leistung positiv zusammen (vgl. Hattie)

  • Ein massiertes Nachholen von Stoff (massed vs. spaced learning)- z.B. in Ferienkursen - ist nicht so wirksam, ebenso alle Ferienkurse und aller Distanzunterricht sowie webbasiertes Lernen (vgl. Hattie)

In einem normalen Unterricht geht rund ein Drittel der Zeit für Disziplinlosigkeit, Unaufmerksamkeit und Leerlauf an Lernzeit verloren - in manchen Stunden und bei manchen Lehrkräften auch mehr.

Gibt es eine gerechte Notenfindung im Distanzunterricht?

Wer einigermaßen clever ist, kann bei allen Aufgaben im Distanzunterricht pfuschen, dass sich die Balken biegen. D.h. im Distanzunterricht können keine gerechten Noten gewonnen werden - deshalb muss ausgefallener Unterricht und zum Teil auch Distanzunterricht im Argumentationstypus „flexible Schulzeitverlängerung“ nachgeholt werden.

Man kann alles im Netz nachsehen und recherchieren und kann ohne eine eigene Fähigkeit für irgendwas zu haben, die kompliziertesten Inhalte nachmodellieren. Die vielen partiell gefälschten Dissertationen des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, wie man mit „copy and paste“ einen intelligenten Eindruck machen kann. Insofern hat eine ideosynkratische Testung (Argumentationstypus E) einen Vorteil für die Gerechtigkeit.

Zur Feststellung der wirklichen Leistungsfähigkeit eines jungen Menschen muss er ohne Hilfsmittel, alleine und ohne weitere Hilfe von anderen mit einer Reihe von Aufgaben konfrontiert werden (uno actu Situation), die zeigen, dass er in der Lage ist, alleine eine intellektuelle Leistung - ohne die Hilfe von gigantischen Bibliotheken des Wissens im Netz, in denen auch jede mögliche kritische Überlegung steht- abzuliefern. Die Frage, wie wir 500 ausgefallene Stunden nachholen, hat also unbedingt etwas damit zu tun, wie unterrichtet wird und wie Leistungsnoten ermittelt werden.

16. Februar 2021: Presseecho zum Ergebnis der G8/G9 Umfrage

Die Schwäbische Zeitung titelt: Eltern von Gymnasiasten fordern G9: Die Umfrage bringt neuen Schwung in die andauernde Debatte um G8 und G9 in Baden-Württemberg. Die meisten anderen Länder sind längst zu G9 als Standard zurückgekehrt – auch Bayern. Allein das Saarland und die ostdeutschen Bundesländer, in denen das Abitur nach zwölf Jahren historisch betrachtet die Regel ist, halten an G8 fest. [..] Eisenmann verweist auf ihren eigenen Eindruck bei zahlreichen Schulbesuchen und auf wissenschaftliche Untersuchungen, die bestätigten, dass G8 in Baden-Württemberg gut etabliert sei. Zudem gebe es mit Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sowie den beruflichen Gymnasien überall im Land neunjährige Wege zum Abitur. „Das sind keine Alternativen, das sind andere Wege“, betont indes Elternvertreter Ertle. Auch Gymnasiallehrervertreter Scholl betont, dass die anderen Wege nicht mit dem Abitur an einem allgemeinbildenden Gymnasium vergleichbar seien.

Der Philologenverband Baden-Württemberg greift den Brief ebenfalls auf: [Er] schlägt als gangbaren Weg aus dieser Situation eine sofortige Umstellung der Klassenstufen 5 bis 10 an den Gymnasien von G8 auf G9 vor, um so allen Schülerinnen und Schülern ein zusätzliches Jahr Lernzeit zu geben – unter Beibehaltung einer G8-Wahlmöglichkeit für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in der Corona-Zeit keine spürbaren Einbußen hatten. Der PhV BW ruft auf: „Gönnt den Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien jetzt die notwendige zusätzliche Zeit, damit sie die Chance erhalten, ihre Schullaufbahn erfolgreich fortzuführen und zu beenden! Nehmt endlich den Elternwillen ernst, der auch mit dem Wunsch vieler gymnasialer Lehrkräfte übereinstimmt!“

14. Februar 2021: Ergebnis der Umfrage zu G8/G9 unter Eltern

Die Arbeitsgemeinschaften der Gymnasialen Elternbeiräte (ArGE) in allen vier Regierungsbezirken des Landes (Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Freiburg) haben die Eltern mit mindestens einem Kind an einem Gymnasium befragt. Wie stehen die Eltern zu G8/G9, wie stehen sie zum Ganztag, wie zu Bildungszielen und was wünschen sie sich für die Zukunft.

Insgesamt zeigt sich ein Widerspruch zur gegenwärtigen Kultuspolitik und zu der vom Kultusministerium vermuteten und geäußerten Haltung der Eltern zu Kernthemen:

  • Eltern von Kindern am Gymnasium wünschen sich zu ca. 90% einen neunjährigen Bildungsgang (G9)

  • Den Eltern ist die Vermittlung umfassender Bildung mit besserer Vorbereitung auf die Lernformen im Studium und hoher Studierfähigkeit sehr wichtig – unabhängig davon, ob sie das in G8 oder in G9 wünschen.

  • Eltern von Kindern am Gymnasium - unabhängig, ob sie G8 oder G9 bevorzugen - benötigen keine Ganztagesbetreuung und wünschen schon gar keinen gebundenen Ganztag, also kein verpflichtendes Betreuungsangebot über den ganzen Tag.

Die Ergebnisse finden Sie in der Datei Umfrage_der_ARGE_zu_G8_G9_SiB_08.03.2021 (Update 8. März 2021).

5. Februar 2021: Elternbrief der ArGE

Liebe Elternbeiratsvorsitzende, liebe Eltern,

der verantwortungsbewusste Umgang mit Daten bedeutet vor allem, respektvoll mit den Rechten der Menschen umzugehen, um deren Daten es geht. Bei einer Entscheidung für eine Cloud-Software in Schulen geht es also um den Respekt vor Ihren Daten und den Daten Ihrer Kinder.

Im neuen Elternbrief der ArGEn Karlsruhe, Stutgart und Tübingen kommen wir zu dem Schluß: Auf die Nutzung umstrittener Cloud-Software an Schulen kann gut verzichtet werden

Bitte an die Eltern aller Schulen weiterleiten.

21. Januar 2021: Familien sollen Schülertickets erstattet bekommen

Bei coronabedingt ungenutzten Schülertickets sollen Familien den Eigenanteil nach dem Willen von Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erstattet bekommen. Weil die Schüler wegen der Corona-Beschlüsse zur Schließung der Schulen ihre Fahrscheine im Januar nicht einsetzen konnten, müssten sie Ausgleich erhalten, sagte Eisenmann der «Heilbronner Stimme» und dem «Mannheimer Morgen» (Freitag).

14. Januar 2021 Schwäbische Zeitung: Viel Ärger um den digitalen Unterricht

Aus dem Zeitungsbericht zur Stellungnahme von gestern: Doch was, wenn eine Schule Microsoft-Produkte nutzt, Eltern das aber nicht wollen? Das Bündnis sieht den Schulfrieden gefährdet. Darüber gibt es bereits Beschwerden, bestätigt der Datenschutzbeauftragte des Landes, Stefan Brink. „Eltern werden unter Druck gesetzt, dass sie eine Datenschutzerklärung unterzeichnen sollen, obwohl sie das nicht wollen.“ [..] Klar sei: Alle Schüler hätten das Recht, datenschutzkonform am Unterricht teilzunehmen. Doch Brink räumt ein: „Es ist nicht unplausibel, dass es eine gewisse Dunkelziffer an Eltern gibt, die sich fügen.“

13. Januar 2021: Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen

Baden-Württembergs Kultusministerium plant die Bereitstellung der Cloud-Software Microsoft 365 (früher „Microsoft Office 365“) für die Nutzung an Schulen. Dieses Vorhaben ist aus zahlreichen Gründen, nicht zuletzt aufgrund ungelöster Datenschutzprobleme, stark umstritten. Die unterzeichnenden Organisationen wenden sich deshalb gegen dieses Vorhaben und appellieren an die Landesregierung, stattdessen auf die Nutzung und den weiteren Ausbau vorhandener und in zahlreichen Belangen vorteilhafterer Open-Source-Lösungen für den digitalen Unterricht der Schulen zu setzen.

20 Organisationen aus allen Bereichen der Gesellschaft, darunter natürlich auch die ArGE Tübingen, haben sich zusammengeschlossen und eine gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen der Presse vorgestellt.

Weitere Infos und das Presseecho auf der eigens eingerichteten Webseite Unsere Digitale Schule.

12. Januar 2021: Hinweise zu BigBlueButton im Massenbetrieb

Im Massenbetrieb, z. B. in der Zeit von Schulschließungen, können bei der Video-Konferenz-Plattform BBB (BigBlueButton) – wie bei anderen Videokonferenzlösungen auch – Störungen oder Ausfälle vorkommen. Wo mögliche Flaschenhälse drohen und wie präventiv vorgesorgt werden kann, soll im angehängten Dokoument kurz dargestellt werden. Wenn man die beschriebenen „Flaschenhälse“ kennt und die entsprechenden Hinweise berücksichtigt, kann man den digitalen Fernunterricht in der Regel gut mit BBB bewältigen. Hinweise zu weiterführenden Informationsquellen für Lehrer und Schüler im Web finden Sie am Ende des Dokumentes.

(Zusammengestellt von Cord Santelmann Referent für IT / Medien im Landesvorstand des PhV BW Stand: Januar 2021)

21. November 2020: Herbsttagung der ArGE abgehalten

Am 21. November fand die traditionelle Herbsttagung erstmalig in digitaler Form per Videokonferenz statt. Wir beglückwünschen die neuen und bedanken uns herzlichen bei den bisherigen Vorstandsmitgliedern.

Das Protokoll zum Download

28. September 2020: PM der ArGEn und des PhV zur Nutzung von Cloud-basierter Software

Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg, die Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternvertreter in den Regierungsbezirken Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe (ARGEn) sowie der Philologenverband Baden- Württemberg haben sich gemeinsam für die möglichst schnelle und einheitliche Einrichtung einer Cloud-basierten digitalen Lernplattform an allen Schulen des Landes ausgesprochen. [..]

Diese Grundvoraussetzungen für die Einführung einer digitalen Lernplattform schließen aus, dass Software-Anbieter akzeptiert werden, die aufgrund ihrer Produktpolitik oder auch der Rechtslage im Land ihres Firmensitzes die Standards der DSGVO nur eingeschränkt oder nur zeitlich begrenzt garantieren können.

Deshalb müssen die Server für eine digitale Lernplattform aller Schulen zwingend innerhalb der EU stehen. Ein Datenabfluss außerhalb der schulischen Zwecke muss unmöglich sein. Verwendet werden sollte ausschließlich Open- Source-Software mit offen gelegten Quellcodes und offenen Dateiformaten jeder Komponente, so dass auch bei einer Software-Umorientierung die Weiterverwendung der bisherigen Anwendungen und Dokumente gesichert ist. Kein Software-Anbieter darf durch die Inkompatibilität seiner proprietären Software und Dateiformate mit freien Softwareprodukten und -Formaten eine dominante Macht haben, die eine schulisch genutzte Lernplattform abhängig vom Software-Anbieter macht.

Daraus ergibt sich zwangsläufig die Forderung, im Bildungsbereich vornehmlich auf Open-Source-Software zu setzen, die auf europäischen Servern DSGVO- konform betrieben werden kann.

Elternvertreter und der Verband der gymnasialen Lehrkräfte PhV BW sind sich darin einig, dass die Medienbildung ausschließlich die Fähigkeit vermitteln muss, sich die Nutzung beliebiger digitaler Anwendungen zu erarbeiten. Diese Kompetenzvermittlung darf nicht dazu führen, dass die Schüler*innen mehr oder weniger nur in der Nutzung von Produkten einzelner kommerzieller Anbieter oder Marktführer geschult werden. Es muss vielmehr darum gehen, auch alternative, freie Softwareprodukte zu nutzen. Bei einer gelungenen Medienerziehung können die Schüler*innen später selbst entscheiden, welche Software die richtige für sie ist.

Elternvertreter und Verband sind sich darin einig, dass ein Land wie Baden- Württemberg oder auch die Bundesrepublik als Ganzes die Infrastruktur für zukunftsfähige, dauerhaft verfügbare systemrelevante Netzwerk, Software- und Cloud-Lösungen schaffen muss. Diese Infrastruktur in Behörden oder im Bildungswesen darf aber keinesfalls die digitale Souveränität des Staates durch dominante Anbieter oder die Abschaltmöglichkeit von Cloud-Produkten infrage stellen. [..]

Michael Mittelstaedt, Vorsitzender Landeselternbeirats BW und ARGE Freiburg
Michael Mattig-Gerlach, Vorsitzender der ARGE Stuttgart, Mitglied des LEB
Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen und Initiative „Eltern für Elternrechte“
Yvonne Blessing, Vorsitzende der ARGE Karlsruhe
Cord Santelmann für den Landesvorstand des Philologenverbandes BW

18. September 2020: Verleihung der BigBrotherAwards 2020

In diesem Jahr gab es zwei Preisträger, die für Eltern in Baden-Württemberg interessant sind. Alle Preisträger auf der BBA 2020 Seite bei Digitalcourage. Dort auch die die kompletten Laudationes mit allen Links zu den Hintergründen.

Digitalisierung: Bildungsministerin des Landes Baden-Württemberg, Susanne Eisenmann

Aus der Laudatio für Frau Eisenmann:

[..] weil sie wesentliche Dienste der Digitalen Bildungsplattform des Landes von Microsoft betreiben lassen will. Damit liefert sie die Daten und E-Mails von allen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern Baden-Württembergs an das US-Unternehmen und die US-Geheimdienste aus. [..]

Selbst ein frisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Ministerin nicht erschüttert. Dieser hat am 16.7.2020 das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Damit ist klar, was eigentlich schon vorher klar war: Daten von Nicht-US-Bürger.innen, die ein US-Amerikanischer Konzern erhebt und speichert, können mit Hilfe des CLOUD Acts und FISA auch von US-Geheimdiensten ausgelesen werden. [..]

Würden Sie, liebe Frau Eisenmann, wollen, dass ein Konzern und US-Geheimdienste wissen, was Sie in ihrer Jugend über gängige Erörterungs-Themen der 70er-Jahre in Aufsätzen geschrieben haben? Über Sterbehilfe? Abtreibung? Homosexualität? Oder Todesstrafe? Diese Frage sollten sich im Übrigen auch andere Schulen und Ministerien stellen, die mit Microsoft liebäugeln. Sie dürfen sich gerne von dieser Laudatio mit angesprochen fühlen, wenn wir sagen:

Frau Eisenmann, kehren Sie um!

Stoppen Sie Ihre Pläne zur Einführung von Microsoft 365 als Bestandteil der Bildungsplattform, bevor es zu spät ist! Bevor Eltern- und Lehrerverbände Sie mit einer Klagewelle überziehen.

Bildung: Firma BrainCo und der Leibniz-Wissenschaftscampus Tübingen

Aus der Laudatio für BrainCo und den Wissenschaftscampus Tübingen:

Endlich ist ein Mittel gefunden, jederzeit die Aufmerksamkeit von Schülerinnen und Schülern im Klassenraum zu überprüfen: Das FocusEdu Stirnband! Es misst die Gehirnwellen der Schülerinnen und Schüler per EEG – in Echtzeit. Damit kann man den Schülern endlich ganz einfach auf die Stirn geschrieben ansehen, ob sie gerade konzentriert sind oder nicht. Eine LED auf dem Stirnband leuchtet deutlich sichtbar: blau wenn entspannt (also unaufmerksam), gelb wenn aufmerksam, rot wenn sehr konzentriert. Die Konzentrationsdaten werden zeitgleich per Funk an den Lehrerrechner übertragen. So kann die Lehrerin auch nach der Stunde noch kontrollieren, wer wann aufmerksam war oder auch nicht. Das können natürlich auch die Schulleitung und die Eltern kontrollieren. Wird alles abgespeichert.

Das ist nicht Science Fiction. Das ist kein Witz [..] das ist die Firma BrainCo.

Der Leibniz-Wissenschaftscampus der Uni Tübingen: Das Forschungsprojekt dort heißt „Eine kognitive Schnittstelle zur Verbesserung des Unterrichts: Analyse der Aufmerksamkeit im Klassenzimmer“ und arbeitet ebenfalls mit EEG.5 Auch hier sind die Forscher.innen überzeugt, per EEG Konzentration messen zu können.

In einem weiteren Projekt gehen die Tübinger noch einen Schritt weiter: Per EEG analysiert man bei den Schüler.innen typische Muster der Gehirnaktivität, die dann an ein computerbasiertes Lernprogramm zurückgemeldet werden. Das System erkennt eine Überforderung an winzigen Veränderungen in der Gehirnaktivität und an der Pupille. Wenn ein Schüler mit einer Aufgabe überfordert ist, schaltet das Programm automatisch auf eine leichtere Lernstufe zurück.

Um optimal lernen zu können, sollten Aufgaben fordernd, aber weder über- noch unterfordernd sein“, erläutert Gerjets. „Unsere Idee ist deshalb, Lernaufgaben so zu präsentieren, dass die Schwierigkeit konstant in einem mittleren Bereich liegt.

Toll. So können die Begriffsstutzigen mit den Mittelmäßigen und den Überfliegern in einem Raum sitzen – aber nicht mehr so, dass sie voneinander lernen, sondern alle in Einzelhaft vor ihrem Computer.

Neben dem EEG machen sich die Forscher aus Tübingen dabei eine weitere Technik zunutze: Eyetracking, also die Verfolgung der Augenbewegungen per Infrarotkamera. Damit können sie feststellen, was ein Schüler gelesen hat und was nicht. Beim Umblättern zur nächsten Seite des Unterrichtsstoffs könnte es so passieren, dass eine Schülerin die Meldung bekommt: „Moment – du hast den Text in dem grauen Kasten noch nicht gelesen.“

17. September 2020: Rechtsstreit um Schulbuskosten

Liebe Mitstreiter, sehr geehrte Interessierte und Unterstützer,

bei juristischen Verfahren sind die Intervalle ja bekanntlich lang, das gilt insbesondere im Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Bereits im April 2015 haben wir nach jahrelangen fruchtlosen Gesprächen mit Schulträgern, Landkreisen und der Landespolitik ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit dem Unrecht durch die Verweigerung der Kostenfreiheit für Familien um die Schule/den Schulbus ausführlich befasst.

Während sich unsere angrenzenden Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz nach unserem Dafürhalten wesentlich besser an verfassungsrechtliche Vorgaben halten und Familien in der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) nicht mit Schulbuskosten belasten, werden Eltern in Baden-Württemberg nach wie vor mit einem „verkappten Schulgeld“ zwischen ca. 400 bis 1.200 Euro pro Schulkind und pro Jahr zur Kasse gebeten. In Summe werden Eltern hierzulande jährlich mit ca. 240 Mio. Euro belastet und sichern damit insbesondere in ländlichen Bereichen den kompletten ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr). Selbst die vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesenen knapp 200 Mio. Euro als Kostenzuschuss für die Schülerbeförderung werden nicht zweckgebunden verausgabt und kommen definitiv nicht bei den Eltern von Schulkindern an.

Seit den zurückliegenden letzten Sommerferienwochen gibt es endlich wieder Neuigkeiten - und zwar ziemlich viele, richtig spannende und v.a. auch welche, die zu begründeter Hoffnung Anlass geben - aber nun der Reihe nach:

Im Juli 2019 lag unsere Klage in 2. Instanz vor dem VGH in Mannheim. Äußerst kurzfristig wurden wir vom ursprünglich anberaumten Termin verschoben und unser Verfahren wurde neu dem 9. Senat zugewiesen (dieser gilt in Fachkreisen als - höflich formuliert – auffallend staatsfreundlich….). Die „Verhandlung“ in Mannheim war dann auch keine Anhörung, wie ursprünglich gedacht, sondern lediglich eine öffentliche Erläuterung des zu diesem Zeitpunkt bereits gefällten Urteils, gegen das auch keine Revision zugelassen wurde. Ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Judikative war das erlebte Geschehen vor diesem Gericht für uns eine geradezu traumatische Erfahrung mit anhaltenden Nachwirkungen. Insbesondere hat der VGH während der Verhandlung durch die Aufhebung eines eigenen Urteils zur Kostentransparenz bei der Verausgabung öffentlicher Mittel, eine weitere Prüfung der Zweckentfremdungen von Landesmitteln für den Schulbus nicht zugelassen.

Nach diesem Eklat in Mannheim wurde uns in der Initiative mehrheitlich klar, dass wir nach der erwarteten Ablehnung der verwaltungsrechtlichen 3. Instanz den nationalen Gerichtsweg bis zum Verfassungsgericht ausschöpfen müssen, damit die durch das Grundgesetz und durch die Landesverfassung gewährten Eltern- und Kinderrechte wieder in den Fokus gelangen. Klar war, dass dies keinesfalls nur „pro forma“ erledigt werden darf, sondern dass unser aller Anliegen mit Verve und Herzblut vertreten werden muss. Dazu fühlen wir uns den tausenden von Eltern im Land und unseren Spendern zutiefst verpflichtet.

Glücklicherweise konnten wir mit Prof. Dr. Michael Quaas den Rechtsbeistand gewinnen, dem es bereits mit einem Verfassungsgerichtsurteil des Landesverfassungsgerichts im Jahre 2015 erfolgreich gelungen war, dafür zu sorgen, dass die Privatschulfinanzierung im Land auf neue Grundlagen gestellt werden musste. Obwohl sich Prof. Quaas im Sommerurlaub im Ausland befand, sah er sich dankenswerterweise dennoch in der Lage in der Kürze der Zeit sich in unser komplexes, langjähriges Verfahren einzuarbeiten und mit Unterstützung seiner Kanzlei zuhause unsere Verfassungsbeschwerde rechtzeitig zu erstellen und fristgerecht am 07.09.2020 einzureichen.

Das Rechtsgutachten finden Sie unten, die Verfassungsbeschwerde (VB) ganz oben in der Liste: https://www.elternrechte-bw.de/weitere-infos/

Nun wird der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg eine erste Prüfung unserer Verfassungsbeschwerde vornehmen und innerhalb der nächsten Monate die Durchführung eines Verfahrens prüfen. Wir werden weiterhin berichten.

Jetzt gilt es feste Daumen drücken und hoffen - vielleicht gibt es dieses Jahr mal zur Abwechslung ein Weihnachtsgeschenk und unsere VB nimmt die erste Hürde und wird angenommen…. verdient hätten wir es alle!

Herzliche Grüße
Stephan Ertle und Brigitte Reuther
Sprecher der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“

Betrifft alle Elternvertreter und deren Nachfolger:

Bitte informieren Sie jetzt zum Schuljahresanfang alle Eltern, die Abbuchungen der Verkehrsbetriebe für die Schülerfahrkarten bei Bedarf ggf. unter Zahlungsvorbehalt zu stellen. Ein entsprechendes Formular zum Herunterladen stellen wir unter https://www.elternrechte-bw.de/zahlungsvorbehalt/ - eine Rechtsberatung dazu kann und wird durch uns nicht abgegeben.

27. Juli 2020: Gemeinsame Stellungnahme zum Abiturjahrgang 2021

Notengebung im 2. Halbjahr der Kursstufe

Wir empfehlen nachdrücklich die Notengebung für das 2. Halbjahr des Abiturjahrgangs 2021 am Besserstellungsprinzip zu orientieren. Die Schüler/innen der Kurstufe der Gymnasien haben durch den pandemiebedingten Schulausfall im Frühjahr 2020 viele Nachteile erlitten. Wir empfehlen daher die folgende Regel für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife: In jedem Fach wird für das 2. Halbjahr die höchste Punktzahl gewertet, die eine Schülerin oder ein Schüler im ersten, zweiten oder dritten Halbjahr für das betreffende Fach erreicht hat (“Günstigkeitsprinzip“). Dadurch werden mögliche Nachteile bei den Noten für das 2. Halbjahr weitgehend verhindert.

Abiturprüfung 2021

Für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs 2021 ist das allgemeine Gleichheitsgebot zu beachten. Dementsprechend kann ein Zentralabitur nur dann zielführend zum Einsatz kommen, wenn die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften vergleichbar gut auf die zentral vorgegebenen Aufgaben vorbereitet werden. Schon ohne COVID-19 ist dies mitunter ein Problem. In Pandemiezeiten ist dieses Ziel aus sachlogischen Gründen nicht hinreichend sicher erreichbar. Auch nicht mit einem abgewandelten Zentralabitur, d.h. mit mehr Wahlmöglichkeiten und Streichungen von Teilkompetenzen in den Bildungsplänen. Dies würde ggf. nur andere Widersprüche erzeugen.

Wir empfehlen nachdrücklich ein dezentrales Abitur 2021. Der Vorteil wäre einerseits, dass eine ordnungsgemäße schriftliche Prüfung relativ leicht sicher gestellt werden kann. Andererseits könnten sich die Aufgaben im schriftlichen Abitur an dem tatsächlich vermittelten Unterrichtsstoff der jeweiligen Kurse orientieren. Gerade während einer Pandemie bieten dezentrale Prüfungen viele Vorteile, da sie sich wesentlich schneller und genauer an die jeweilige Situation vor Ort anpassen lassen.

Martin Lindeboom, stellv. Vorsitzender der ARGE Tübingen

Yvonne Blessing, Vorsitzende der ARGE Karlsruhe

Michael Mattig-Gerlach, Vorsitzender der ARGE Stuttgart

Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen

Stellungnahme Abitur 2021

26. Juli 2020: Datenschutz: Eisenmann setzt auf Microsoft Plattform für Schulen und erntet Kritik

Zumeldung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zum Bericht der Badischen Zeitung: „Datenschutz: Eisenmann setzt auf Microsoft-Plattform für Schulen und erntet Kritik“

Philologenverband zum Datenschutz und zu MS Office 365 an Schulen:

  • Datenschutz an Schulen muss Priorität haben!

  • PhV BW fordert Weiterentwicklung von OpenSource-Software, angepasst auf Bildungseinrichtungen

  • Medienerziehung und Medienmündigkeit sind laut Bildungsplan wichtige Bildungsziele

„Das Kultusministerium muss zweifelsfrei ausschließen, dass durch den Einsatz von kommerzieller Software an Schulen Nutzerdaten von Schülern und Lehrkräften an ausländische Server geleitet werden, für die kein Datenschutz nach europäischem Standard gewährleistet ist!“, fordert der Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW), Ralf Scholl. Der laut Medienberichten vom Kultusministerium geplante Einsatz der Büro- und Kommunikationssoftware Microsoft Office 365 sei nur zu verantworten, wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz hierfür eindeutig grünes Licht gibt. Das sei bisher nicht der Fall.

Vor Kurzem hatte sich das Kultusministerium noch selbst dafür gelobt, den Schulen mit Moodle, Big Blue Button und Threema datenschutzkonforme Lösungen für das digitale Lernen und den Fernunterricht zur Verfügung zu stellen. „Wir verstehen deshalb nicht, warum das Kultusministerium jetzt plant, kommerzielle Softwarelösungen einzukaufen, statt die entsprechenden Millionenbeträge in die Weiterentwicklung von garantiert datensicherer OpenSource-Software zu investieren“, erklärt der PhV-Landesvorsitzende. Es sei aus seiner Sicht viel sinnvoller, öffentliche Gelder in eindeutig datenschutzkonforme Lösungen zu investieren:

  • In eine Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit der Lernplattform Moodle (z.B. durch Zukauf eines Plugins wie Snap),

  • in mehr Server und Bandbreite für das freie Videokonferenz-System „Big Blue Button“

  • und in die Einbindung von Collabora Office und Nextcloud in Moodle oder in die Übernahme einer datenschutzkonformen deutschen Email-, Office- und Cloud-Lösung wie z.B. mailbox.org, die auch schon zum 15.09.2020 für alle Lehrkräfte im Land sowohl Dienst-Emailadressen wie auch eine browserbasierte Office-Lösung für alle Schüler und Lehrer zur Verfügung stellen könnte.

„Warum folgt Baden-Württemberg hier nicht dem Beispiel des Landes Thüringen?“, fragt Ralf Scholl. „Mit der anscheinend vom Ministerium geplanten kommerziellen Alternative zu diesen freien Plattformen beschreitet das baden-württembergische Kultusministerium einen teuren und datenschutzmäßig äußerst zweifelhaften Weg“

Im Übrigen sieht der Verband der gymnasialen Lehrkräfte die Entscheidung des Ministeriums für den Einsatz kommerzieller Produkte und Angebote digitaler Konzerne im Schulbereich auch grundsätzlich kritisch: „Bei der Nutzung und Weiterentwicklung von Open Source-Produkten wie Moodle, Big Blue Button oder LibreOffice für den Bildungsbereich an Schulen und Universitäten könnten sich die Bundesländer zusammentun und auf diese Weise auch den Datenschutz und insbesondere auch die software-strategische Unabhängigkeit des Bildungsstandorts Deutschlands voranbringen – und damit zugleich einiges für die Medienerziehung und Medienmündigkeit künftiger Generationen erreichen!“

„Aus gutem Grund haben die baden-württembergischen Regierungsparteien GRÜNE und CDU im Koalitionsvertrag schließlich vereinbart, freie Software in der Landesverwaltung und im Bildungswesen zu fördern“, stellt Scholl abschließend fest.

25. Juli 2020: Umfrage zum Homeschooling während Corona

Der LEB lädt Sie herzlich ein, durch Ihre Mitwirkung an dieser Umfrage dazu beizutragen, Anforderungen für alternative Unterrichtsformen zu erarbeiten, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Gewünscht ist eine Baden-Württemberg-weite Teilnahme möglichst vieler Haushalte mit schulpflichtigen Kindern, unabhängig davon, auf welchem Wege Sie diesen Link erhalten haben. Dies schließt ausdrücklich ein, dass Sie den Link auch teilen dürfen und sollen! Der Fragebogen soll pro Haushalt einmal ausgefüllt werden – einzig technisch bedingt, ist er auf maximal 4 Kinder beschränkt.

Kern der Umfrage sind Ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen zu den drei Phasen des Corona-bedingten Unterrichts der letzten Monate. Ziel der Umfrage ist, technische und pädagogische Hürden des Unterrichts in der Praxis während Pandemiezeiten möglichst flächendeckend aufzuzeigen, um sowohl allgemein als auch schulartspezifisch entsprechend agieren zu können.

Bedenken Sie jedoch bitte, der LEB benötigt diese Ergebnisse zwingend vor den Sommerferien. Daher ist der Fragebogen so aufgebaut, dass er weitgehend automatisiert auszuwerten ist. Dadurch bilden die Antworten evtl. nicht alle Feinheiten der vielfältigen Schullandschaft unseres Landes ab. Bitte lassen Sie sich davon nicht abschrecken, sondern wählen Sie Ihre Antworten ggf. so, wie sie Ihrer persönlichen Meinung am nächsten kommen

Hier gehts zur Umfrage

7. Juli 2020: Infos zur Planung des Schuljahres 2020/2021

mit den angehängten Schreiben [..] informiert Sie Ministerin Dr. Susanne Eisenmann über die Planung des Schuljahres 2020/2021 sowie über das Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Baden-Württemberg.

3. Juli 2020: Kultusministerium kündigt „Lernbrücken“ an

Das Kultusministerium bietet in den letzten beiden Wochen der Sommerferien freiwillige Lern- und Förderkurse an. Diese „Lernbrücken“ sollen den Schülern ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. „Durch intensive Nachhilfe in den Sommerferien geben wir Schülerinnen und Schülern die Chance, coronabedingte Lernlücken zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können“, sagt Kultusministerin Eisenmann.

Alle Details auf der Seite des Kultusministeriums

18. Juni 2020: Offener Brief der Lehramtsexamenskandidaten*innen

Die ARGE Tübingen hat in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2020 die Politik aufgefordert, den Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen zum Ausgleich des Lehrkräftemangels zu organisieren. Das nachfolgende Anliegen der Lehramtsexamenskandidaten*innen unterstützt die ARGE Tübingen ausdrücklich und spricht sich für ein optionales Durchschnittsexamen aus. Alle 850 Lehramtsexamenskandidaten*innen haben bereits ein Schulpraxissemester hinter sich und werden jetzt in Zeiten der Coronapandemie schnellstmöglich zur Unterstützung in den Schulen benötigt.

Stephan Ertle/Vorsitz der ARGE Tübingen

Offener Brief_ Lehramtsexamenskandidat_innen

Offener Brief der Lehramtsexamenskandidat*innen an Frau Dr. Eisenmann vom 18.06.2020

Wir Lehramtsexamenskandidat*innen wollen noch vor den Sommerferien Lehrkräfte, 2,2 Mio. Eltern und 1,5 Mio. Schüler*innen entlasten – Plädoyer für ein optionales Durchschnittsexamen

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Eisenmann,

wir Lehramtsexamenskandidat*innen sind in der schulpolitischen Diskussion eine oft übersehene Gruppe. Dabei spielen wir als angehende Lehrer*innen eine wichtige Rolle für den schulischen Zusammenhalt und die Bildungsarbeit für kommende Generationen.

Aktuell sind wir enorm von den coronabedingten Einschränkungen an den Hochschulen betroffen und können weiterhin keine angemessene Staatsexamensvorbereitung leisten. Hinzu kommen für viele von uns Studierende erschwerend existenzielle Nöte sowie fehlende Kinderbetreuung. In der Rolle als angehende Lehrer*innen hingegen stehen wir kurz vor dem Eintritt in unser Berufsleben und haben hierfür durch verpflichtende Schulpraktika bereits Erfahrungen gesammelt.

Die Initiative „Option Durchschnittsexamen“ setzt sich nun für Lehramtskandidat*innen ein, indem sie ein optionales Durchschnittsexamen fordert. Hierfür haben sich über 850 von 3000 Examenskandidat*innen in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Ein maßgeblicher Vorteil eines Durchschnittsexamens wäre es, dass Examinierte, die auch schon ihre Wissenschaftliche Abschlussarbeit verfasst haben, in dieser Notsituation in der Schule eingesetzt werden könnten. Dies würde dem bereits grassierenden Lehrkräftemangel entgegenwirken und die 1,5 Mio. Schüler*innen, 2.2 Mio. Eltern, Arbeitnehmer*innen und vor allem Kolleg*innen an den Schulen entlasten.

Wie können wir Lehramtsexamenskandidat*innen Schulen unterstützen?

Die Voraussetzung ist ein optionales Durchschnittsexamen für die bereits nach dem Wintersemester 2019/2020 angemeldeten Examenskandidat*innen, bei dem die bisher erbrachten Leistungen im Studium zu einer Gesamtnote hochgerechnet werden. Ein solches Examen, das bereits in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wurde, bietet die Möglichkeit, die Lehramtsanwärter*innen noch sechs Monate vor dem Referendariatsbeginn in Baden-Württemberg Anfang 2021 in den sofortigen Einsatz an Schulen über den Vertretungspool Online (VPO) einzuspeisen.

Der gesellschaftliche Mehrwert eines solchen krisenbedingten Vorgehens liegt auf der Hand und ist im Interesse von mehreren Millionen Baden-Württemberger*innen!

Entlastung der Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen noch vor den Sommerferien

Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 fehlten in Baden-Württemberg bereits 800 Lehrkräfte. Pandemiebedingt wurde die Gesamtzahl der Lehrkräfte ganz Baden-Württembergs um weitere 20 Prozent verringert. Mit Hilfe eines optionalen Durchschnittsexamens könnten wir als vollwertig ausgebildete und staatlich anerkannte Vertretungslehrkräfte beschleunigt eingesetzt werden. Dies würde zu einer Abmilderung des Lehrkräftemangels führen, womit zu einer deutlichen Verringerung der Arbeitsbelastung vieler Kolleg*innen an den Schulen Baden-Württembergs beigetragen würde.

Des Weiteren würden knapp 2,2 Mio. Eltern der 1,5 Mio. Schüler*innen in Baden-Württemberg vom optionalen Durchschnittsexamen profitieren. Das Durchschnittsexamen würde den Schüler*innen eine stärker frequentierte, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Betreuung und Beschulung durch die bereits vollwertig ausgebildeten Studierenden ermöglichen. Denn viele Eltern stehen aufgrund der häufigen Unvereinbarkeit von Homeschooling und Berufsleben an ihrer Belastungsgrenze. Das Durchschnittsexamen führt weiterhin zu einer Entlastung der Schüler*innen durch mehr Präsenzunterricht, da negative Erfahrungen bis hin zu Traumata durch Schulschließungen und schulische Defizite infolge von Corona entfallen.

Das Ergebnis ist eine zusätzliche und intensivere Betreuung benachteiligter Schüler*innen sowie ein besserer Betreuungsschlüssel, der kleinere Klassen ermöglicht, mit dem mehr effektive Lernzeit für die Schüler*innen gewonnen wird. Zudem tragen kleinere Klassen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei.

Mehrfachbelastungen bei Examenskandidat*innen entgegenwirken

Auch im Sinne der Chancengleichheit aller Studierenden ist es notwendig, schnellstmöglich Optionen für alle Studierenden zu schaffen, die ihren jeweiligen Lebensphasen Rechnung tragen. Denn Studierende, die Pflege- oder Sorgetätigkeiten nachkommen, sowie Studierende mit Behinderungen, psychische oder chronischen Erkrankungen sind von den Auswirkungen der Krise besonders stark betroffen.

Die Forderung der Option des Durchschnittsexamens wird in Baden-Württemberg von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Landestudierendenvertretung (LaStuVe) unterstützt. Der Verband für Bildung und Erziehung (VBE), hinterfragt den Lehrkräftemangel und drängt auf eine schnellstmögliche Beschulung. Viele Gesamtelternbeiräte (GEB) haben sich unserer Forderung angeschlossen und auch der für die 2,2 Mio. Schuleltern sprechende Landeselternbeirat (LEB) erkennt das Potenzial tausender Vertretungskräfte an. Zudem fordern mehr als zehn südbadische Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen die konsequente vollständige Öffnung von Bildungseinrichtungen ab Anfang Juli.

Eine ausführliche Darlegung der Argumente, die für unseren sofortigen Einsatz sprechen sowie eine (sich stetig aktualisierende) Liste aller Unterstützer*innen, kann über https://bit.ly/OptionDurchschnittsexamenBW eingesehen werden.

Mit Ihrer Unterstützung, Frau Dr. Eisenmann, hätten wir Lehramtsexamenskandidat*innen bereits seit Ende April Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern helfen können. Nach mehreren Wochen ist Ihr Lösungsvorschlag, nicht vor den Sommerferien auf unser Potential als Vertretungskräfte zurückzugreifen. Wir fordern Sie daher auf, die bisherigen Regelungen zu ändern und das optionale Durchschnittsexamen als mögliche Leistung der Lehramtsexamenskandidat*innen während der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg umgehend zu ermöglichen.

Sehr gerne legen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Argumente im Detail dar. Dieser Brief wird als offener Brief auch an die Presse verschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Option Durchschnittsexamen BW mit über 850 Lehramtsexamskandidat*innen

Volle Unterstützung erhalten wir bereits von:
  • Deutscher Gewerkschaftsbund BW mit über 800.00 Mitgliedern

  • Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft BW mit über 50.000 Mitgliedern

  • Verband für Bildung und Erziehung BW mit über 18.000 Mitgliedern

  • Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg mit über 360.000 Studierenden

  • Die Gesamtelternbeiräte der Städte
    • Backnang von 12 Schulen und den Eltern von ca. 4.500 Schüler*innen

    • Ettlingen von 21 Schulen und den Eltern von ca. 4.250 Schüler*innen

    • Heilbronn von 35 Schulen und den Eltern von ca. 20.000 Schüler*innen

    • Konstanz von 18 Schulen und den Eltern von ca. 8.000 Schüler*innen

    • Ludwigsburg von 23 Schulen und den Eltern von ca. 10.000 Schüler*innen

    • Mannheim von 80 Schulen und den Eltern von ca. 38.000 Schüler*innen

    • Stuttgart von 150 Schulen und den Eltern von ca. 87.000 Schüler*innen

    • Sinsheim

  • Ludwig-Uhland Gymnasium in Kirchheim unter Teck mit über 1000 Schüler*innen

  • Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Elternvertreter Stuttgart

  • Elternnetzwerk im Verein für Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg e.V. mit über 80.000 Schüler*innen und deren Familien

  • Elterninitiative „Jetzt an die Kinder denken!“ mit 30 Eltern und 50 Kindern

  • BW-Wissenschaftsministerin Theresia Bauer

Weitere Unterstützer*innen finden Sie unter folgendem Link bit.ly/OptionDurchschnittsexamenBW

08. Juni 2020: die ArGE Tübingen zu der Corona-bedingten Schul- und Betreuungssituation

Langsam kehrt ein wenig mehr Alltag zurück, sollte man meinen. Doch Corona wird uns weiter in Atem halten und fordert von uns allen die tagtäglich anstrengenden Neubewertungen mit dem Umgang der vorgegebenen Einschränkungen. Während sich Neuseeland bereits für Corona-frei erklärt, in Dänemark kein Infektanstieg mit den Schulöffnungen zu verzeichnen ist und NRW und Schleswig-Holstein Kitas und Grundschulen öffnen, fehlt in Baden-Württemberg ein klares Konzept für die anstehenden Kita- und Schulöffnungen.

Die ARGE Tübingen fordert von allen Beteiligten, insbesondere dem Kultusministerium, den Lehrerverbänden, den Schul-, Kindergarten- und Kitaleitungen, direkt nach den Pfingstferien, d.h. ab dem 15. Juni

  • die uneingeschränkte Öffnung der Kitas (Betreuung der Vorschulkinder)

  • die Öffnung der Grundschulen (Verlässliche Grundschule), inkl. Unterrichtszeit von mindestens 15-18 Wochenstunden

  • einen umfassenden Schulbetrieb an den weiterführenden Schulen mit einer Mischung aus Präsenz- und Digitalunterricht mit mindestens 25 Schulstunden

  • den Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen zum Ausgleich des Lehrkräftemangels

  • Handreichungen, Webinare und Schulungen um alle Lehrkräfte in die Lage zu bringen, digitale Systeme zu nutzen und online zu unterrichten

Die bisher erfolgreiche Eindämmung des Virus rechtfertigt diese Forderungen. Zu Beginn der Corona-Pandemie waren umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen notwendig, jetzt aber geht es um die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen und Risiken und den schnellen Neustart für alle Familien, Schüler und Kinder.

Schulen und Kitas sollen wieder geöffnet werden – siehe hierzu beispielhaft die Stellungnahme von DGKH, DGPI, DAKJ, GHUP und bvkj.

Stephan Ertle
Vorsitzender der ARGE Tübingen

Diese PM als PDF zum Download.

11. Juni 2020: Kommentar zu „Lernferien“

Kommentar von Verena Gonsch zu „Lernferien“

Für viele Schülerinnen und Schüler bringen die corona-bedingten Unterrichtsausfälle teils heftige Probleme mit sich. Einige drohen gar komplett den Anschluss zu verlieren. Um das auszugleichen, wollen Bundesländer wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern anbieten, dass in den Sommerferien Unterrichtsstoff mithilfe von Lehrkräften nachgeholt werden kann.

Es gibt ganz klare Verlierer dieser Corona-Krise: viele Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Wochen keinen oder nur sehr wenig Unterricht hatten. Unsere eigene NDR Info-Recherche hat gezeigt, dass Lehrkräfte zu einigen ihrer Schüler sogar ganz den Kontakt verloren haben und dass der Ersatzunterricht über Videokonferenzen bisher nur sehr eingeschränkt funktioniert. Was das für Folgen für diese Generation haben kann, davor warnen Bildungsexperten seit Wochen. Sie fürchten, dass jeder fünfte Schüler abgehängt wird, dass Abschlüsse, die in diesem Jahr nicht gemacht werden, auch im kommenden nicht nachgeholt werden. Kurz: Dass diese Zeit in dem Lebenslauf vieler junger Menschen negativ zu Buche schlägt. Die Lernferien, wie sie jetzt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angeboten werden, sind ein kleiner, aber wichtiger Versuch, diese Nachteile auszugleichen.

Lernferien-Angebot ist freiwillig!

Worum geht es denn eigentlich? Die letzten zwei Wochen in den Ferien gibt es Lernangebote für diejenigen Schüler, die in einigen Fächern nicht mehr mitkommen. Ihnen soll der Start ins neue Schuljahr erleichtert werden. Unterrichtet werden sie von Lehrerinnen und Lehrern der Volkshochschulen oder Honorarkräften. Organisiert wird der Service von den Schulbehörden gemeinsam mit den Schulleitern. In Hamburg sollen alle Schulen diesen Unterricht anbieten, in Schleswig-Holstein sind es Schulen, die sich freiwillig bereit erklären. Es geht also mitnichten darum, allen Lehrkräften jetzt die Ferien zu streichen. Und auch für die Schülerinnen und Schüler ist das Angebot freiwillig.

Flexibilität ist auch von Lehrern gefragt

Verlierer dieser Corona-Krise sind viele Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Wochen keinen oder nur sehr wenig Unterricht hatten. Die Idee der Lernferien ist deshalb nicht abwegig, kommentiert Verena Gonsch.

Der Aufschrei der Lehrkräfte und Gewerkschaften in Hamburg ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar und vollkommen überzogen. Niemand wird momentan in Abrede stellen, dass die Schulen viel zu organisieren haben und dass niemand sie auf diese Zeit vorbereitet hat. Aber Hand aufs Herz: Für wen in dieser Gesellschaft gilt das momentan nicht? Vier von fünf Lehrer sind Beamte. Das bedeutet auch, dass sie besondere Privilegien genießen und dass sie in Krisenzeiten auch in besonderer Weise zur Verfügung stehen müssen. Das beinhaltet eben auch Flexibilität. Diese werden alle Schulen im Norden auch für die Zeit nach den Sommerferien brauchen. Die Kultusminister peilen nach derzeitigem Stand einen normalen Regelunterricht nach den Ferien an - allerdings mit der Einschränkung, dass dies die Infektionszahlen auch zulassen. All das lässt sich heute - Mitte Juni - nicht planen.

Neue Vorgaben der Schulbehörden sind alternativlos

Schulleitungen und Lehrkräfte werden also noch eine ganze Weile mit Unsicherheit und immer neuen Vorgaben der Schulbehörden leben müssen. Trotzdem ist das, wie es sonst auch in anderen Bereichen der Politik so schön heißt, alternativlos - zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, die ansonsten komplett den Anschluss verlieren.

29. Mai 2020: KMK-Präsidentin hält Normalbetrieb in Schulen für möglich

Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin und amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz Stefanie Hubig (SPD) hält eine Rückkehr zum Normalbetrieb in den Schulen in allen Bundesländern nach den Sommerferien für möglich. Der “taz” sagte sie: “Wir werden uns zu Beginn der nächsten Woche austauschen. In allen Ländern besteht der dringende Wunsch, zu stärkerer Normalität zurückzukehren. Im Grunde ist unser Weg der gleiche: Wenn möglich, soll nach den Sommerferien ein Normalbetrieb in den Schulen stattfinden.”

https://www.fuldainfo.de/kmk-praesidentin-haelt-normalbetrieb-in-schulen-fuer-moeglich/

28. Mai 2020: Streit über Tempo bei Schul- und Kitaöffnungen

Berlin (dpa) - Der Streit über das Tempo bei Schul- und Kitaöffnungen hat am Donnerstag weiter Fahrt aufgenommen. Mehrere Bundesländer haben inzwischen angekündigt, dass zumindest an Grundschulen die Schüler bald nicht mehr getrennt, sondern wieder in voller Klassenstärke unterrichtet werden sollen.

Kritiker wiesen vor diesem Hintergrund auf mögliche gesundheitliche Gefahren hin. Befürworter hoben dagegen hervor, welche negativen Folgen ein dauerhaft eingeschränkter Schul- und Kitabetrieb für Kinder und Jugendliche haben könnte. Auch die Frage, ob es wenigstens nach den Sommerferien an den Schulen wieder halbwegs normal weitergehen soll, bleibt umstritten.

MEHRERE LÄNDER GEHEN VORAN

Sachsen hatte schon am vergangenen Montag als erstes Bundesland Grundschulen und Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb wieder geöffnet. Statt auf kleine Gruppen und Abstandsregeln zu setzen, werden Gruppen und Klassen voneinander getrennt. Schleswig-Holstein hatte nun am Mittwoch ebenfalls entschieden, dass dort alle Grundschüler ab dem 8. Juni wieder zur Schule gehen sollen - ohne Abstandsregeln. Ab Mitte Juni peilt auch Sachsen-Anhalt für Grundschüler wieder einen Betrieb in gesamter Klassenstärke an. In Baden-Württemberg ist das ab Ende Juni geplant. Auch vollständige Kita-Öffnungen rücken vielerorts immer näher.

ANSTECKUNGS- UND INFEKTIONSGEFAHR

Unklar bleibt, welche gesundheitlichen Risiken eine beschleunigte Öffnung in der Corona-Pandemie birgt. «Die Wahrheit ist, dass wir aktuell eine Studienlage haben, die keine echten Schlüsse zulässt, inwieweit Kinder zur Verbreitung des Virus beitragen», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der «Augsburger Allgemeinen» (Donnerstag). «Da gibt es sehr unterschiedliche Bewertungen - und das macht es besonders schwer, politische Entscheidungen zu treffen.»

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sorgt sich um die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften. Je größer die Kita-Gruppe oder die Lerngruppe in der Schule, desto größer sei die Gefahr für die Gesundheit der Pädagogen, sagte die Landesvorsitzende der GEW in Schleswig-Holstein, Astrid Henke.

Der Deutsche Philologenverband forderte regelmäßige Tests für Schüler und Lehrer. «Was für die Fußballer recht und billig ist, muss für Lehrer und Schüler erst recht richtig und gerecht sein», sagte die Verbandsvorsitzende Susanne Lin-Klitzing der Deutschen Presse-Agentur.

Solche Tests - auch in Kitas - sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig verstärkt möglich sein, selbst wenn Menschen keine Symptome zeigen. Angeordnet werden müssen sie von den örtlichen Gesundheitsämtern. «Die Ausweitung macht Sinn», sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentliche Gesundheitsdienstes, Ute Teichert. «Wir wollen ja nicht überrascht werden. Wir wollen keine zweite Welle.» Sie verwies aber darauf, dass Tests immer nur eine Momentaufnahme seien. «Ein negativer Test heißt ja nicht, dass der oder diejenige in ein paar Tagen nicht doch infiziert sein könnte.» Man müsse dann regelmäßig testen.

NEGATIVE FOLGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Den gesundheitlichen Bedenken bei einer schnellen Öffnung stehen auf der anderen Seite große Bedenken mit Blick auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei weiter eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb gegenüber: «Die Schäden durch unterbliebene Bildung, unterbliebene Förderung sind immens», sagte FDP-Chef Christian Lindner am Donnerstag. Das Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, sprach in der «Welt» von einem «schweren Eingriff» in die Lebenswelt und Grundrechte von Kindern und Jugendlichen und von einer Beeinträchtigung ihrer psycho-sozialen Entwicklung. Gesundheitsökonom Martin Karlsson warnte bei n-tv vor massiven Folgen für das spätere Erwerbsleben der Kinder.

Nach Ansicht des Grundschulverbands sollten die Erwartungen bei einer schnellen Rückkehr zu voller Klassenstärke dennoch nicht zu groß sein. Zwar werde Betreuung gewährleistet, «aber ob Bildungssituationen daraus entstehen können, bleibt fraglich», sagte die Vorsitzende Maresi Lassek. Die Kinder würden, um Mindesthygienestandards zu erfüllen einen «antiquierten Unterricht erleben, der Kontakte, soziales Miteinander und vieles, was lebendiges Lernen und Schule ausmacht und wie sie Schule kennen, unterbindet».

SPÄTESTENS NACH DEM SOMMERFERIEN ALLES WIEDER NORMAL?

Nach Einschätzung mehrerer Bildungsexperten sollten die Schulen nicht mit Normalbetrieb im nächsten Schuljahr planen. Eine 22-köpfige Kommission um den Direktor des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Kai Maaz, hat für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung Empfehlungen aufgestellt. «Die Planungen des neuen Schuljahres sollten nicht von einer Wiederkehr des gewohnten «schulischen Regelbetriebs» ausgehen», heißt es darin.

Das steht allerdings Äußerungen aus einzelnen Bundesländern entgegen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) oder Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatten für das nächste Schuljahr wieder einen regulären Schulbetrieb in Aussicht gestellt. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) hatte die Zielvorgabe gemacht, im Sommer an Schulen und Kitas wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren.

19. Mai 2020: Wiederaufnahme des Unterrichts nach Pfingsten

Kultusministerin Eisenmann zur Wiederaufnahme des Unterrichts an Haupt-/ Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, allgemeinbildenden Gymnasien und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

19. Mai 2020: Info des KM zur Notbetreuung in den Pfingstferien

Ministerialdirektor Föll schreibt an die Schulleitungen:

entsprechend der gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung kann in den Pfingstferien eine erweiterte Notbetreuung stattfinden.

Dem Kultusministerium ist sehr bewusst, dass Sie als Schulleitung gerade in den zurückliegenden und in den kommenden Wochen mit vielfältigen Aufgaben belastet waren und sind. Sie haben gemeinsam mit lhren Lehrkräften in den letzten Wochen hoch motiviert und engagiert die so wichtige Notbetreuung an lhren Schulen durchgeführt und eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der zentralen Prüfungen ermöglicht. Dafür danke ich allen Beteiligten herzlich.

Dennoch erlaube ich mir, mit einem weiteren Anliegen an Sie heranzutreten. Wie bereits in den Osterferien erfolgreich durchgeführt, bitte ich Sie, auch in den Pfingstferien an lhrer Schule die Notbetreuung zu organisieren, sofern hierfür ein Bedarf besteht. Die Notbetreuung kann auch zeitweise in einer der beiden Ferienwochen durchgeführt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung.

14. Mai 2020: 170 Mio. Euro für die Busbranche

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die in der Corona-Krise schwer gebeutelte Busbranche mit Hilfen von rund 170 Millionen Euro unterstützen. Scheuer sagte am Mittwoch, er habe ein entsprechendes Konzept an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) übermittelt. Die Busbranche sei vom Lockdown besonders betroffen. Es gehe auch darum, nun die Schülerbeförderung hochzufahren.

Quelle: https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/scheuer-will-busbranche-mit-programm-von-170-millionen-euro-helfen-1029198343

und

https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-scheuer-will-busbranche-mit-programm-von-170-millionen-euro-helfen/25827214.html?ticket=ST-2177714-fxjXTwfeQIaJSV25uA64-ap6

12. Mai 2020: Ausbau des Präsenzunterrichts

In diesem Schreiben aus dem Kultusministerium die „Eckpunkte zum weiteren Ausbau des Präsenzunterrichts an allen weiterführenden Schulen im Land“. Interessant dabei vor allem die mehrfach wiederholten Freiheitsgrade, die jede Schule hiermit zur Verfügung hat.

8. Mai 2020: Elternbrief bezüglich „PM Ausgleich Schülertickets“

Schülermonatsfahrkarten: Ausgleich für 2 Monate angekündigt!

2 Monate Ausgleich wurden gestern für all die Eltern angekündigt, die nach den Schulschließungen (ab 17.03.20) ihre Schülerfahrkarten nicht gekündigt haben. Das sind erst einmal sehr gute Nachrichten und ein Erfolg für die Eltern! Allerdings war dieser Erfolg auch nur deshalb möglich, weil das Land zusätzliche Mittel in Höhe von 36,8 Mio. Euro an die Stadt- und Landkreise freigegeben hat (PM des Landes vom 07.05.2020).

Es ist ganz offensichtlich gelungen mit der Unterstützung im ganzen Land den erforderlichen politischen Handlungsdruck aufzubauen und aufrecht zu erhalten, der dafür nötig war, dass es zu einer pragmatischen Lösung kombiniert mit Rückerstattungen durch ausbleibende Abbuchungen für die betroffenen Familien kommt. Auch unsere Schreiben an die Landtagsabgeordneten aller Parteien sowie der schriftliche Austausch und die Gespräche mit Politikern, Verkehrsverbünden, dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer, Elternbeiratsvorsitzenden und vielen, vielen Eltern, haben mit dafür gesorgt, dass die Baden-Württembergische Intransparenz, die Unkultur im Umgang mit öffentlichen Mitteln offengelegt wurde. Auch das ist ein großer Erfolg! Schließlich wurde uns die Transparenz noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verweigert, was nur möglich wurde, nachdem das Gericht während der Verhandlung ein früheres eigenes Urteil aufgehoben hat.

Selbstverständlich wird in der PM mit keiner Silbe dieser Druck zugegeben, aber ohne diejenigen Eltern, die ihre Abos gekündigt haben, bzw. bezüglich der Erfüllung der jeweiligen Geschäftsgrundlage ohne entsprechende Gegenleistung kritisch nachgehakt haben und nicht zuletzt ohne eine entsprechend kritische Presserecherche, wären diese schnellen Teilerfolge ganz sicher so nicht eingetreten. Auf diese Weise kam es zum unausweichlichen Bewusstwerden einer eklatanten Problemlage im Ministerium, bei Politikern aller Ebenen und den Verkehrsunternehmen. Das praktizierte System der nicht unerheblichen Quersubventionierung des öffentlichen Verkehrs durch Schülertickets, vor dem Hintergrund nicht zweckgebunden verwendeter Landesmittelzuweisungen auf regionaler Ebene, konnte dadurch unmissverständlich vor Augen geführt werden.

Diejenigen „treuen“ Eltern, bei denen sich das Ministerium nun überschwänglich bedankt, sollten ihrerseits kritisch bleiben, ob dieses öffentlichen Lobes der „Braven“. All diejenigen, die gleich nach den Schulschließungen ihre Schülertickets gekündigt haben, werden jetzt bereits Ende Mai die Einsparungen von 2 Monatsgebühren auf ihren Konten feststellen. Soweit die Kinder vor den Sommerferien keine Monatsfahrkarten mehr benötigen sollten, schließlich werden die Schulen erst einmal nicht oder nur tageweise für alle Schüler geöffnet, sind Einsparungen des Junis dann bereits eine 3. Monatskarte.

So schnell geht es bei allen anderen leider nicht. Nach den Zusagen der Politik sind die Ausgleichszahlungen über die Verkehrsverbünde durch das Aussetzen der Abbuchungen vorgesehen. In vielen Regionen kann das frühestens die Beträge für Juni und Juli betreffen.

Unsere Klage zur Kostenfreiheit für Schulbusfahrten analog zu Bayern liegt mittlerweile in 3. Instanz dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor. Wir werden weiterhin berichten.

In diesem Sinne viele Grüße - gemeinsam bleiben wir stark!

Stephan Ertle und Brigitte Reuther

Sprecher der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“

Hier zum Download.

7. Mai 2020: Pressemitteilung Ausgleich für Schülertickets

Hier zum Download die gemeinsame Pressemitteilung der Regierungsfraktionen zum Ausgleich für Schülertickets.

6. Mai 2020: Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs

Der Abschnitt für die Gymnasien:

Auch an den Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen werden die Klassenstufen nach den Pfingstferien rollierend unterrichtet, um alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge, die bereits am 4. Mai gestartet sind und in diesem oder im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehen. Sie bleiben dauerhaft in der Präsenz. „Wir reden nicht von einem regulären Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie. Das heißt, dass es jetzt nicht darum gehen darf, noch möglichst viele schriftliche Arbeiten nachzuholen“, betont Eisenmann.

Für das rollierende System sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 aller Schularten und 9/10 am Gymnasium in Präsenzphasen an den Schulen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule. An den Haupt- und Werkrealschulen sowie an den Gemeinschaftsschulen gibt es zudem Spielraum für die Förderung der Schüler auf G-Niveau. Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten. Damit sind an den weiterführenden Schulen nach den Pfingstferien immer mindestens 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Schule - bei halben Gruppengrößen und Konzentration des Unterrichts auf die Kernfächer. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 wird aufrechterhalten. Der Präsenzunterricht wechselt sich mit Fernlernangeboten ab, um Fragen zu klären, das Erlernte abzugleichen und Inhalte zu vertiefen.

Der komplette Text zum Download.

6. Mai 2020: Schreiben MD Föll zu Prüfungen von Risikogruppen

Das Schreiben Ministerialdirektor Föll zu den Prüfungen von Schülerinnen und Schülern, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben.

6. Mai 2020: Elternbrief - Schulöffnungen an den Gymnasien

Schulöffnungen an den Gymnasien - wieviel Schulunterricht benötigen unsere Kinder?

Liebe Eltern,

seit Montag sind die Gymnasien wieder geöffnet! Allerdings nur für wenige Schüler/innen und unter Bedingungen, bei denen wir uns fragen müssen, wieviel Zeit für den eigentlichen Unterricht zur Verfügung steht. Bei Einhaltung der Hygienestandards, parallel stattfindenden Kursen, Schülerlenkung ab der Bushaltestelle und einer geforderten Präsenz der Lehrerinnen und Lehrer, auch vor und nach dem Unterricht, kann von einem normalen Schulalltag keine Rede sein. Zudem wird es nicht möglich sein, unter diesen Vorgaben die Anzahl der Schüler im Präsenzunterricht wesentlich über die zwei Abschluss-Jahrgänge hinaus zu erhöhen. Gelingt es nicht bis Mitte Juni die täglichen Neuinfektionen weiter deutlich zu senken, wird eine Aufnahme des Schulunterrichts mit allen Schülern in diesem Schuljahr vermutlich ein Wunschtraum bleiben.

Bei dem jetzigen Homeschooling vieler unserer Kinder findet kein gemeinsames Lernen statt und allzu oft fehlen Telefon- oder Videokonferenzen. Ohne direkte Interaktionen zwischen Lehrenden und Schülern beschränkt sich der Unterricht aber v.a. auf das Ausgeben von Arbeitsmaterialien und die Besprechung von Lösungen. Homeschooling funktioniert sehr oft nicht hinreichend gut, mit deutlich erkennbaren Nachteilen für viele Schüler/innen.

Viele aktuell feststellbaren Defizite werden wir mit in das Schuljahr 2020/21 mitnehmen und es ist jetzt der Zeitpunkt, die notwendige Verlängerung der Schulzeit an den Gymnasien zu erörtern und gemeinsam zu regeln. Die in fast allen anderen Bundesländern bereits vollzogene Wiedereinführung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs erhält vor dem Hintergrund der aktuellen Krise einen neuen Stellenwert und es ist jetzt der Zeitpunkt, die Schulzeit an den Gymnasien zu verlängern.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erwartet die ARGE Tübingen eine ergebnisoffene und transparente Diskussion über die Einführung eines neuen G9 mit einer auf die einzelnen Schüler/innen zugeschnittenen Flexibilisierung.

Für alle Eltern, die mit Ihrer Stimme hierzu beitragen wollen, hier der Link zu der Pro-G9-Petition.

Herzliche Grüße

Stephan Ertle

Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern (ARGE) - Regierungsbezirk Tübingen

22. April 2020: Hygienehinweise für die Schulen

Hier das Schreiben mit den offziellen Hygienehinweisen für die Schulen in Baden-Württemberg.

20. April 2020: Schreiben des KM zur Wiederaufnahme des Unterrichts

Aus dem kompletten Schreiben der Kultusministerin hier der Abschnitt zu den

1.4. Allgemein bildende Gymnasien

  • An den Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab 4. Mai für den Abiturjahrgang 2020. Er dient der Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen. Der Präsenzunterricht in den übrigen Fächern in der Jahrgangsstufe 2 wird nach den Pfingstferien wieder aufgenommen.

  • Der Präsenzunterricht beginnt ab 4.Mai ebenfalls für den Abiturjahrgang 2021. Hier soll zunächst der Unterricht in den fünfstündigen Leistungsfächern, die zugleich schriftliche Prüfungsfácher sind, sowie in den Basisfächern Deutsch und Mathematik vorrangig erteilt werden. Weitere Kursangebote dürfen ergänzend durchgeführt werden.

  • Die jüngeren Schülerinnen und Schüler, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete).

In diesem Schreiben finden sich praktische Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs, z.B. zu den Themen Risikogruppen, gezielte Förderung für Schüler, die beim Fernlernen nicht erreicht wurden, oder auch zum Sitzenbleiben.

Und in diesem dritten Schrieiben schließlich die Erläuterungen zur Ausweitung der Notbetreuung auf die 7. Klasse und weitere anspruchsberechtigte Familien.

19. April 2020: Pressemitteilung des LEB zu „Sommerschulen“

Gerade wird in Baden-Württemberg intensiv die Diskussion geführt, ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Sommerferien zu verkürzen, und z.B. zwei Wochen später beginnen zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) haben so viel Stoff verpasst, dass diese zwei Wochen wenigstens ein klein wenig zum Aufholen beitragen könnten. Zudem werden viele Familien ohnehin nicht in Urlaub fahren können. Urlaubsreisen ins Ausland sind aus bekannten Gründen nicht möglich. Viele Eltern mussten während des Lock-Downs Urlaubstage nehmen, viele Familien stehen wegen Kurzarbeit vor finanziell schwierigen Zeiten. Vielen Familien stellt sich die Frage: Wie in den ersten Ferienwochen die Kinder betreuen?

Den Landeselternbeirat erreichen in den letzten Tagen eine Vielzahl von Emails zu diesem Themenfeld.

Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass sich die baden-württembergische Landesregierung in der Frage verkürzter Sommerferien primär von der Frage leiten ließe, was gut ist für die SuS und für die Familien. Die Kultusministerin hat klar formuliert: „Eine Verkürzung der Sommerferien steht für uns nicht zur Debatte!“ Über das Thema soll nicht einmal debattiert werden! Warum nicht?

Nun: Viel mächtigere Verbände als die Elternschaft bestimmen die Politik der Landesregierung. In diesem Fall ist es die überaus mächtige baden-württembergische Tourismusbranche. Und die möchte, dass die baden-württembergischen Familien ihr Geld im Sommer bei einem Urlaub im Land ausgeben. Die Landesregierung ist da willfähriger Helfer.

Der Landeselternbeirat ist nun nicht so naiv, anzunehmen, dass er mit Vernunftgründen bei der Landesregierung eine Chance gegen den übermächtigen Einfluss der Tourismusbranche hätte. Daher bleibt uns nur die Möglichkeit, zu fordern, die extremen sozialen Ungerechtigkeiten, die sich in den letzten Wochen bei der nur leidlich funktionierenden „Fernbeschulung“ ergeben haben, abzumildern.

Der Landeselternbeirat fordert daher „Sommerschulkurse“. Diese Kurse müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen kostenlos verfügbar sein.

  • Sie müssen in ausreichender Zahl verfügbar sein.

  • Sie müssen flächendeckend – auch im ländlichen Raum - verfügbar sein.

  • Sie müssen in vertretbarer Entfernung ohne zusätzliche Fahrtkosten verfügbar sein.

  • Sie müssen über die gesamte Dauer der Sommerferien verfügbar sein.

  • Sie müssen der Elternschaft umfassend bekannt gemacht werden, nicht nur über die Kanäle der Schulen, denn einige Schulen halten aktuell kaum mehr Kontakt zu den SuS und den Eltern. Daher sind z.B. auch Anzeigen in Tageszeitungen etc. sehr wichtig. Da, wo der Kontakt Schule zu Elternschaft noch funktioniert, können Lehrpersonen den SuS und Eltern gezielt empfehlen, an bestimmten Kursen teilzunehmen. Aber das setzt natürlich voraus, dass die Lehrpersonen in den letzten 3-4 Wochen mit den SuS in Kontakt geblieben sind.

  • Sie müssen von qualifiziertem pädagogischem Personal durchgeführt werden.

  • Sie müssen in Räumlichkeiten mit ausreichenden Hygienestandards verfügbar sein.

Die Sommerschulkurse haben eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Die Kurse können flexibel über die gesamte Zeit der Ferien verteilt werden. So kann den zeitlichen Bedürfnissen der Familien sehr gut Rechnung getragen werden.

  • Die Kurse sind gut zu planen, wenn für eine Teilnahme eine Voranmeldung verpflichtend ist.

  • SuS können Kurse in genau jenen Fächern besuchen, in denen sie den größten Nachholbedarf haben.

Die Landesregierung lässt verlauten, dass sie dafür sorgen will, dass unseren SuS aus der Krise möglichst wenige Nachteile entstehen. Wohlan: Dann erwarten die Eltern im Land, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt. Es müssen Taten folgen. Und es müssen alle oben genannten Mindestkriterien erfüllt sein.

Natürlich wird dies Geld kosten - Geld, das die Landesregierung womöglich lieber in Wirtschaftsförderung stecken würde, als in die Zukunft unserer Kinder. Sollte das aber passieren, rufen wir alle Eltern im Land zu lautstarken Protesten auf. Viele von uns waren in den letzten Wochen sehr vernünftig und geduldig. Wir rufen die Landesregierung auf, unsere Geduld nicht im Übermaß zu strapazieren!

Hier die PM im Original zum Download.

17. April 2020: Stellungnahme des KM zur Diskussion „Verkürzung der Sommerferien“

Von der Pressestelle dem KM kam diese Stellungnahme zur Feriendiskussion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Diskussion über eine mögliche Verkürzung der Sommerferien senden wir Ihnen die folgende Stellungnahme:

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hält wenig davon, die Sommerferien zu verkürzen: „Eine Verkürzung der Sommerferien steht bei uns nicht zur Debatte. Ein solcher Schritt würde auch vor dem Hintergrund zahlreicher privater Pläne von Familien und Lehrkräften viele Diskussionen und Unruhe auslösen und letztlich mehr Probleme schaffen als lösen. Deshalb ist das keine Lösung.“ Ein solcher Vorschlag suggeriere zudem, dass Schüler und Lehrer durch Corona nun wochenlang Ferien gehabt hätten. „Die Schulschließungen bedeuten ja keine Corona-Ferien. Die Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten gemeinsam mit ihren Lehrkräften von zu Hause aus, und alle machen das Bestmögliche aus dieser ungewöhnlichen Situation“, sagt die Ministerin.

Klar sei jedoch, so Eisenmann, dass es ein gutes Konzept für alle Schülerinnen und Schüler geben muss, die in der aktuellen Situation benachteiligt werden: „Wir arbeiten bereits an Konzepten für Zusatzangebote, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen werden, versäumten Lernstoff wieder aufzuholen. Wir werden alles dafür tun, dass den Schülerinnen und Schülern durch die aktuelle Situation kein Nachteil entsteht. Hier werden wir pädagogisch sinnvolle und faire Lösungen finden.“

Ministerin Eisenmann weist außerdem darauf hin, dass eine Verkürzung der Sommerferien auch aus touristischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll sei: „Sollte sich in den kommenden Wochen eine weitere Entspannung der Corona-Krise abzeichnen, besteht Hoffnung, dass in diesem Sommer zumindest ein Urlaub in Deutschland möglich sein könnte. Hier ist die Hotel- und Gastronomiebranche aber ganz klar auf die vereinbarten Ferienzeiten angewiesen. Hotels und Gaststätten brauchen dringend eine Perspektive, deshalb dürfen wir hier nicht schon im Voraus Einschränkungen ins Spiel bringen.“

Mit freundlichen Grüßen Ihre Pressestelle

15. April 2020: Pressemeldung des LEB zu den „Corona-Entwicklungen“

Aktuell erreichen den LEB von Seiten der Eltern und Schülerschaft eine außergewöhnlich hohe Zahl von Emails mit Bitten/Forderungen in alle Richtungen zu den Themenkreisen „Schulöffnung“ und „Abschlussprüfungen“. Diese Emails zu allen Schularten und Schulstufen sind teilweise positiv oder neutral formuliert, aber durchaus auch aggressiv und zum Teil sehr fordernd formuliert. Vielen dieser Emails ist gemein, dass sich die Eltern der komplexen und schwierigen Lage durchaus bewusst sind. Den Allermeisten ist klar, dass es für jede Entscheidung, die aktuell zu treffen ist, auch gute Gegenargumente gibt. Nur ein kleiner Teil der Elternschaft vertritt die Meinung, dass die jeweils eigene Meinung die einzig mögliche und richtige ist.

Darüber hinaus verdient es der besonderen Erwähnung, dass der Landeselternbeirat ein ausschließlich beratendes Gremium des Kultusministerium Baden-Württemberg ist. Wir können beraten und hoffen, dass unsere Stimme gehört wird. Wichtig ist dabei, dass diese Stimme von vielen gehört wird.

Der LEB ist sich dessen bewusst, dass eine Wiederöffnung der Schulen nur schrittweise wird erfolgen können. Ähnlich wie die verschiedenen Lehrergewerkschaften und Schulartenverbände – wie z.B. GEW, VBE und Grundschulverband – sieht der LEB dabei vor allem ganz praktische Herausforderungen auf alle zukommen. Denn die Schulen dürfen auf keinen Fall der Ausgangspunkt einer zweiten Infektionswelle werden.

Die angesprochenen Herausforderungen betreffen die verschiedensten Bereiche: ÖPNV, Hygienemaßnahmen, schulorganisatorische und pädagogische Maßnahmen, nachzulesen in der kompletten Pressemeldung.

13. April 2020: Pressemeldung des LSB: schnellstmöglich Gewissheit

Der Landesschülerbeirat hat sich in den letzten Wochen intensiv mit der Thematik beschäftigt und stand in engem Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern und vor allem mit Schülerinnen und Schüler. In den letzten Wochen haben sich vermehrt besorgte Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen an den Landesschülerbeirat gewandt. “Die Schülerschaft braucht Gewissheit, wie es in den nächsten Wochen weitergehen soll.“ so Leandro Cerqueira Karst, Vorsitzender des Landesschülerbeirats Baden-Württemberg.

In der kommenden Wochen möchte das Gremium unter anderem mit der Amtsspitze des Kultusministeriums, Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann und Herrn Ministerialdirektor Michael Föll, sowie den bildungspolitischen Akteuren verschiedene Szenarien erörtern. Ziel muss es sein, gemeinsam die bestmögliche Entscheidung für die Schülerschaft zu treffen. „Diese Woche ist für die Schülerinnen und Schüler des Landes entscheidend - wir brauchen mutige und verantwortungsvolle Entscheidungen der Politik.“ fordert Cerqueira Karst.

Die komplette Pressemeldung mit allen Vorschlägen auf der Homepage des Landesschülerbeirats unter „Presseportal“.

9. April 2020: Der Busverkehr auf dem Land hängt an den Schülertickets

Die Situation ist vertrackt: Eltern verstehen nicht, warum sie für die ungenutzten Bustickets ihrer Kinder zahlen sollen. Busunternehmer fürchten Einbußen, die sie schlimmstenfalls in die Insolvenz treiben könnten. Alle warten auf versprochenes Geld vom Land. Ob das bereits geflossen ist oder nicht – dazu gibt es verschiedene Einschätzungen.

Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 9.4.20

6. April 2020: KM Eisenmann zum Auftakt der Osterferien

Zum Auftakt der Osterferien wendet sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann mit diesem Schreiben an die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg (mit Dank auch an die Eltern).

31. März 2020: Elterninitiative fordert Verantwortungsbewusstsein der Politik mit Augenmaß

Die Initiative Eltern für Elternrechte, die in fortgeschrittenem Rechtsstreit gegen den Landkreis Tübingen für die Kostenbefreiung der Eltern bei der Schülerbeförderung mit dem Land Baden-Württemberg im Streit liegt, reibt sich angesichts der wiederholten öffentlichen Aufrufe von Busunternehmerverbänden und nun zuletzt sogar von Verkehrsminister Hermann verwundert und auch stark verärgert die Augen. Minister Winfried Hermann hatte als sogenannten „Hilferuf für Bus und Bahn“ Eltern aufgerufen, weiterhin für Schülerfahrkarten zu bezahlen, obwohl es zur Zeit keine Schülerbeförderung gibt.

Die Coronakrise legt das systematische Zuständigkeitswirrwarr rund um die Finanzströme bei der Schülerbeförderung in Baden-Württemberg nun ganz offen zu Tage. Die hohen Monatsbeiträge zu Schülerfahrkarten, die die Eltern in unserem Bundesland zwangsweise leisten, reißen ein beständig großes und größer werdendes Loch in die Familienkassen. In anderen Bundesländern, z. B. in Bayern, hält sich die Politik an gegebenes Recht und stellt Eltern von den Kosten um die Schulbildung/die Schülerbeförderung frei, wodurch mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für Schüler besteht.

Wir Eltern beanstanden insbesondere, dass das vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte Budget für die Schülerbeförderung größtenteils von den Landkreisen und den kreisfreien Städten zweckentfremdet wird und die Eltern die Kosten für die Schülerbeförderung selbst oder nahezu selbst tragen müssen. Eltern zahlen ca. 260 Mio. Euro pro Jahr für Schülerfahrkarten, mit denen die Busunternehmen besonders im ländlichen Bereich im sogenannten „eigenwirtschaftlichen Verkehr“ haushalten, d. h., sie erhalten keinen Anteil der Landesmittel.

Mit dem jetzt durch die Coronakrise ausgelösten Rettungsschirm der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die „Aufrechterhaltung einer stabilen Grundversorgung im Regionalverkehr und ÖPNV “ staatlich bewilligte Mittel zur Verfügung. Also gibt es neben den Landesmitteln jetzt auch noch die zugesicherte Kostenübernahme der Bundesregierung, so dass auf „Spenden“ der Eltern in den Zeiten von geschlossenen Schulen, z. B. durch den weiteren Kauf von nicht benötigten Schülermonatsfahrkarten, unbedingt verzichtet werden kann. So darf es nicht verwundern, dass viele Eltern den undifferenzierten Aufruf von Verkehrsminister Hermann als widersprüchlich und befremdlich empfinden.

Solidarität ist wichtig, wo aber bleibt die Solidarität mit der schwächsten Einheit unserer Gesellschaft, mit der Familie und ihren Kindern? Durch Kurzarbeit müssen gerade jetzt fast alle Familien mit einem reduzierten Einkommen wirtschaften, soweit ein Einkommen überhaupt noch besteht. Die Politik aller Ebenen hat es in der Hand und steht in der Pflicht die entsprechenden Landeszuweisungen tatsächlich endlich in Gänze zweckgebunden zu verwenden, damit könnten Insolvenzen vor dem Hintergrund ausgedünnt stattfindender Verkehre definitiv wirksam verhindert werden, ohne die Eltern peinlich um weitere Almosen für den ÖPNV angehen zu müssen.

Stephan Ertle und Brigitte Reuther Sprecher der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden Württemberg“ www.elternrechte-bw.de

die Stellungnahme zum Download

27. März 2020: Durchführung der Abschlussprüfungen sowie weiterer Leistungserhebungen im Schuljahr 2019/2020

Hier zum das Schreiben von Ministerialdirektor Föll mit den Terminen und Vereinfachungen im Prüfungsverfahren für die Prüfungen an allen allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg für dieses spezielle Schuljahr.

26. März 2020: MD Föll zur Notbetreuung an Schulen und Klassenfahrten

Ministerialdirektor Michael Föll informiert mit dem angehängten Schreiben alle Schulen im Land über Hinweise zur Notbetreuung von Kindern an Schulen einschließlich der Osterferien, zu längerfristig geplanten Klassenfahrten sowie zur Präsenz der Schulleitungen im Schulgebäude.

FAQ: Wie sollen sich Schulen in Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassenfahrten oder Schüleraustausche verhalten?

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bis Schuljahresende untersagt. Dies umfasst auch alle Studien- und Klassenfahrten im Inland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die bei Studien- und Klassenfahrten im Inland wie in das Ausland sowie bei Schüleraustauschen verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen.

Hierbei gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Die Schule ist daher verpflichtet, gegenüber ihrem Vertragspartner (Transportunternehmen, Reiseveranstalter) auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken. Die im Schreiben vom 3. März 2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten. Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.

20. März 2020: Schreiben des KM an die Schulleitungen der Schulen

Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen an den Schulen im laufenden Schuljahr sowie Umgang mit außerschulischen Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch einmal danke ich lhnen sehr herzlich für alles, was Sie in diesen so herausfordernden Zeiten tagtäglich leisten. lch bin mir bewusst, dass die weiterhin sehr dynamische Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus eine besondere Belastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler im Land ist. ln diesem Zusammenhang hat auch die Sorge um die anstehenden Abschlussprüfungen an den Schulen weiter zugenommen. Wir haben die Gesamtsituation lange und sorgsam abgewogen.

Vor diesem Hintergrund habe ich nun entschieden, den Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 zu verlegen. Denn wir müssen davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler wegen der Einstellung des Unterrichts bis einschließlich der Osterferien ohne eine Verschiebung der anberaumten Prüfungstermine nicht über die nötigen Voraussetzungen für die Prüfung verfügen.

Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass dies in dieser schwierigen Zeit im lnteresse der betroffenen Schülerinnen und Schüler doch bewerkstelligt werden kann.

Folgender neuer Terminplan ist damit für die einzelnen zentralen Abschlussprüfungen vorgesehen:

Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien

  1. Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020,

  2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020,

  3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

  4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

  5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli2020.

Realschulabschlussprüfungen

  1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020,

  2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,

  3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

  4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

  5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

Werkrealschulabschlussprüfungen

  1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020,

  2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020,

  3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

  4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

  5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

Hauptschulabschlussprüfungen

  1. Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni (aktueller Stand! Das Zeitfenster der drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt werden!),

  2. erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020,

  3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,

  4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,

  5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli2020.

Berufliche Schulen

Für die beruflichen Schulen (auch für die beruflichen Gymnasien und die Berufsoberschulen) wird das terminliche Gesamttableau ebenfalls so angepasst, dass alle zentralen Prüfungen erst ab 18. Mai anberaumt werden. Die Terminierung der Prüfungen der Berufsschulen muss noch im Einvernehmen mit den Kammern erfolgen. Der gesamte Zeitplan für die beruflichen Schulen wird noch gesondert an diese kommuniziert, sobald diese Abstimmung erfolgt ist.

Termingerechte Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge und die berufliche Ausbildung möglich

Durch die Kultusministerkonferenz wird sichergestellt, dass auch mit dem neuen Zeitplan für die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang zur beruflichen Ausbildung.

Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche

Zudem nehme ich noch einmal auf das Schreiben des Ministerialdirektors Föll vom 3. März 2020 Bezug, mit dem wir zum Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen Stellung genommen haben. Hier gilt nun, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis Schuljahresende untersagt sind. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im lnland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen. Die im Schreiben vom 3.3.2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten.

Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.

Präsenz der Lehrerinnen und Lehrer

lch bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter darauf zu achten, dass sich die Lehrkräfte ihrer Schule nur aus zwingenden schulorganisatorischen Anlässen, insbesondere auch zur Notbetreuung, im Schulgebäude aufhalten sollen. Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst, der grundsätzlich von zuhause zu verrichten ist.

Weitere lnformationen zur Organisation der Abschlussprüfungen

lch weiß, dass es noch offene Fragen gibt, die mit der Durchführung der verschobenen Abschlussprüfungen zusammen hängen: Dies gilt für die Zuordnung der Termine zu einzelnen Fächern, für eine pragmatische Regelung der anstehenden Korrekturverfahren und anderes mehr. Zu all diesen Fragen werden wir zeitnah noch einmal gesondert informieren.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben an alle bei lhnen vor Ort Beteiligten weiter. lch danke lhnen allen nochmals sehr herzlich für lhren unermüdlichen Einsatz und lhre große Unterstützung!

Mit freundlichen Grüße Dr. Susanne Eisenmann

Schreiben des KM vom 20.3.2020

16. November 2019: ArGE Stuttgart klagt gegen Unterrichtsausfall

Auf der Herbsttagung der ARGE Stuttgart wurde über eine mögliche Klage zu dem Unterrichtsausfall abgestimmt: 54 Stimmen für die Klage, 7 Stimmen gegen die Klage und 3 Enthaltungen. Damit wird auf Basis des Rechtsgutachtens die Klage eingereicht. Hintergrund ist die Verärgerung der Eltern, dass trotz Ankündigungen des KM in der gymnasialen Oberstufe von einem Unterrichtsausfall über 8% ausgegangen werden muss. Im Vorfeld hat die ARGE Stuttgart die vorhandenen Lehrerstellen und die zusätzlich budgetierten Stellen im neuen Haushaltsplan analysiert und kam dabei zu dem Schluss, dass die Chancengleichheit für Abiturienten/innen nicht mehr gegeben ist. Die Philologen teilen diese Einschätzung.

Artikel Süddeutsche

Alle 4 ARGEn haben sich am 9.11.2019 letztmalig getroffen (zum Protokoll) und im Konsens festgestellt, dass Unterrichtsausfälle an vielen Schulen das Maß der Zumutbarkeit längst überschritten haben, die ARGE TÜ hat der ARGE Stuttgart die Anwaltskanzlei Würtenberger (Schülerbeförderung) empfohlen und den Kontakt hergestellt, sowie das 1. Gespräch mit Frau Dr. Eisenmann im KM moderiert.

22. Juli 2019: finanzielle Gleichbehandlung der Oberstufen

Zur finanziellen Gleichbehandlung der Oberstufen von Gymnasium und Gemeinschaftsschulen hat die ArGE Tübingen und die EBR der fünf Tübinger Gymnasien diese Berechnung zur Vorlage im Gemeinderat sowie diesen offenen Brief <archiv/5GYM_BriefGR_20190722.pdf> an die entsprechenden Gremien versendet.

17. Juli 2019: Facherlasse zur Abiturprüfung 2021

Neu zum Download:

2. Juli 2019: Schülerbeförderung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg

Am Tag nach der Verhandlung haben die Sprecher der Initiative diese Stellungnahme verschickt:

Liebe Mitstreiter und Interessierte, auch wenn noch kein Urteil vorliegt, sende ich Ihnen/Euch einen Presseartikel über die gestrige Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg in Mannheim. Damit haben wir die juristischen Möglichkeiten in BW ausgeschöpft und werden nach Eingang des Urteils darüber beraten, wie wir weiter verfahren.

Der Senat hat gestern festgestellt, dass das juristische Regelwerk um die Schülerbeförderung nicht gegen geltendes Gesetz verstößt. Auch die Doppeltfinanzierung der Schülerbeförderung - einmal durch die 200 Mio. Euro durch das Land an die Landkreise und einmal durch die 235 Mio. Euro durch die Eltern - ist laut Gericht nicht zu beanstanden, da die Landkreise und kreisfreien Städte nicht verpflichtet sind, die Gelder tatsächlich auch für die Schülerbeförderung einzusetzen. Den Status quo möchte die Landesregierung auch nicht ändern, da eine Änderung zu Gunsten von uns Eltern neue und schwierige Verhandlungen in Bezug auf den Finanzausgleich mit sich bringen würden.

Sobald wir über die weitere Vorgehensweise entschieden haben, werde ich mich hierzu wieder melden.“

29. Juni 2019: Leitfaden Demokratiebildung

Zum Download verfügbar: der "Leitfaden Demokratiebildung" aus dem Kultusministerium in der aktuellen Fassung vom Juni 2019. Dieses ist sozusagen die „offizielle“ Empfehlung an die Lehrkräfte und Schulleitungen, was bei der Demokratiebildung zu beachten ist.

9. Mai 2019: Gesprächstermin der ArGE Stuttgart mit Kultusministerin Dr. Eisenmann

Zum zweiten Mal in relativ kurzer Zeit hat sich der Vorstand der ARGE Stuttgart mit den Spitzenbeamten des Kultusministeriums und der Ministerin Dr. Susanne Eisenmann getroffen. Erneut ging es um den Unterrichtsausfall an den Gymnasien und den Forderungen der Elternvertreter, diesen spürbar und schnell zu ändern. Zwischen dem letzten Treffen im November letzten Jahres und dem Treffen am 9. Mai 2019 war allerdings einiges passiert, was die Bereitschaft im Kultusministerium zu einem wirklichen Gespräch mit den Elternvertretern wohl nachhaltig befördert hatte. So betonten die Vertreter des Ministeriums nun, dass die Verringerung des Unterrichtsausfalls höchste Priorität hat und boten weitere Gespräch über mögliche Maßnahmen an.

Die Zusammenfassung des Gesprächs hier zum Download.

April 2019: zwei Zeitschriftenbeiträge zum neuen Fach Wirtschaft

Hier zwei weitere Beiträge zum Fach Wirtschaft - warum und für wen? Zum einen die Anmerkungen zu einer seltsamen Gegendarstellung "WBS: Ein Schulfach über Wirtschaft oder für die Wirtschaft?, abgedruckt in „Gymnasium Baden-Württemberg 3-4/2019“, der Zeitschrift des Philologenverbandes Baden-Württemberg. Zum zweiten aus der Zeitschrift der GEW Baden-Württemberg „Bildung & Wissenschaft“ der Beitrag Politisch-geographische Schulbildung auf dem Abstellgleis.

6. April 2019: Stellungnahme der ArGE Tübingen zu den Fridays-for-Future Demos

Die Klimastreiks und Demonstrationen rund um die Bewegung „Fridays for Future“ halten seit Wochen an. Die ARGE Tübingen begrüßt das Engagement der Schüler und den politischen Einsatz für den Klimaschutz und empfiehlt den Schulleitungen nachdrücklich, die Schüler zu unterstützen, die Diskussion zu suchen und von Sanktionen abzusehen.

Hier die Stellungnahme der ArGE Tübingen zu den Fridays-for-Future Demos komplett zum Download.

6. April 2019: Theo Keck verabschiedet

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Auf der ArGE Frühjahrstagung am 6. April in Sigmaringen wurde unser langjähriges Mitglied und ehemaliger LEB Vorsitzender Theo Keck (rechts) vom Vorsitzenden Stephan Ertle (links) verabschiedet.

3. April 2019: Leitfaden Demokratiebildung: Stellungnahme zur Anhörungsfassung

Während der inzwischen abgelaufenen Anhörungsphase reichte die ArGE TÜbingen diese Stellungnahme zum „Leitfaden Demokratiebildung“ des Kultusministeriums ein.

15. März 2019: Rechtsgutachen zum Unterrichtsausfall

Die viel zu häufigen Unterrichtsausfälle an den Schulen in BW haben die 4 ARGEn unter der Federführung der ARGE Stuttgart dazu veranlasst, nach einer Erhebung jetzt auch ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, um die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs für die Schüler/Eltern zu klären. Nachdem im Vorfeld ein Gespräch mit unserer Frau Ministerin Dr. Eisenmann zwar auf Verständnis gestoßen ist, nicht jedoch zur Intensivierung der Bemühungen bei der Problembeseitigung geführt hat, wurde am 15. März auf der Landespressekonferenz in Stuttgart die Situation und das Gutachten unserer Rechtsanwälte der Presse vorgestellt (siehe Anlagen). Mittlerweile hat uns das KM ein weiteres Gespräch angeboten und Stellung bezogen, die wir in der Anlage ebenfalls beigefügt haben.

26. Februar 2019: Schulleiterbrief der Kultusministerin zum Thema „Engagement unserer Schüler für den Klimaschutz ernst nehmen“

hier der Brief aus dem Kultusministerim an die Schulleiter anläßlich der Fridays for Future Demonstrationen unserer Schülerinnen und Schüler Schulleiterbrief der Kultusministerin.

15. Februar 2019: Gemeinsame Stellungnahme zur Oberstufenreform

Die für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasium ab 2019/20 geplanten Änderungen (“Neue Oberstufe 21“) führen zu einer weiteren Schwächung der Fächer Geographie und Gemeinschaftskunde, d.h. gerade jener Schulfächer, die die Basis für das Grundverständnis unserer Gesellschaft, unseres Staates und der hochkomplexen Probleme des 21. Jahrhunderts bilden. Die deutliche Bevorzugung der mathematisch-naturwissenschaftlichen und sprachlichen Fächer in der neuen Oberstufe lehnen wir aus sachlogischen Gründen ab.

Die gemeinsame Stellungnahme von

  • Verband Deutscher Schulgeographen e.V.

  • Deutsche Vereinigung für politische Bildung e.V. (auch auf der Webseite des DVPB Baden-Württemberg unter „Stellungnahmen“)

  • Landesschülerbeirat Baden-Württemberg

  • Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern im Regierungsbezirk Tübingen

  • Fachgruppe Gymnasium der GEW BW

Zum Download:

11. Februar 2019: Abiturprüfung 2020 an den allgemein bildenden Gymnasien

Hier die aktuellen Schreiben aus dem Kultusministerium zum Abitur 2020:

8. Februar 2019: Absage der Tagung in Wangen

Die für den 16. Februar geplante Tagung „Bildungspolitische Ziele von Eltern vertreten“ in Wangen muß leider mangels ausreichender Zahl von Anmeldungen ausfallen.

19. Januar 2019: „Bildungspolitische Ziele von Eltern vertreten“: Tagung im Februar - fällt leider aus!

An alle Interessierten: hiermit möchten wir alle bildungspolitisch interessierten Eltern/vertreter/innen zu einer ARGE-Veranstaltung in Wangen einladen:

  • Thema: ARGE Tübingen: Bildungspolitische Ziele von Eltern vertreten.

  • Termin: Samstag, den 16. Februar 2019 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

  • Tagungsort: Sitzungssaal des Rupert-Neß-Gymnasiums in Wangen, Jahnstraße 25, 88239 Wangen (Haupteingang = gegenüber dem Sportstadion).

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Mitteilung, ob und mit wie vielen Personen Sie teilnehmen. Das gilt auch für all diejenigen, die bereits im Herbst ihr Interesse an dieser Veranstaltung bekundet haben. Vielen Dank dafür.

Die Tagung besteht aus drei Themenblöcken:

  1. Interessenvertretung

  2. Bildungsplanreform 2016, Oberstufenreform 2019 und zukünftige Reformen

  3. „Bildungsqualität“, Optimierungsstrategien, Schulbudgetierung, …

Die detaillierte Tagesordnung sowie weitere Informationen finden Sie im verlinkten Dokument. Die Verpflegung vor Ort organisiert der gastgebende Elternbeiratsvorstand des Rupert-Neß-Gymnasiums.

Wir freuen uns auf interessierte Eltern/vertreter/innen und eine anregende Sitzung.

11. Dezember 2018: Infos zur neuen Oberstufe

Das Kultusministerium hat auf seiner Webseite einen neuen Bereich zur Information über die neue Oberstufe ab 2021 eingerichtet.

7. Dezember 2018: Im Gymnasialbereich gibt es keinerlei Interesse an Überstunden

Zumeldung des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW) zur Meldung der Stuttgarter Nachrichten vom 6.12.: „Pädagogen sollen Überstunden machen”

„Der Aussage der Kultusministerin, dass es bei den Lehrern Interesse an Überstunden gibt, müssen wir für den Gymnasialbereich klar widersprechen.“ kommentiert Ralf Scholl, der Vorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg, die in den Stuttgarter Nachrichten abgedruckte Aussage der Kultusministerin. Die Gymnasiallehrkräfte sind am Rande ihrer Belastung. Die Auswertung einer vom Institut für Arbeitsmedizin der Universität Rostock im Februar/März dieses Jahres bundesweit durchgeführten Studie zur Arbeitszeit und Belastung der gymnasialen Lehrkräfte in Deutschland wird im Januar/Februar 2019 erwartet.

Eine Studie aus Niedersachsen lässt für die Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von ca. 45 Wochenstunden erwarten, und zwar unter Einrechnung sämtlicher Ferien abzüglich 6 Wochen Jahresurlaub. „Wie Lehrkräfte an Gymnasien bei einer solchen Arbeitsbelastung dann noch zusätzlich Überstunden machen sollen, erschließt sich den gymnasialen Lehrkräften nicht. Diese Aussage der Kultusministerin hat wütende Reaktionen unter unseren Mitgliedern hervorgerufen.” Eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 25 Wochenstunden (ohne Anrechnung für Klassenlehrertätigkeit, Tätigkeit in der Kursstufe u.ä.) ist ohnehin schon zu viel. 25 Wochenstunden für Lehrkräfte an Gymnasien gab es vor der Einführung in Baden-Württemberg im Jahr 2003 historisch nur einmal: In den Notzeiten der 20-er Jahre, als für Verwaltungsbeamte die wöchentliche Arbeitszeit gleichzeitig auf 50 Wochenstunden angehoben wurde.

5. Dezember 2018: Weihnachtspräsent: Berufungsbegründung zur Schülerbeförderung

Liebe Eltern, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative zur Befreiung von Eigenanteilen an Schülerfahrkarten,

alle Jahre wieder kumulieren sich vor Weihnachten die berichtenswerten Ereignisse in Sachen Schülerbeförderung mit zwischenzeitlicher Revision (2. Instanz) vor dem VGH Mannheim plus unterstützend - ACHTUNG !NEU!: - eine parallele Normenkontrollklage mit zwei neuen Klägerfamilien!

Diesjähriges Weihnachtspräsent

Unsere Anwälte konnten fristgerecht eine gut 60 Seiten starke Berufungsbegründung beim VGH Mannheim einreichen (2. Instanz). Zum Download finden Sie einen von uns kurz zusammengefassten Überblick über diese Ausarbeitung. Dennoch raten wir zusätzlich allen Interessierten auch zur Lektüre der ausführlichen Berufungsbegründung auf der Homepage Elternrechte-BW, da es unglaublich gut tut sich die juristischen Argumentationslinien insbesondere zur Lage des „best interests of the child“ der UN-Kinderrechtskonvention in der reichen BRD zu Gemüte zu führen und v.a. dass sich ein deutsches Gericht im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bildung in Deutschland damit konkret argumentativ nun auf unsere Initiative hin auseinandersetzen muss. Es wird spannend, ob sich der VGH überhaupt einer verfassungsrechtlichen Bewertung stellen wird.

Daneben ist der konkrete Vorwurf der Rechtswidrigkeit im Vorgehen des Landkreises Balsam für unsere geplagten Elternseelen - hier eine kleine Kostprobe aus dem Schriftsatz: „Im erstinstanzlichen Verfahren hat der Beklagte (Landkreis) in der Sache eingeräumt, dass die Schülermonatskarten mit Freizeitberechtigungen den Klägern eine rechtswidrige Kostenlast zumuten“ -

Viel Spaß also beim Lesen und Entdecken - die Gegenseite versucht selbstverständlich die Argumente zu entkräften - es kommt wie immer auf den Richter an. Zunehmend spannend wird jedoch angesichts der allgemein sensibilisierten politischen Großwetterlage (Stärkung der Mobilität mittels ÖPNV durch subventionierte Preissenkungen für jedermann vor dem Hintergrund von Dieselfahrverboten, BaWü-Ticket ohne Verkehrsverbundgrenzen, etc.), dass auch bei der Schülerbeförderung hinter verschlossenen Türen ein politisches Einlenken bereits im Gange zu sein scheint - so manche öffentliche Äußerung auch der Kultusministerin ließe sich dahingehend zumindest interpretieren. Hauptsache wir Eltern kommen von den Kosten runter und die Behördenwillkür nimmt ein Ende!

Passend hierzu wurde unsere Klage in 2. Instanz parallel ergänzt durch das Einreichen einer Normenkontrollklage mit zwei neuen Klägerfamilien, die beide enorm hohe Kosten für die Beförderung ihrer Kinder über eine Verkehrsverbundgrenze hinweg auf sich nehmen müssen.

Mit adventlichen Grüßen

Stephan Ertle und Brigitte Reuther

Sprecher der Initiative Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg

P.S.: Die Initiative ist auf Ihr Mitwirken angewiesen! Was einer nicht schafft, schaffen viele zusammen! Daher bitte diese Informationen über Ihre größtmöglichen Verteiler an alle Ihre Eltern/Interessierten weiterleiten und über diese neuen Entwicklungen auch in Ihren Elternabenden informieren. Sollten Sie als Elternvertreter nicht mehr im Amt sein, dann sind wir unbedingt darauf angewiesen, dass Sie den Kontakt und die Informationen an Ihre Amtsnachfolger zuverlässig weitergeben. Nur auf diese Weise können Betroffene über ehrenamtliches Eltervertreterengagement, das ein solch dickes Brett bohrt, über Jahre hinweg auf dem Laufenden gehalten werden. Vielen, vielen Dank!

4. Dezember 2018: Organigramme und Aufgaben IBBW und ZSL

Zur Info hier die Organigramme und Beschreibung der Aufgaben des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) und des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).

3. Dezember 2018: Reisekostenmittel werden verdoppelt

Heute erreichte uns folgende Nachricht von Fr. Bogner-Unden (MdL, Sprecherin für Weiter- und Erwachsenenbildung):

Manchmal geht es dann doch schneller, als man denkt. Die Zuschüsse für Klassenfahrten sollen verdoppelt werden, auf 7,32 Mio Euro. Dazu das Statement von Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE: „Die Regierungsfraktionen werden die Verdoppelung der Mittel wie von der Regierung vorgeschlagen beschließen“, sagte Thekla Walker, die Klassenfahrten sollten auch in Zukunft ein selbstverständlicher Teil der schulischen Bildung sein, aber „nicht mehr auf Kosten der Lehrer stattfinden“.

29. November 2018: Antwort der Landtagsfraktion B90-Die Grünen

Andrea Bogner-Unden, Mitglied des Landtages Baden-Württemberg und Referentin auf unserer letzten Herbsttagung, klärt in ihrer Antwort an die ArGE Tübingen über die nächsten Schritte bei der Aufstockung der Finanzierung außerunterrichtlicher Veranstaltungen auf.

28. November 2018: Reisekostenmittel sollen verdoppelt werden

Der Philologenverband begrüßt nachdrücklich, dass Kultusministerium Dr. Susanne Eisenmann — wie in der Presse berichtet wurde — in einem Brief an Finanzministerin Sitzmann jetzt im Rahmen des Nachtragshaushalts eine Verdoppelung der Reisekostenmittel für die Schulen und damit für die Lehrkräfte fordert.

15. November 2018: Gespräch aller ArGEn mit Ministerin Dr. Eisenmann

Am 15.11. kam endlich das Gespräch aller ArGEn Baden-Württembergs mit Ministerin Dr. Eisenmann zustande. Thema von ArGE Seite war vor allem die Lehrerversorgung / Unterrichtsausfall. Alle Themen und Vorschläge haben der Ministerin vorab zur Kenntnisnahme vorgelegen. Leider verlief das Gespräch nicht sehr erfolgreich, Genaueres auf der Webseite der ArGE Stuttgart, die Protokoll geführt hat.

November 2018: Stand der Klage zu Schülerbeförderungskosten

Zur Unterstützung der Klage für die kostenlose Schülerbeförderung in Baden-Württemberg, haben die Eltern für Elternrechte BW (also wir) zusätzlich eine Normenkontroll-Klage eingereicht, die am 14.11.2018 dem Gericht in Mannheim zugestellt wurde. Den Normenkontrollantrag und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage unter „Weitere Infos“.

10. November 2018: Reisekostenerstattung der LuL

In der Stellungnahme der ArGE Tübingen zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 23.10.2018 (BVerwG 5 C 9.17) zum „ungeschmälerten Anspruch auf Reisekostenvergütung“ der Lehrerinnen und Lehrer wird diese Entscheidung begrüßt.

Und wie reagiert das KM? In seiner Anweisung zur Umsetzung an die Regierungspräsidien werden die Schulleitungen aufgefordert, mit sofortiger Wirkung keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen mehr zu genehmigen, die aus dem Budget der Schule nur dann finanziert werden könnten, wenn die betroffenen Lehrkräfte auf eine Reisekostenvergütung (auf die nach der VwV ein Anspruch besteht) ganz oder teilweise verzichten.

Anstatt die Mittel zu erhöhen sollen also Klassenfahrten gestrichen werden. Erste Stellungnahmen dazu von:

18. Oktober 2018: Nahverkehr in Rostock - Schüler fahren künftig umsonst Bus und Bahn

Auf Spiegel Online (leider nur ohne AdBlocker!): Politiker und Experten haben zuletzt viel über Vor- und Nachteile des kostenlosen Nahverkehrs gestritten. Rostock hat Fakten geschaffen: Schüler fahren von 2020 an umsonst. Ist das nur der Anfang?

16. Oktober 2018: Datenschutz an der Schule

aufgrund der am 25.05.18 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EuDSGVO) gingen auch beim Landeselternbeirat einige Anfragen ein, die wir nun nach einer rechtlichen Klärung durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beantworten können. Details dazu im Infoblatt LEB: Datenschutz und DSGVO an der Schule.

28. September 2018: Pressekonferenz der ArGE Stuttgart zum Thema „Unterrichtsausfälle an Gymnasien“

Nach dem offenen Brief im Juli an das Kultusministerium hatten die Arbeitsgemeinschaften der Elternvertretungen an den Gymnasien der Regierungsbezirke Stuttgart, Freiburg, Tübingen und nun auch Karlsruhe eigentlich erwartet, dass es auf den Brief eine irgendwie geartete Antwort aus dem Ministerium geben würde. Ausdrücklich baten die Elternvertretungen die Ministerin um ein Gespräch, damit die Realität des Unterrichtsausfalls und auch über die konkreten Vorschläge der ARGEn gesprochen werden konnte.

In der Landespressekonferenz am Freitag, 28.September, werden die ARGE-Vertreter aus Stuttgart und Karlsruhe die nächsten Schritte öffentlich machen.

Auch der Philologenverband Baden-Württemberg unterstützt die Forderung nach mehr Lehrkräften an den Gymnasien.

Über den weiteren Fortgang kann man sich auf dieser Seite der ArGE Stuttgart auf dem Laufenden halten.

Artikel dazu im Reutlinger General-Anzeiger (kostenpflichtig).

27. September 2018: Reaktion des Kultusministeriums zu Schüler-Zusatzversicherung

Mit dieser Pressemitteilung kündigt das Kultusministerium an, den mit WGV und BGV bestehenden Gruppenversicherungsvertrag zum Schuljahr 2019/2020 zu kündigen. Dr. Eisenmann: „Wir wollen nicht, dass durch die Beteiligung der Schulen Zweifel an der Freiwilligkeit aufkommen.“ Ob im Einzelfall ein ergänzender Versicherungsschutz benötigt werde, sei allein Sache der Erziehungsberechtigten. Im Gegenzug sei es die Aufgabe des Versicherungsmarktes, attraktive und passgenaue Ergänzungen des gesetzlichen Versicherungsschutzes anzubieten, nicht des Landes und seiner Lehrkräfte.

20. August 2018: Tagesspiegel „Auf Lücke lernen“

In Bayern müssen alle Mathe-Abi machen, in Berlin nur die Liebhaber. Jetzt hat ein HU-Student das Aufgabenniveau verglichen. „Man muss konstatieren, dass die Crème de la Crème der Berliner Mathematikabiturienten einfachere Prüfungen zu bewerkstelligen hat als der bayerische Durchschnittsschüler. Weniger absolut zu bearbeitende Aufgaben, weniger auftretende Funktionstypen, weniger abgeprüfte Themeninhalte, teilweise keinerlei Begründungsaufgaben oder Aufgaben in fremden Sachkontexten“, fasst er seine Befunde zusammen.

21. Juni 2018: Initiative „G9-jetzt-BW“ - Stellungnahme ArGE Stuttgart

Unsere Partner-ArGE aus Stuttgart hat diese Stellungnahme auf seine Homepage gestellt. Die ARGE Stuttgart sieht in der Initiative „G9-jetzt-BW“ zumindest einen Anlass, eine schulpolitische Diskussion in BaWÜ anzustoßen, die mit den nie verwirklichten Wunschvorstellungen von G8 aufräumt und endlich unseren Kindern die immer wieder verkündete Bildung nach individuellen Bedürfnissen und Leistungsfähigkeit bringt.

13. April 2018: Versicherungskäse des Jahres

Im Rahmen der 28. Wissenschaftstagung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) am 13. April in Berlin wurde zum vierten Mal der Versicherungskäse des Jahres ausgezeichnet. Der BdV- Preis für das schlechteste Versicherungsprodukt ging in diesem Jahr an das Produkt „Schülerversicherung“. Dazu die Pressemeldung des Bundes der Versicherten und ein Artikel aus dem Versicherungsjournal.

Ein Beitrag dazu im Deutschlandfunk.

Wozu die Versicherung gut sein sollte kann man z.B. diesem Dokument oder diesem Artikel der Stuttgarter Zeitung entnehmen.

April 2018: Workshop für Schulleitungen und EBR Vorsitzende im Juni

Am 15. Juni 2018 veranstaltet die Elternstiftung in Tübingen einen Workshop für Schulleitungen und Elternbeiratsvorsitzende. Bitte entnehmen Sie nähere Informationen der Ausschreibung.

6. Mai 2017: Demokratie braucht Bildung - Bildung braucht Demokratie

Die Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern im Regierungsbezirk Tübingen und der GEB der Tübinger Schulen laden ein zur Veranstaltung Demokratie braucht Bildung - Bildung braucht Demokratie. Warum wir mehr Demokratiebildung in Schulen fordern.

  • Samstag, den 6. Mai 2017, von 9:30 - 16:00 Uhr

  • Veranstaltungsort: Aula der Mensa Uhlandstraße, Tübingen.

1. April 2017 Arge-Frühjahrstagung: Neuer Vorstand gewählt

Stephan Ertle wurde zum neuer Vorsitzenden der Arge-Tübingen gewählt. Als Stellvertreter wurde Martin Lindeboom gewählt. Der Kassier und 4 neue Beisitzer sind in den Vorstand gewählt worden.

30. März 2017 Gründung der Arge schon 1952

Durch Übergabe alter Protokolle aus einem Gymnasium konnte die Gründung der Arge (früher Arbeitskreis der Elternbeiräte „Höherer Schulen Südwürttemberg-Hohenzollern“) belegt werden. Die erste Geschäftsordnung beruht aus dem Frühjahr 1953.

16.03.2017 Brigitte Reuther erhält Ehrennadel

Unser Arge-Vorstandsmitglied Brigitte Reuther hat die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg für Ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement verliehen bekommen. Herzlichen Glückwunsch! Zeitungsartikel online - PDF des Artikels

04. Februar 2017 Stephan Ertle gewählt

Unser Arge-Vorstandskollege Stephan Ertle wurde als Vertreter für die öffentlichen Gymnasien des RP Tübingen in den Landeselternbeirat (LEB) gewählt – GLÜCKWUNSCH!

4. Februar 2017: LEB-Wahlen öffentlicher Gymnasien

Die Amtszeit des amtierenden Landeselternbeirats endet am 31. März 2017. Es ist deshalb eine Neuwahl durchzuführen. Wahlort und Termin für die Vertreter der öffentlichen Gymnasien im RP Tübingen: 4. Februar 2017 ab 10:00 Uhr in Reutlingen, Eichendorff Realschule. Die Schulen in freier Trägerschaft aller RPs in Baden-Württemberg wählen Ihren Vertreter/in am 18. Februar 2017 in Stuttgart. Näheres zur Wahl auf den Webseiten des LEB.

4. Dezember 2016 Initiative zur Befreiung von Eigenanteilen an Schülerfahrkarten

Stand der Klage im Dezember 2016

29. Oktober 2016 Treffen der ArGE Vorstände

der ArGEn Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen: das Protokoll zum Download

14. Oktober 2016: Neues vom MINT-Kolleg Baden-Württemberg

Infos hier

30. September 2016: Schülerbeförderung - Klage vor dem Verwaltungsgericht

Infos hier

28. April 2016: Online-Petition gestartet: Für einen eigenständigen Biologieunterricht an Gymnasien in BaWü ab Klasse 5. Kein Schulfach BNT!

Unser Ziel: Beibehaltung der eigenständigen Fächer “Biologie“ und “Naturphänomene“ in Klasse 5 und 6 der allgemeinbildenden Gymnasien, d.h. Verzicht auf die Einführung des Fächerverbunds „Biologie, Naturphänomene und Technik“ (kurz: BNT). Bitte unterstützt unsere Petition. Einen anderen Weg gab es leider nicht.

Petitionstext als PDF

04. April 2016: Protokoll Gemeinsame Tagung aller ArGEn aus Baden-Württemberg

Anbei das Protokoll der Tagung vom 23. Januar 2016.

21. Februar 2016: Gemeinsame Stellungnahme aller ArGEn der Gymnasien in Ba-Wü wegen „Missachtung der kritischen Rückmeldungen zu BNT“

Im Widerspruch zum Leitspruch der Bildungsreform „Beteiligung groß geschrieben“ soll BNT trotz zahlreichen, ablehnender Stellungnahmen eingeführt werden. Die frühzeitige Festlegung auf die Einführung des neuen Faches BNT - ohne vorgelagerten und begleitenden Diskurs – deutet darauf hin, dass eine ernsthafte Einbindung der Eltern, Lehrer/innen, Wissenschaftler/innen und Fachverbände von vornherein nicht geplant war. Alle Vorstände der Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter in Baden-Württemberg kritisieren aufs Schärfste die Einführung des Schulfaches BNT.

Die Stellungnahme der ArGEn.

04. Februar 2016: Schülerbeförderung Aktuell: Schülerfahrkarten – Erklärung eines Zahlungsvorbehalts

Mit der beiliegenden Information über eine Erklärung eines Zahlungsvorbehalts ist die Basis für die Rückforderung Ihrer Kosten (für Schülerfahrkarten) für den Fall geschaffen, dass die Rechtswidrigkeit der Kostenerhebung gerichtlich festgestellt wird.

26. Januar 2016: Verbesserung der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

KM Stoch möchte mit neuem Übergangskonzept / individueller Förderung in der Oberstufe die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien auf ihrem Weg zum Abitur besser unterstützen. Details im Schreiben des KM an die Eltern.

23. Januar 2016 Gemeinsame Tagung ALLER Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternbeiräte (ArGEn) aus BaWü

Alle Vorstände der ArGEn aus BaWü trafen sich am 23.01.2016 in Tübingen um u.a. gemeinsame Positionen zu den Themen Abschaffung Schülerbeförderungskosten, der neuen Fächer BNT und Wirtschaft, G8 / G9, Abitur im eigenen Takt, Rückkehr zu Leistungskursen und Zukunft des Faches NWT zu finden. Demnächst mehr dazu.

04. Januar 2016 Weitere Spender/n zur Unterstützung der Klage notwendig

Das Rechtsgutachten zur „Befreiung von Schülerbeförderungskosten“ konnte Mittels Spenden. bereits finanziert werden. Zur Unterstützung der Klage sind dringend weitere finanzielle Mittel notwendig. Die Arge-Tübingen bittet hierzu um Eure/Ihre tatkräftige Mitwirkung. In der letzten „Schule im Blickpunkt“ ist der Sachstand und Spendenaufruf nachzulesen. Anbei legen wir erneut das Win-Win Konzept mit einer Zusammenfassung des Rechtsgutachtens.

31.12.2015 Danke für euer Engagement in der Elternarbeit

Es ist nicht selbstverständlich sich ehrenamtlich für die Belange der Schüler/innen und der Schule einzusetzen. Das ist nicht hoch genug Wertzuschätzen. Der Vorstand der Arge-Tübingen möchte sich bei allen Elternvertreterinnen und Elternvertreter für das geleistete Engagement bedanken. DANKE!! Wir freuen uns auf eine weitere sehr gute Zusammenarbeit mit Euch. Weiter so!

21.12.2015 Abschaffung der Schülerbeförderungskosten – Musterklage eingereicht

Zum Ende des Jahres wurde die Musterklage zur „Kostenfreiheit der Schülerbeförderung“ von unserem EBR Kollegen Theo Keck eingereicht. „Gerne“, so Theo, „hätten wir darauf verzichtet.“ Anbei die Klageschrift und ein Link zur Presseresonanz.

30.11.2015 Business statt Bildung?

Wirtschaft als Schulfach in Baden-Württemberg? Interessante Diskussion im SWR2 Forum. U.a. mit Prof. Dr. Reinhold Hedtke.

22. Oktober 2015: LEB lehnt die eigenständigen Fächer Wirtschaft und BNT und die Leitperspektive „Medienbildung“ ab!!

Der LEB fordert dringend erhebliche Nachbesserung am Bildungsplan 2016. Der LEB hat die Anregung der Arge-Tübingen aufgenommen und den Focus auf das Fach Wirtschaft gelegt. Wegen der Komplexität der Materie gibt der Landeselternbeirat vier Stellungnahmen zum Bildungsplan 2016 ab. Wir begrüßen die Stellungnahmen außerordentlich:

19. September 2015: Bildungsplanreform 2016, neue Fächer im Gymnasium?

Veranstaltung in der Aula der Mensa Uhlandstraße, Tübingen. Pressebericht

17. August 2015: Spenden für Rechtsgutachten - Neuigkeiten

Aktueller Spendengesamtstand Ende Juli 2015: 12.000.-EUR, benötigt werden ca. 27.000-EUR. Projektstand: Vorbereitung der Klage. Werden / bleiben Sie aktiv, unterstützen Sie das Rechtsverfahren durch Ihre Spende.

23. Juni 2015 Fragekatalog an Bildungsverantwortliche der Landesregierung

Die Landesregierung hat Bürgerbeteiligung groß geschrieben. Der beiliegende Fragenkatalog zu geplanten Fächern Biologie, Naturphänomene und Technik und Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung zur Schülerbeförderung und weitere Einzelfragen ist den Verantwortlichen für Bildungspolitik aller Parteien zugesandt worden. Bis heute ist der Fragekatalog unbeantwortet geblieben. Warum??

10. Juni 2015: Spenden für Rechtsgutachten - Neuigkeiten

Aktueller Spendengesamtstand Ende Mai 2015: 9.500.-EUR. Tolle Aktionen an Schulen zur „Unentgeltlichen Schülerbeförderung“:

  • Elternbeirat organisierte Kuchenverkauf am Schulzentrum – Spendeneinnahme 500.- EUR

  • Elternbeirat sammelt von allen 1000 Schülern am Schulzentrum 50 Cent ein – Spendeneinnahme 500.- EUR

Beispiele können nachgeahmt werden, weitere Ideen willkommen. Werden / bleiben Sie aktiv, unterstützen Sie das Rechtsverfahren durch Ihre Spende.

02. Mai 2015: Spenden für Rechtsgutachten

Kosten Rechtsgutachten und evtl. Klagekosten gesamt 27.000.- EUR. Wie schon am 2. März veröffentlicht wird das Rechtsgutachten durch Spenden finanziert. Dazu ist es dringend notwendig weiter aktiv zu werden. Spendengesamtstand Ende April 2015: 5000.- EUR.

29. April 2015 Das Rechtsgutachten zur „Unentgeltlichen Schülerbeförderung“ ist fertig

Ergebnis: Der unentgeltliche Zugang zur Bildung umfasst auch die Beförderungskosten. Die Schüler/innen sind von den Beförderungskosten freizustellen. Das Gutachten ist heute offiziell an die Landesregierung in BW übergeben worden. Filmbeitrag in der Landesschau BW.

30. März 2015 Spenden für Rechtsgutachten

Kosten Rechtsgutachten und evtl. Klagekosten gesamt 27.000.- EUR Spendengesamtstand Ende März 2015: 3000.- EUR

März 2015 Angebote am MINT-Kolleg

Das MINT-Kolleg Baden-Württemberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Universität Stuttgart und des Karlsruher Instituts für Technologie. MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Die Anbebote studienvorbereitender Kurse zum download, mehr Infos auf der Homepage.

05. März 2015 Arbeitspapier zum Gymnasium 2020

Dieses Arbeitspapier ist ein MINIMAL-Entwurf oder/und Ideensammlung und liegt seit bereits 1 Jahr in der Schublade des KM. Als es im Kultusministerium erarbeitet wurde, gab es zwei zentrale Vorgaben. Zum einen sollten die Ideen möglichst kostenneutral umzusetzen sein, oder wenigstens nicht all zu teuer werden. Zum anderen waren Konzepte der zeitlichen Flexibilisierung zum Abitur G8/G9, „Abitur im eigenen Takt“, etc. expressis verbis unerwünscht.

Forderungen der Eltern: Wir müssen das Arbeitspapier „Gymnasium 2020“ weiter „aufbohren“, um die Elternwünsche hier umfassender umsetzen zu können. Mit der Weitergabe des Papieres „Gymnasium 2020“ hoffe wir auf eine weitere Belebung des öffentlichen Diskurses zum Thema der pädagogischen Weiterentwicklung des allgemeinbildenden Gymnasiums.

02. März 2015: Spenden für Rechtsgutachten zur Abschaffung der Schülerbeförderungskosten

Ziel des Rechtsverfahrens ist es: Die Elternanteile der Schülerbeförderungskosten in Baden-Württemberg ganz abzuschaffen! Bitte unterstützen Sie das Rechtsverfahren durch Ihre Spende. Die Presse berichtete: Artikel in der Südwestpresse und Bericht der Landesschau.

7. Februar 2015: Abitur im eigenen Takt

Gelungene Informationsveranstaltung zum Thema Abitur im eigenen Takt im Firstwald - Gymnasium in Mössingen. Dem Vortrag des Projektverantwortlichen Herrn Stöffler schloss sich eine ausführliche und konstruktive Diskussion der zahlreichen gymnasialen Elternbeiratsvorsitzenden aus fast ganz BaWü an. Die Arge-Tübingen fordert die Landesregierung BaWü auf, schnellstmöglich einen Schulversuch Abitur im eigenen Takt zu starten.

November 2014: KM zur Bildungsplanreform

Unter diesen zwei Links finden Sie offizielle Informationen zur Bildungsplanreform:

Oktober 2014 - Elternbeiratswahlen

Liebe Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Danke für Euer Engagement. Wir wünschen Euch viel Erfolg bei den anstehenden Wahlen zum EBR Vorsitz und Stellvertretung. Es wäre hilfreich, wenn Ihr uns personelle Veränderungen beim EBR Vorsitz und/oder der Stellvertretung mitteilen würdet, einfach an den Vorsitz mailen.

29. September 2014 - Aktuelles aus dem Kultusministerium

Infodienst Eltern Ausgabe September 2014 (ältere Ausgaben hier)

August 2014: Sollen allgemeinbildende Gymnasien wirtschaftsnäher werden?

Sollen allgemeinbildende Gymnasien wirtschaftsnäher werden um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Der Arbeitsmarktreport - das Märchen vom Fachkräftemangel

29. März Frühjahrstagung der Arge-Tübingen

u.a. Vorstandswahlen – Bestätigung und teilweise Neubesetzungen des Vorstandes der Arge Tübingen – näheres im Protokoll

Februar 2014: Wahlen zum 17.Landeselternbeirat

Gewählt wurden aus den Gymnasien des RP Tübingen:

  • öffentliche Gymnasien: Stephan Ertle, HMG Gymnasium Leutkirch

  • beruflichen Gymnasien: Corinna Böhm-Kreuzer, Valckenburgschule Ulm

  • Schulen in freier Trägerschaft: Dr. Brigitte Reuther, Gymnasium Salvatorkolleg Bad Wurzach

Glückwunsch und viel Erfolg!

12. Januar 2014 - Die Arge unterstützt den Aufruf der GEW

Die Arge unterstützt den Aufruf der GEW und Campact an den Kultusminister und die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg als Reaktion auf die höchst befremdliche Online-Petition Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens. Bei Spiegel Online dazu ein Interview mit dem Landesschülerbeirat.

03. Dezember 2013 - Landesregierung beschließt Reform der Lehrerausbildung

Nach langem Ringen gibt es neues zum Thema Reform der Lehrerausbildung:

22. November 2013 - Aktuelles aus dem Kultusministerium

Infodienst Eltern Ausgabe November/Dezember 2013 (ältere Ausgaben hier)

18. November 2013 - Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung

Immer mehr Menschen insbesondere auch Jugendliche sind von Computerspielsucht betroffen.

Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen durch Medien zu schützen, dazu dient der Jugendmedienschutz. Allerdings wird das Suchtpotential von Computer- und Videospielen nicht im Jugendschutzgesetz erwähnt. Die Frauen Union Württemberg-Hohenzollern fordern ein Anpassung des Jugendschutzgesetzes und eine Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung dieser Spiele (Link zur Online-Petition)

Weitere Informationen und Forderungen zum Bereich Medienerziehung

17. Oktober 2013 - Infoveranstaltung des KM zu Perspektiven der Regionalen Schulentwicklung

Weiteres: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Gute+Schule+2020

September 2013 - KM setzt die Kürzungen um!

KM setzt die Kürzungen des Entlastungskontingents und der Anrechnungsstunden von über 300 Lehrerdeputaten zu Beginn des Schuljahres voll um. Rund 8000 Unterrichtsstunden / Woche sind weg. Realschulen und Gymnasien erhalten im Gegenzug zusammen zusätzlich 80 Deputate für die individuelle Förderung (siehe 20.06.13).

Organisationserlass vom 8. April 2013

die dazugehörige Änderung (rechnerisch 80 Deputate)

September 2013 - Elternstiftung

„Seminare für Elternvertreter und interessierte Eltern“

28. September 2013: High School Insidermesse

High School Insidermesse: Messe für Schul-Auslandsaufenthalte, diesmal am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Filderstadt

13.09.2013 Rechte von Kindern eigens im Grundgesetz verankern

Kinder- und Jugendärzte wollen sich dafür stark machen, die Anliegen und Rechte von Kindern mehr in Politik und Gesellschaft zu verankern. Nötig sei auch ein Kinderbeauftragter.

September 2013 G9 – Petition zur Öffnung des Schulversuch zum neunjährigen Abitur an 44 Modellschulen

Info aus Pforzheim: Entscheidungsträger der Landesregierung Ba-Wü werden mit Petition aufgefordert im Schuljahr 2014/2015 für alle Fünftklässler, die in Ba-Wü ihr Abitur in neun Jahren machen möchten, genügend Plätze bereit zu stellen.

19. Juli 2013

Antwort des KM auf unsere Resolution vom Mai 2013: KM wird Kürzungen umsetzen.

16. Juli 2013: 5.714 Sitzenbleiber am Gymi im Sommer 2012

Statistisches Landesamt BaWü gibt bekannt, wie viel Schüler/innen in welcher Schulart im Schuljahr 2011/2012 nicht in die nächste Klasse versetzt wurden. An den Gymnasien haben 5 714 Schülerinnen und Schüler das Klassenziel nicht erreicht. Die Kursstufe ist dabei nicht berücksichtigt.

Die Pressemitteilung zum Download

10. Juli 2013: Demo gegen Deputatskürzungen in Tübingen

Protest-Demonstration der ArGE

  • gegen die gegen die Sparbeschlüsse bei der Hausaufgabenbetreuung und den Anrechnungsstunden,

  • für eine Qualitative und pädagogische Sicherung und Weiterentwicklung der Bildung.

Flugblatt zur Demo

Fotos von der Demo

20. Juni 2013: Schulen erhalten zusätzlich 80 Deputate, aber KM hält an Kürzungen des Entlastungskontingents und der Anrechnungsstunden fest!

Realschulen und Gymnasien erhalten zusätzlich 80 Deputate für die individuelle Förderung. Dennoch wurde beschlossen dem Spruch der Einigungsstelle nicht zu folgen und an den Kürzungen des Allgemeinen Entlastungskontingents und der Anrechnungsstunden für die Organisation der Hausaufgabenbetreuung an Gymnasien festzuhalten.

(Aus der Pressemeldung des KM)

4. Juni 2013: Empfehlung der Einigungsstelle

Am Dienstag, 04.06.2013, hat die Einigungsstelle zum Thema „Änderung der Verwaltungsvorschrift…“, Thema Deputatskürzungen, getagt und eine Entscheidung getroffen: Die Einigungsstelle hat dem KM empfohlen, von den beabsichtigten Maßnahmen abzusehen.

Dazu die Pressemeldung der GEW

29. Mai 2013: Online-Petition gegen Deputatskürzungen

Mit der Petition gegen Deputatskürzungen fordern wir von der Landesregierung, die geplanten Kürzungen nicht umzusetzen!

16. Mai 2013: Antwort des Staatsministeriums

Hier die Antwort des Staatsministeriums auf den Antrag der Opposition zu berichten und Kürzungen zu streichen.

15. Mai 2013: Antwort des KM auf die Resolution der ARGE

Das KM möchte nicht auf die Argumente und Meinungen der Eltern eingehen. NICHT bei der Entlastung für die Hausaufgabenbetreuung, NICHT bei der Entlastung für Ausbildung v. Lehrkräften, NICHT beim sonstigen Entlastungskontigent.

Sind wir nicht „laut“ genug?

7. Mai 2013: Resolution gegen die geplanten Deputatskürzungen

Die Mitglieder der ARGE Tübingen haben am Samstag, den 20. April 2013 auf der Frühjahrstagung EINSTIMMIG beschlossen, gegen die Deputatskürzungen Stellung zu beziehen. Eine entsprechende Resolution wurde EINSTIMMIG verabschiedet. Viele Schulen im Lande werden Aktionen gegen die Kürzungen durchführen.

Resolution gegen die geplanten Deputatskürzungen

Pressestimmen dazu in unserem Archiv zur Resolution.

April 2013: Zulässige Fremdsprachenwahlmöglichkeiten in der Kursstufe

An vielen Gymnasien ist es nach wie vor nicht bekannt, dass sehr wohl Fremdsprachenkurse auch zwei- oder dreistündig angeboten werden können. Siehe hierzu die Antwort auf eine Anfrage im Kultusministerium vom Mai 2012.

Antwort des KM

Juni 2013: Messe HORIZON

Messe HORIZON für Studium und Abiturientenausbildung am 8. und 9. Juni in Friedrichshafen. Gelegenheit zur Berufs- und Studienorientierung.

Messe HORIZON

März 2013: Kultusministerium plant Deputatskürzungen

Kultusministerium plant Deputatskürzungen an allen Schulen fürs kommende Schuljahr. Wegfall der Hausaufgabenbetreuung und Einsparung von Anrechnungsstunden. Und die Eltern sollten das nicht erfahren – erst Tatsachen schaffen.

Der Trick des KM: Man packt das alles in die Verwaltungsvorschrift zur Lehrerarbeitszeit, dann muss man nur die Personalräte etc. beteiligen. Nicht aber Landeselternbeirat, Landesschulbeirat und Landesschülerbeirat. So hat man uns Eltern geschickt ausmanövriert. Die Verwaltungsvorschrift ist zwar in der Anhörung, aber nicht bei uns – die Eltern geht ja sowas auch nix an!!?? So nicht!

Zusammenfassung der Kürzungen

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg

März 2013: Bildungsplanreform

Aktuelles aus dem KM zur Bildungsplanreform 03/13

Januar 2013: Schülerbeförderung

Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat eine Stellungnahme zum Thema "Schülerbeförderung" verabschiedet. (siehe Anlage). Theo Keck, der LEB Vorsitzende und stellvertr. Vorsitzender unser Arge Tübingen, wird dieses Papier nun als Forderungskatalog an Ministerium und Regierung weiter reichen, verschiedene Pressemitteilungen und -termine wird es ebenfalls geben.

In der kommenden Ausgabe von „Schule im Blickpunkt“ (SiB) werden weitere Einschätzungen veröffentlicht. Wir als ARGE Tübingen unterstützen die Forderungen und sind gespannt auf die weitere Entwicklung.

Januar 2013: Kultusministerium weitet Profile der beruflichen Gymnasien aus

Dezember 2012: Aktuelles aus dem KM zur Bildungsplanreform 12/12

Oktober 2012: Kultusministerkonferenz setzt Bildungsstandards